Spring - Bafa-Antrag abgelehnt

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Hab schon 'Angst" vor folgende möglichen Threads:
- "Spring - in Baustelle geblitzt"
- "Spring - Knöllchen für falsch Parken"
...

Mal im ernst Bafa-Antrag abgelehnt wäre hier (Forum Dacianer Spring) nur relevant wenn der Antrag aufgrund von Fahrzeugmerkmalen abgelehnt wurde.
 
Gelöst wurde da gar nichts. Jedenfalls nicht mit dem bestehenden Antrag.
Da war das Ergebnis.
Antrag formlos per E-Mail stornieren >> neuen Antrag durch den Halter stellen.

Die Vorgaben der BAFA sind da eindeutig. Und die BAFA kann mal nicht neben wegen eines Anrufs den Namen in einen Antrag ändern. Das sollte doch logisch sein.
Man kann Sachen auch gerne falsch verstehen: Der wichtige Hinweis war, das der Antragsteller durch den Anruf bei Bafa erfahren hat, wie er das ganze heilen kann und nicht durch irgendwelches Rumprobieren. Das ist doch die Grundfrage :rolleyes:
 
Ausnahmen:Eine erneute Antragstellung ist innerhalb von einem Jahr nach Zulassung möglich und erforderlich, wenn sich im Erstantrag die antragstellende Person und die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter unterschieden haben, eine fehlerhafte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) angegeben wurde oder der Erstantrag vor Zulassung des Fahrzeugs gestellt wurde.
Ich finde, dass ist im vorliegenden Fall der entscheidende Passus. Also anrufen und nach Vorgabe der BAFA die Reparatur des Antrages abarbeiten.
 
Ich würde auf jeden Fall erst mal bei der Bafa anrufen. Aber im Grunde braucht doch nur die antragberechtigte Person, also die Halterin und Frau des TE, einen neuen Antrag stellen und dann sollte das durchlaufen?
Die 100 Euro für den vermurksten „Antragsservice“ wurde ich übrigens wegen Nichterfüllung des Vertrages zurückfordern.
 
Also anrufen und nach Vorgabe der BAFA die Reparatur des Antrages abarbeiten.
Anrufen ja, aber der Antrag ist ja nicht zu reparieren, sondern muss neu gestellt werden.

Anrufen, den Ablauf (stornieren, Neuantrag) bestätigen lassen und alles noch mal neu mit dem richtigen Antragsteller.
 
Mal im ernst Bafa-Antrag abgelehnt wäre hier (Forum Dacianer Spring) nur relevant wenn der Antrag aufgrund von Fahrzeugmerkmalen abgelehnt wurde.
Grundsätzlich gebe ich dir Recht. Da allerdings ein Bafa-Antrag in Verbindung mit KFZ zur Zeit NUR für elektrisch angetriebene Fahrzeuge relevant ist passt sowohl in den Spring, als auch in den allgemeinen Dacia Bereich. Also lassen wir ihn hier.
 
Ich würde auf jeden Fall erst mal bei der Bafa anrufen. Aber im Grunde braucht doch nur die antragberechtigte Person, also die Halterin und Frau des TE, einen neuen Antrag stellen und dann sollte das durchlaufen?
Die 100 Euro für den vermurksten „Antragsservice“ wurde ich übrigens wegen Nichterfüllung des Vertrages zurückfordern.
sehe ich auch so.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #23
Der Ablehnungsbescheid ist rechtens. Die Person auf die das Fahrzeug zugelassen wurde, muss einen Antrag stellen. Wie @ intrepit schon schrieb, alles zweimal lesen und das gelesene verstehen. Nochmalige Kontrolle
( 4 Augenprinzip ) erspart Ärger.

Vor drei Jahren hat das Autohaus für uns den Antrag gestellt. Lief alles super und hat keine 99 € gekostet.
Auch andere E-Fahrer haben dafür nichts zahlen müssen.

PS:

Wenn sich der Autoverkäufer schon etwas extra einsteckt, sollte er in der Lage sein die Förderrichtlinien gelesen und verstanden haben.

Der bei der verbindlichen Bestellung angegebene Preis für den BAFA-Antrag hatte mich stutzig gemacht. Ich habe mir das dann so erklärt, dass sich ja jemand im Autohaus vor seinen Computer setzen muss und für diese Zeit auch bezahlt werden will. Die 99€ werden mischkalkuliert sein. Genauso werden andere Marken ihren "Papierkram" mischkalkulieren und je nachdem was rauskommt, dem Kunden den Service A,B oder C bezahlen lassen oder auch nicht. Wie lange hätte ("Hätte, hätte, Fahrradkette") ich dran gesessen? Da ich seit 15 Jahren der Marke Dacia treu verbunden bin und denke, dass was wahres dran sein muss an der Aussage von verschiedenen AH, am Dacia gäbe es nichts zu verdienen. Also die 99€ sind schon okay - denke ich.

Heute morgen war ich mit dem Schreiben im AH. Sie haben versprochen, sich uneingeschränkt darum zu kümmern. Ohne wenn und aber. So wie es mir erklärt wurde, war es der Timeline und verschiedenen Abteilungen im AH geschuldet.

Bestellt habe ich und der Verkäufer hat definitiv gewusst, dass meine Frau der Halter wird. Der Verkäufer und die Bearbeiterin des AH's in Sachen BAFA haben sich simpel und einfach nicht abgestimmt. Der Antrag lag fertig seit Wochen in der Ablage und die Bearbeiterin war in der Annahme, dass ich der Halter werde. Ich glaube, dieser Fehler wird denen nicht mehr so schnell passieren.

Ja, Asche auf mein Haupt. Ich war unvorbereitet und kalt erwischt. Das wird mir aber wieder passieren. Leider. Man ist nun mal in vielen Fällen abhängig von der vermeintlichen Kompetenz von Dienstleistern etc..

Alles wird gut. Ich werde berichten.

Mic
 
... Also die 99€ sind schon okay - denke ich ...
Ich hatte ähnlich überlegt. Die ca. 100,- Euro wären auch für mich OK gewesen.

Vor allem habe ich überlegt, würde ich selber diesen Service anbieten: wie viel müsste ich verdienen, um für gelegentliche Streitigkeiten gewappnet zu sein, wenn mit dem Antrag mal etwas schief geht.

Bei mir war nur die Hürde etwas größer. Ich hätte nicht dem Autohaus die 100,- Euro gegeben, sondern einen mir noch unbekannten externen Dienstleister beauftrag. Und bevor ich mir den rausgesucht und mich über ihn kundig gemacht hätte, war dann die Lesezeit, selber den Antrag stellen zu können, unwesentlich länger.
 
Nur der Halter bekommt die Förderung. Steht so überall. Problem ist nun allerdings, dass ein Antrag existiert. Hier in die Rechtsbehelfsbelehrung schauen.

Im Grunde neuer Antrag notwendig. Die Zulassung weist zwar nicht den Nachweis des Eigentums nach, aber damit sparen die sich eine zusätzliche Kontrolle der Daten.

Und nochmal für die Oberschlauen... Für den zivilrechtlichen Eigentumsnachweis ist wiederum die Rechnung notwendig. Egal auf wem der Wagen angemeldet ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Anrufen ja, aber der Antrag ist ja nicht zu reparieren, sondern muss neu gestellt werden.

Anrufen, den Ablauf (stornieren, Neuantrag) bestätigen lassen und alles noch mal neu mit dem richtigen Antragsteller.
Das Problem mit dem zurückziehen ist, dass bereits ein Bescheid vorliegt. Rechtsbehelf mal lesen.
 
" ... aus den mir vorliegenden Zulassungsdaten geht hervor, dass Sie nicht Halterin oder Halter des Fahrzeugs UUIxxx sind ..."

Da hat jemand bei der Zulassung gepennt. In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht der Eigentümer, im Teil 1 der Halter.

"Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) ist der „Eigentumsnachweis“ des Fahrzeugs. Er enthält Informationen zum Eigentümer und zum Fahrzeug. Der Eigentümer muss nicht der Halter sein."
Fahrzeugbrief: Alles Wichtige zur Zulassungsbescheinigung Teil 2
 
Verbockt hat das der/Die Delitanden der/die den Antrag gegen Entgeld im Auftrag gestellt hat.

Der Antragsteller muss den Kaufvertrag, oder den Leasingvertrag, die Rechnung, die Zulassungsbescheinigungen hinzufügen.
Nur der, auf den das Fahrzeug zugelassen wurde, ist berechtigt den Förderantrag zu stellen. Folgedessen muss auch der Kaufvertrag oder Leasingvertrag, die Rechnung auf dessen Namen ausgestellt sein.

Sind diese Angaben nicht Deckungsgleich, wird der Antrag abgelehnt. Die Fahrgestellnummer könnte zudem "verbrannt " sein, weil keine weitere Person nach abspeichern der Fahrgestellnummer einen Antrag stellen kann.

Das kann doch jeder selbst nachlesen.
 
"Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) ist der „Eigentumsnachweis“ des Fahrzeugs. Er enthält Informationen zum Eigentümer und zum Fahrzeug. Der Eigentümer muss nicht der Halter sein."
Fahrzeugbrief: Alles Wichtige zur Zulassungsbescheinigung Teil 2
Nein, die Aussage ist völliger Mumpitz. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 zeigt den Halter an, aber nicht den Eigentümer des Fahrzeugs. Der Eigentümer richtet sich nach den Regelungen des BGB.

Das Spielchen hast du regelmäßig bei Versicherungsfällen. Da ist der vorzulegende Eigentumsnachweis der Kaufvertrag.
 
Im übrigen können die Förderanträge nur elektronisch gestellt werden. Diese werden elektronisch abgespeichert. Das elektronische Programm erkennt automatisch Abweichungen und lehnt ab. Folgedessen sind die Daten abgespeichert. Da wird nichts manuell bearbeitet und auch nicht manuell eingegriffen. Da kannte 135 mal anrufen. Das Bearbeitungspramm der BAFA hat keine Rufnummer.
 
Das Problem mit dem zurückziehen ist, dass bereits ein Bescheid vorliegt.
... der erst rechtsverbindlich wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Lässt man die verstreichen, ist der Bescheid rechtsverbindlich.
Daher mach es Sinn, den Antrag innerhalb der Frist zurückzuziehen, um sofort einen neuen Antrag stellen zu können.
 
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