Turbolader nach 41000 KM defekt -Garantie erst Ja dann Nein!!!!

Status
Dieses Thema wurde gelöst! Zur Lösung gehen...
Einfach die Termine einhalten, dann gibt es keinen Grund einen Garantiefall abzulehnen.
Was bei 6 Wochen Wartezeit für einen Termin bedeuten kann, sich schon nach 15.000 Kilometern anzumelden und zu hoffen, in der Zwischenzeit maximal 4.999 Kilometer abzunudeln. Bei mir waren es immer 3.500 Kilometer vorher. Mit dem Ende der Garantiezeit entspannte sich dann die Lage :).
 
Ja, das mit dem Termin einhalten ist schwieriger als den Hochzeitstag merken:alcohol: und das soll schon was heißen
 
Hallo, rein interessehalber: Um welchen Motor handelt es sich eigentlich?

Glückwunsch,
der Händler ist großzügig. Beim Kauf übernimmt meines Wissens der Käufer alle Rechte, Pflichten und auch die Versäumnise. Daß der 1 Kundendienst zu spät gemacht wurde kann man ja im Kundendienstnachweis lesen, somit auch kein versteckter Mangel. Daß die Auswirkungen bezüglich Garantie so gravierend sind, ist leider bei allen Kfz Herstellern so.
Ich habe da noch eine Frage ? Welcher Motor ist eingebaut?

Mal unter dem Avatar lesen:
" Fahrzeug Dacia Duster 4x2, 1.5 dCi 110 "
 
Wer weniger als 20.000 km im Jahr fährt, kann quasi 12 Monate vorher den Termin festmachen.

Wer mehr als 20.000 km im Jahr fährt, muss sich im Zweifel einen Ersatzwagen nehmen, wenn die Kilometer voll sind. Oder mit Puffer planen, dann geht der Wagen eben bei 18.000 / 36.000 / 54.000 / 72.000 / 90.000 in die Inspektion.

Oder auf die Garantie verzichten ... was vermutlich die meisten unbemerkt machen.
 
Moin liebe Dustergemeinde.Ich habe einen Duster Bj 2016 mit 22000 KM im November 17 als Jahreswagen von meinem Händler erworben. Das Fahrzeug hat vorher seine Frau gefahren und somit alles Top im Schuss.Mit zum Kaufpreis wurde die 20000 KM Inspektion gemacht . Nun hatte ich den nächsten Termin bei 41000 KM.Dabei wurde festgestellt,das der Turbolader undicht ist.Hört sich an wie ein Pop-offventil.Mein Händler hat Renault dieses so mitgeteilt und bekam eine Antwort,das dies zu 100% Garantie ist und die Reparatur so durchgeführt werden kann.Ich habe das im Original gesehen.Nun bekomme ich nach 2 Tagen einen Anruf wo mein Händler mir mitteilt, das die Garantie nicht übernommen wird,weil die 1.Inspektion einen Monat zu spät gemacht worden ist.Da steht das KFZ seit 2 Tagen auseinandergebaut auf der Bühne.Die Frage ist auch,was hat der Turbolader mit der 1.Inspektion zu tun?Auf jeden fall steht jetzt eine Summe von ca.2600 € im Raum welche vom Händler übernommen wird ,da er mir ja die Zusage der Garantieleistung von Renault gegeben hat.Trotzdem stellt sich hier die Frage wie eng sich die Fristen der Inspektion auf die Garantie auswirken.Für mich ist die Laufleistung entscheidend da es egal ist,ob ich 2 Monate später zur Werkstatt komme.Es wird ja gesagt das entweder nach 20000 KM oder nach 1 Jahr die Inspektion gemacht werden muss,je nachdem was zuerst eintritt.Habt ihr Erfahrungen mit Garantieverlusten durch Überschreitung der Fristen?

Gruss Mrmaghoo
bei 41000km ist der 2. Termin (40000) auch schon überschritten.
 
meines Erachtens heißt es z.B. 20 Tkm oder 1 Jahr, je nachdem, was zuerst eintritt und mit 1 Jahr ist nicht das Kalenderjahr 2016 - 2017 - 2018 usw. gemeint, sondern 12 Monate vom einen Service zum anderen. Den ersten Fehler hat also der Händler gemacht, der das Auto über den Termin zum Verkauf stehen gelassen hat und selbst wenn das geheilt worden wäre, hätte der Themenstarter die Garantie verwirkt, weil sein Duster schon bei 41 Tkm ist und der Termin vom 40 Tkm hätte gemacht werden sollen (wenn nicht alternativ schon die genannten 12 Mon. rum waren: gekauft im Nov. 17 - 20Tsd-Inspektion - d.h. nächste Inspektion Nov. 18). Wenn der Händler die aktuelle Reparatur übernimmt, ist ja alles erstmal gut. Alles andere sollte man versuchen gütlich zu klären, sobald das Auto wieder beim Themenstarter ist.
 
Wenn bei 22.000 eine Inspektion gemacht wird, wird die Mobilitätsgarantie auf 42.000 ausgestellt. Das könnte für Verwirrung sorgen :).
Bitte jetzt nicht auch noch die Mob einwerfen.
Die hat nichts aber auch gar nichts mit der Fahrzeuggarantie zu tun.
 
Alles andere sollte man versuchen gütlich zu klären, sobald das Auto wieder beim Themenstarter ist.
Themenstarter und Werkstatt haben sich längst gütlich geeinigt. Der Thread war nur eine Info des Themenstarters an uns, wie sich Dacia gegenüber der Werkstatt verhalten hat.




Bitte jetzt nicht auch noch die Mob einwerfen. Die hat nichts aber auch gar nichts mit der Fahrzeuggarantie zu tun.
Man bekommt einen Zettel in die Hand gedrückt, wo ein Kilometerstand drauf steht. Und da ist ein Stempel der Werkstatt drauf, könnte für wichtig gehalten werden. Deshalb mein Hinweis.
 
Auch stehen dem Käufer zwei, mindestens aber ein Jahr Gewährleistung zu.

Nach der Schilderung hier ist das Fahrzeug aber aus der Gewährleistung möglicher Weise heraus, leider gibt es ja weder eine Angabe zur genauen Erstzulassung, noch zum genauen Kaufdatum und der Schadensfeststellung.



Vertragsklauseln, von Vollkaufleuten, Firmen und sonstigen Gewerbetreibenden, die eine Verjährung von weniger als zwei Jahren vorsehen, auch bei Gebrauchtwagen, sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unwirksam (Az. C 133/16).

Man beachte hierzu:

Unternehmen darf Haftung nicht ausschließen

Verkauft ein Unternehmen, das kein Kfz-Händler ist, Firmenautos an Privatleute, muss es für Mängel wie ein Autohändler geradestehen. Das gilt auch für den Fall, dass das Unternehmen jegliche Gewährleistung wie bei einem Privatverkauf ausgeschlossen hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 13. Juli 2011, Az. VIII ZR 215/10).




Den ersten Fehler hat also der Händler gemacht, der das Auto über den Termin zum Verkauf stehen gelassen hat


Da es sich ja wohl um einen Vertragshändler zu handeln scheint ??

gehen ihm die Versäumnisse der nicht-rechtzeitigen Inspektion so lange zur eigenen Last
wie der Käufer sich in Folge an die gegebenen Garantiebedingungen hält;

Voraussetzung hierzu ist aber:

Der Verkäufer muss im Vertrag oder im Verkaufsschild das Vorhandensein der Garantie erklärt haben.



Ob man es auf gerichtlichem Wege klären kann / sollte ob eventuell auch ohne vertragliches
Garantieversprechen hier von einer Garantiepflicht ( seitens des verschuldenden Händlers ) auszugehen sei;

müsste dann ggf. gerichtlich geklärt werden ( unsere Juristin hat hierzu ( bislang ) kein passendes höchstinstanzliches Gerichtsurteil gefunden ),

aber dazu müsste ( was wir nicht hoffen ) erst einmal ein passendes Schadensszenario vorhanden sein.

In diesem Fall wäre es ja wohl gegeben, andererseits aber ist es so das sich bisher fast alle Händler wohl
daran gehalten haben es vorab selbst zu regulieren ( vermutlich um eben ein verbindlich verweisendes Gerichtsurteil nicht entstehen zu lassen ).
 
Vertragsklauseln, von Vollkaufleuten, Firmen und sonstigen Gewerbetreibenden, die eine Verjährung von weniger als zwei Jahren vorsehen, auch bei Gebrauchtwagen, sind nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unwirksam (Az. C 133/16).

Man beachte hierzu:

Unternehmen darf Haftung nicht ausschließen
Richtig ausschließen nicht aber bei Gebrauchtwaren auf ein Jahr beschränken. Was bedeutet dass weniger als zwei Jahre doch zulässig sind.
 
Dieses bedeutet das jegliche Verkürzung durch eine der o.g. Gruppen
der gewerblich tätigen Gruppen in sich durch Urteil des EUGH Rechtsunwirksam sind
Jain
In dem betreffenden Urteil wird zwischen Verjährungsfrist und Haftungsfrist unterschieden.

Europäischer Gerichtshof: Zwei Jahre Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf

Mir als nicht Jurist wird icht ganz klar, was das in diesem Juristendeutsch nun eigentlich bedeutet.
Ziemlich am Ende der Ausführung wird allerdings die Möglichkeit erwähnt das einzuschränken.
Das muss aber wohl vertraglich extra vereinbart werden.
 
Status
Dieses Thema wurde gelöst! Zur Lösung gehen...
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.062
Beiträge
1.016.904
Mitglieder
70.635
Neuestes Mitglied
ChD
Zurück