Spring - Bafa-Antrag abgelehnt

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dimichri

Mitglied Bronze
Fahrzeug
MCV 1.5dci '07-'19; Lodgy 1.5 dci '19-dato; Spring '22-dato
Der Schreck zum Freitagabend

Heute kam der Brief der BAFA bei uns an. Super, dachten wir. Das ging aber fix. Wieder 6000€ plus auf dem Konto. Als wir den Brief aufgemacht hatten, ist uns erst mal beim Lesen die Kinnlade herunter geklappt.

" ... der beantragte Zuschuss kann leider nicht gewährt werden."

weil

" ... aus den mir vorliegenden Zulassungsdaten geht hervor, dass Sie nicht Halterin oder Halter des Fahrzeugs UUIxxx sind ..."

Der Hintergrund ist wahrscheinlich der, dass mein Name (Brief auch adressiert an mich) auf dem Kaufvertrag/ der verbindlichen Bestellung steht und meine Frau der Halter ist. Das witzige an der Sache ist, dass wir 99€ als "BAFA-Antragsservice" ans Autohaus gezahlt haben - eben weil wir dachten, dass das AH diesen Antrag nicht zum ersten Mal stellt und wir uns nicht in die bürokratischen Nesseln setzen wollten.

Weiterhin steht drin: "..... muss zwischen der antragsstellenden Person und der Fahrzeughalterin ... zwingend Übereinstimmung bestehen ...."

Mein Dilemma ist nun, dass ich bis Montag in Ungewissheit leben werde, weil ich erst da mit jemanden aus dem AH reden kann. Was denkt ihr, was habe ich bzw. das AH für Möglichkeiten? Muss der BAFA im Antrag auch der Kaufvertrag vorgelegt werden?

Hätte ich das mal selber gemacht.

Mic
 
Hallo. Dass hört sich schlimm an.... Fahrzeughalterwechsel auf die richtige Person dann nochmal Bafa beantragen? Eventuell könnte klappen. Ich will damit nicht anfangen dass da steht ....erstmalig zugelassen.....Screenshot_20220211-191913_Chrome.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir wurde im Autohaus gesagt, wenn es Probleme mit der Förderung gibt, streiten wir. Deshalb bitte selber beantragen oder über einen Antragsdienst für ca. 100,- Euro machen lassen.

Ich habe mich für selber beantragen entschieden. Mein Verkäufer hat mich aber unterstützt. Wir sind die Rechnung gemeinsam durchgegangen, ob alle Angaben mit den Angaben in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen und die auf der Rechnung ausgewiesenen Bezeichnungen und Beträge buchstaben- und zifferngenau mit der Liste der förderfähigen Fahrzeuge übereinstimmen. Ich habe nur die Rechnung als Anlage eingereicht. Beim Ausfüllen des Antrages haben wir nach dem Vier-Augen-Prinzip noch einmal alle Angaben buchstaben- und zifferngenau mit der Zulassungsbescheinigung und der Rechnung verglichen.



Von den FAQs auf dieser Website ist das jetzt Dein Problem:

Unbenannt.png

Wenn der Fall in den FAQs steht, bist Du nicht der erste, dem das passiert ist. Google mal nach Begriffen aus der Antwort, vielleicht findest Du eine Fallbeschreibung dazu im Internet.

Bei anderen Energie-Förderungen durch die BAFA habe ich schon Stornierungen und Änderungen als Möglichkeit gefunden. Wird wohl Deine Frau einen Antrag stellen müssen.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #6
Ich muss zugeben, dass ich geschockt war.

Nach Durchatmen und "zur-Ruhe-kommen" bin ich inzwischen wieder guter Dinge. In der Forumssuchfunktion habe ich leider zu "BAFA" nichts gefunden, d.h. ich hätte es ansonsten nicht hier gepostet. Da ich - wie ich lernen musste - "kein Recht" auf einen eigenen Thread habe, dachte ich, hier wäre der geeignete Ort dafür.

Soll heißen: Meine Erfahrung soll auch ein bißchen sensibilisieren. Leute, wenn das Autohaus für euch den BAFA-Antrag stellt, passt auf, dass Halter und Käufer identisch sind.

Bei mir wird es darauf hinauslaufen, dass das AH nochmal einen Halterwechsel beim Spring machen muss. Mal sehen, was die Montag dazu sagen.

Mic
Beitrag automatisch zusammengeführt:


Danke für den Link. Also fällt das mit dem Halterwechsel schonmal flach.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Hier zwar keine Hilfe, aber Hinweis auf Wichtigkeit von Personen in der Zulassung und Unwichtigkeit von Empfänger auf der Rechnung: BAFA: Kauf auf meinen Namen, Zulassung auf die Ehefrau: Könnte das eine Problem werden? - Elektroauto Förderung - Elektroauto Forum

Also bedeutet das im Klartext: Neuer BAFA-Antrag mit meiner Frau als Antragstellerin und alles ist gut? Das beißt sich aber wieder ein bißchen mit dem Umstand, dass ein Widerspruch gegen die Ablehnung auf keinen Fall mit einem erneuten Antragsstellen bzw, einer Zurücknahme des Antrags einhergehen soll. Nur Widerspruch wäre besser lt. Springliese's Link.

Das wird noch interessant.

Mic
 
Das war aber doch ein anderer Ablehnungsgrund. Ich würde am Montag versuchen, jemanden bei der Bafa zu erreichen, denn Du hast weder vor der Zulassung noch mit falscher Rechnung gestellt. Du warst schlicht und ergreifend nicht antragsberechtigt. Worauf ich mich nicht verlassen würde, wären die Aussagen des AH. Die würde ich erstmal aussen vor lassen.
Widerspruch kannst Du immer noch einlegen. Da hast du ja ein paar Tage Zeit.
 
Das war der Beitrag von @Springliese mit dem Link mit der Lösung: Bestellung/Wartezeit Spring

Und das sind die relevanten Textbeiträge, die man hinter dem Link findet:



"Ich habe am 15.02.2020 einen Antrag in meinem Namen bei der BAFA eingereicht und am 03.03.2020 einen Zuwendungsbescheid erhalten.

Ich habe heute das Fahrzeug auf dem Namen meiner Frau zugelassen.

In den FAQ auf BAFA Seite lese ich nun das "..., ausschließlich derjenige darf einen Antrag stellen, auf den das Fahrzeug zugelassen wird."

Ich habe versucht die Hotline der BAFA zu erreichen, um die Sache zu klären. Aber ich habe den Eindruck das auch nur der Gedanke daran Zeitverschwenung ist.

Kann mir jemand einen Rat geben, welche Optionen / Mögilchkeiten sich noch bieten?

Ich habe bislang noch keine Verwendungsnachweisdokumente ins Portal der BAFA hochgelden.
Besteht die Möglichkeit den Antrag einfach auslaufen zu lassen und nach Ablauf einen Neuen zu stellen?"



"Ich habe in der Zwischenzeit nach dem 35-zigten Anruf und 25 Minuten in der Warteschleife, endlich jemanden bei der BAFA persönlich sprechen können ...

Die erste Auskunft wie nun zu verfahren wäre, möchte ich Ich hier nicht wiedergeben, das glaubt mir sowieso keiner.

Mein verbaler Einspruch wurde gehört und ich wurde nach 4 Tagen zurückgerufen mit folgender Marschroute:
1.) formlos via eMail den bestehenden Antrag unter Angabe der bekannten Gründe stornieren.
2.) Einen neuen Antrag stellen.

Dublette soll dann nicht das Problem sein

Ich habe aufgegeben zu verstehen bzw. zu ermittlen, warum man nicht einfach den Namen eines Antragstellers im EDV-System ändern kann.

Wichtig ist IMHO nur, das Halter und Antragsteller dieselbe juritische Person sind. Der Käufer ist im Spiel des Antrags nicht relevant."



Ist aber mit Deinem Fall nicht zu 100% identisch, denn der Antrag war noch nicht abgelehnt, wenn ich das richtig sehe.
 
Mod.:
Zur Info, damit der Thread übersichtlicher bleibt und das wichtige Thema BAFA-Antrag besser behandelt werden kann, habe ich die Beiträge in einen eigenständigen Thread verschoben.
 
Wenn das Auto schon zugelassen ist, dann es nicht mehr ummelden. Das macht noch mehr Bürokratie und schafft weiteren Ablehnungsgrund.

Widerspruch gegen Ablehnung macht auch nur trara. Antrag muss der/die Halterin stellen.
Ehepartner, Onkel und Schwippschwager sind nicht berechtigt. Kaufvertrag anpassen ist leichter als Verwaltungsakte.
Sehe auch nicht Relevanz des Kaufvertrags und wer da drin steht.

Und was den Antrag angeht nicht auf Verkäufergewäsch hören, die interessiert in erster Linie ihr Abschluss.
Mehr als beim Formular ausfüllen "helfen" sollte man nicht erwarten, und hier sieht man wie es falsch läuft.


Und ansonsten für alle anderen, Käufer, Halter, Antragsteller alles einfach gleich lassen.
Ummelden kann man in nem halben Jahr immernoch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auszug aus dem Merkblatt zur Antragstellung:

1 Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine,
auf die ein Fahrzeug gemäß Nummer 3 der Richtlinie als Käuferin oder Käufer bzw. als oder Leasingnehmerin oder Leasingnehmer zugelassen wird.

Schritt 1: Antragstellung
Eine Antragstellung ist nur für Fahrzeuge möglich, deren Zulassung bereits erfolgt ist.
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich der erste gestellte Antrag für ein Fahrzeug maßgebend ist und bearbeitet wird.
Ausnahmen:
Eine erneute Antragstellung ist innerhalb von einem Jahr nach Zulassung möglich und erforderlich, wenn sich im Erstantrag die antragstellende Person und die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter unterschieden haben, eine fehlerhafte Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) angegeben wurde oder der Erstantrag vor Zulassung des Fahrzeugs gestellt wurde. Weiterhin gilt dies, wenn der Erstantrag vor Erlass eines Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheides mit schriftlicher Mitteilung storniert wird.

Im Antrag selbst erscheint ganz am Anfang der Hinweis:
Antragsteller muss dem Fahrzeughalter entsprechen! Nur dann ist eine Auszahlung des Umweltbonus möglich.

Wenn man den Antrag nicht selbst stellt, dann bleiben solche Merkblätter /Hinweise gerne unbeachtet.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

den bestehenden Antrag unter Angabe der bekannten Gründe stornieren
Das geht nur, wenn noch kein (Ablehnungs-)Bescheid ergangen ist.
Der Käufer ist im Spiel des Antrags nicht relevant.
Das widerspricht dem Merkblatt der BAFA
 
Zuletzt bearbeitet:
... Der Käufer ist im Spiel des Antrags nicht relevant ...

... Das widerspricht dem Merkblatt der BAFA ...

Dann muss man das etwas präzisieren. Die BAFA interessiert kein Kaufvertrag, sondern RechnungsempfängerAntragsteller (Käufer) und Personaldaten in der Zulassungsbescheinigung (Halter). Die müssen auf Buchstabe und Zahl identisch sein (werden vermutlich automatisch in einer Datenbank geprüft; die Rechnung reicht der Antragsteller ein und die Daten der Zulassungsbescheinigung holt sich das BAFA über die FIN, muss man nämlich nicht einreichen).

Als Tipp für alle, die noch einen Antrag stellen werden: die Rechnung schreiben lassen, wenn die Zulassung ausgestellt wurde.



Das Austellen des Zuwendungsbescheides ist ein ziemlich mathematischer Prozess: genau so wie die korrekten Personaldaten gegen die Zulassungsbescheinigung geprüft werden, werden die korrekten Rechnungspositionen gegen die Liste der förderfähigen Fahrzeuge geprüft. Dann noch ein Haken hinter den erlassenen Herstelleranteil und alle Prüfelder stehen auf grün.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gelöst wurde da gar nichts. Jedenfalls nicht mit dem bestehenden Antrag.
Da war das Ergebnis.
Antrag formlos per E-Mail stornieren >> neuen Antrag durch den Halter stellen.

Die Vorgaben der BAFA sind da eindeutig. Und die BAFA kann mal nicht neben wegen eines Anrufs den Namen in einen Antrag ändern. Das sollte doch logisch sein.
 
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