Tageslicht mit Rücklicht oder Standlicht

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Dacia Logan MCV LPG
Hallo!
Mir fällt auf Autobahnfahrten bei Dämmerung immer wieder auf, dass Leute sich auf ihr Tageslicht verlassen, dabei aber vergessen, dass die Rücklichter dunkel sind. Kann man erreichen, dass bei angeschaltetem Standlicht das Tageslicht nicht ausgeht? Oder ist das wieder mal nicht erlaubt in Deutschland? Abblendlicht ist wahrscheinlich noch besser.
 
Mir fällt auf Autobahnfahrten bei Dämmerung immer wieder auf, dass Leute sich auf ihr Tageslicht verlassen, dabei aber vergessen, dass die Rücklichter dunkel sind.

Ich glaube eher daß sie dabei garnicht an das TFL denken sondern einfach die Scheinwerfer einige Zeit "nach" Beginn der Dämmerung einschalten, so wie es jahrzehntelang gehandhabt wurde.

Selbst habe ich kein TFL am Fahrzeug und schalte auch erst das Abblendlicht gewohnheitsmäßig etwa zur Dämmerungshalbzeit ein.

Es liegt im übrigen noch garnicht so lange zurück, da wurde man tagsüber mit Abblendlicht fahrend vom Gegenverkehr mit der Lichthupe darauf aufmerksam gemacht, daß man vergessen hat, sein Licht auszuschalten.
 
Was ist am vorwärts einparken so schlimm ?
(Auf Arbeit parke ich vorwärts am Garten rückwärts und Zuhause zur Hälfte auf dem Fußweg... Also ich sehe keine Unterschiede im Platzbedarf)
 
Über einen Schneewall komme ich rückwärts besser raus... Und da ich den Kopf drehen kann (und zusätzlich die kamera habe ) kann ich sicher rückwärts fahren
(Ich habe in der Fahrschule gelernt nur zu fahren wenn ich sehen kann...egal ob vorwärts oder rückwärts)
 
Das Fahren mit Standlicht ist aber widerum nicht erlaubt. Darum heißt es ja Standlicht!

nein, ist es nicht. außerdem heißt es korrekt begrenzungslicht/begrenzungsleuchten.

§17 StVO
1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.


(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.

(2) bezieht sich nämlich auf (1).
wenn es zu (1) nicht erforderlich ist, dann trifft (2) nicht zu.
 
Der Vorteil am Supermarkt... Bzw Baumarkt vorwärts zu parken besteht darin daß ich nicht mit dem gerödel zwischen den Autos Durchmuss...

Ich selber habe keine preverenz beim einparken
 
Genau. Ausserdem kann mann beim rückwärtigem Einparken schneller Flüchten !
 
Schiebetüren sind toll das gebe ich zu... Aber am Logan gibt's die nicht
(Leider auch nicht am Lodgy.... Sonst hätte der mich noch mehr gereizt)
 
Abblendlicht ist Erlaubt, auch als Tagfahrlicht.
Tagfahrlicht ist erlaubt wohl nur ohne Rückleuchten. Ob das aber einer beanstandet....
Hat ja keine Nachteile.
Ob man tagsüber die Bremsleuchten weniger gut sieht, weil das Licht an ist verrät uns die dritte Bremsleuchte.
 
Hmm.

Dann Frage ich mich weshalb es bei Scania LKW so ist, dass mit dem TFL auch die Begrenzungsleuchten und die Rückleuchten Leuchten.
 
TFL und Parken scheint eine magische Kombination zu sein...

Das TFL kann nerven wenn man bei laufenden Motor im Dunkeln auf einen Parkplatz Liebe machen will, dazu gibt es hier sogar einen eigenen Thread, in dem geht es aber gar nicht um vorne oder hinten, sollte man diese beiden Threads also vielleicht zusammen legen? :D

TFL und Standlicht unterscheiden sich bei meinem Logan nur in einem, beim Standlicht gehen die Rückleuchten und die Tachobeleuchtung mit an, da sehe ich unabhängig von der Gesetzeslage also keine Gefahr es bei ausreichenden Lichtverhälnissen auch während der Fahrt zu benutzen.
 
TFL und Parken scheint eine magische Kombination zu sein...

Das TFL kann nerven wenn man bei laufenden Motor im Dunkeln auf einen Parkplatz Liebe machen will, dazu gibt es hier sogar einen eigenen Thread, in dem geht es aber gar nicht um vorne oder hinten, sollte man diese beiden Threads also vielleicht zusammen legen? :D

TFL und Standlicht unterscheiden sich bei meinem Logan nur in einem, beim Standlicht gehen die Rückleuchten und die Tachobeleuchtung mit an, da sehe ich unabhängig von der Gesetzeslage also keine Gefahr es bei ausreichenden Lichtverhälnissen auch während der Fahrt zu benutzen.
Liebe auf einem Parkplatz? Das stammt noch aus den 1950er Jahren wo es noch den Kuppelparagraf gab. Heut ist das doch kein Problem mehr.

1950 war es vielleicht noch geil die Füße der Partnerin beim Akt in die Halteschlaufen eines VW Käfers einzuhängen.
 
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