Intrepid
Mitglied Diamant
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- Logan II MCV dCi 90 Logan II MCV dCi 95 Spring Electric
Wobei die Auflistung aus 2009 ist, das kann heute schon restriktiver gehandhabt werden.
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Wobei die Auflistung aus 2009 ist, das kann heute schon restriktiver gehandhabt werden.
Was bei 6 Wochen Wartezeit für einen Termin bedeuten kann, sich schon nach 15.000 Kilometern anzumelden und zu hoffen, in der Zwischenzeit maximal 4.999 Kilometer abzunudeln. Bei mir waren es immer 3.500 Kilometer vorher. Mit dem Ende der Garantiezeit entspannte sich dann die Lage .Einfach die Termine einhalten, dann gibt es keinen Grund einen Garantiefall abzulehnen.
Hallo, rein interessehalber: Um welchen Motor handelt es sich eigentlich?
Glückwunsch,
der Händler ist großzügig. Beim Kauf übernimmt meines Wissens der Käufer alle Rechte, Pflichten und auch die Versäumnise. Daß der 1 Kundendienst zu spät gemacht wurde kann man ja im Kundendienstnachweis lesen, somit auch kein versteckter Mangel. Daß die Auswirkungen bezüglich Garantie so gravierend sind, ist leider bei allen Kfz Herstellern so.
Ich habe da noch eine Frage ? Welcher Motor ist eingebaut?
bei 41000km ist der 2. Termin (40000) auch schon überschritten.Moin liebe Dustergemeinde.Ich habe einen Duster Bj 2016 mit 22000 KM im November 17 als Jahreswagen von meinem Händler erworben. Das Fahrzeug hat vorher seine Frau gefahren und somit alles Top im Schuss.Mit zum Kaufpreis wurde die 20000 KM Inspektion gemacht . Nun hatte ich den nächsten Termin bei 41000 KM.Dabei wurde festgestellt,das der Turbolader undicht ist.Hört sich an wie ein Pop-offventil.Mein Händler hat Renault dieses so mitgeteilt und bekam eine Antwort,das dies zu 100% Garantie ist und die Reparatur so durchgeführt werden kann.Ich habe das im Original gesehen.Nun bekomme ich nach 2 Tagen einen Anruf wo mein Händler mir mitteilt, das die Garantie nicht übernommen wird,weil die 1.Inspektion einen Monat zu spät gemacht worden ist.Da steht das KFZ seit 2 Tagen auseinandergebaut auf der Bühne.Die Frage ist auch,was hat der Turbolader mit der 1.Inspektion zu tun?Auf jeden fall steht jetzt eine Summe von ca.2600 € im Raum welche vom Händler übernommen wird ,da er mir ja die Zusage der Garantieleistung von Renault gegeben hat.Trotzdem stellt sich hier die Frage wie eng sich die Fristen der Inspektion auf die Garantie auswirken.Für mich ist die Laufleistung entscheidend da es egal ist,ob ich 2 Monate später zur Werkstatt komme.Es wird ja gesagt das entweder nach 20000 KM oder nach 1 Jahr die Inspektion gemacht werden muss,je nachdem was zuerst eintritt.Habt ihr Erfahrungen mit Garantieverlusten durch Überschreitung der Fristen?
Gruss Mrmaghoo
Wenn bei 22.000 eine Inspektion gemacht wird, wird die Mobilitätsgarantie auf 42.000 ausgestellt. Das könnte für Verwirrung sorgen .bei 41000km ist der 2. Termin (40000) auch schon überschritten.
Bitte jetzt nicht auch noch die Mob einwerfen.Wenn bei 22.000 eine Inspektion gemacht wird, wird die Mobilitätsgarantie auf 42.000 ausgestellt. Das könnte für Verwirrung sorgen .
Themenstarter und Werkstatt haben sich längst gütlich geeinigt. Der Thread war nur eine Info des Themenstarters an uns, wie sich Dacia gegenüber der Werkstatt verhalten hat.Alles andere sollte man versuchen gütlich zu klären, sobald das Auto wieder beim Themenstarter ist.
Man bekommt einen Zettel in die Hand gedrückt, wo ein Kilometerstand drauf steht. Und da ist ein Stempel der Werkstatt drauf, könnte für wichtig gehalten werden. Deshalb mein Hinweis.Bitte jetzt nicht auch noch die Mob einwerfen. Die hat nichts aber auch gar nichts mit der Fahrzeuggarantie zu tun.
Auch stehen dem Käufer zwei, mindestens aber ein Jahr Gewährleistung zu.
Nach der Schilderung hier ist das Fahrzeug aber aus der Gewährleistung möglicher Weise heraus, leider gibt es ja weder eine Angabe zur genauen Erstzulassung, noch zum genauen Kaufdatum und der Schadensfeststellung.
Den ersten Fehler hat also der Händler gemacht, der das Auto über den Termin zum Verkauf stehen gelassen hat
Richtig ausschließen nicht aber bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr beschränken. Was bedeutet dass weniger als zwei Jahre doch zulässig sind.Vertragsklauseln, von Vollkaufleuten, Firmen und sonstigen Gewerbetreibenden, die eine Verjährung von weniger als zwei Jahren vorsehen, auch bei Gebrauchtwagen, sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unwirksam (Az. C 133/16).
Man beachte hierzu:
Unternehmen darf Haftung nicht ausschließen
JainDieses bedeutet das jegliche Verkürzung durch eine der o.g. Gruppen
der gewerblich tätigen Gruppen in sich durch Urteil des EUGH Rechtsunwirksam sind
Das muss aber wohl vertraglich extra vereinbart werden.