Der Schreck zum Freitagabend
Heute kam der Brief der BAFA bei uns an. Super, dachten wir. Das ging aber fix. Wieder 6000€ plus auf dem Konto. Als wir den Brief aufgemacht hatten, ist uns erst mal beim Lesen die Kinnlade herunter geklappt.
" ... der beantragte Zuschuss kann leider nicht gewährt werden."
weil
" ... aus den mir vorliegenden Zulassungsdaten geht hervor, dass Sie nicht Halterin oder Halter des Fahrzeugs UUIxxx sind ..."
Der Hintergrund ist wahrscheinlich der, dass mein Name (Brief auch adressiert an mich) auf dem Kaufvertrag/ der verbindlichen Bestellung steht und meine Frau der Halter ist. Das witzige an der Sache ist, dass wir 99€ als "BAFA-Antragsservice" ans Autohaus gezahlt haben - eben weil wir dachten, dass das AH diesen Antrag nicht zum ersten Mal stellt und wir uns nicht in die bürokratischen Nesseln setzen wollten.
Weiterhin steht drin: "..... muss zwischen der antragsstellenden Person und der Fahrzeughalterin ... zwingend Übereinstimmung bestehen ...."
Mein Dilemma ist nun, dass ich bis Montag in Ungewissheit leben werde, weil ich erst da mit jemanden aus dem AH reden kann. Was denkt ihr, was habe ich bzw. das AH für Möglichkeiten? Muss der BAFA im Antrag auch der Kaufvertrag vorgelegt werden?
Hätte ich das mal selber gemacht.
Mic
Heute kam der Brief der BAFA bei uns an. Super, dachten wir. Das ging aber fix. Wieder 6000€ plus auf dem Konto. Als wir den Brief aufgemacht hatten, ist uns erst mal beim Lesen die Kinnlade herunter geklappt.
" ... der beantragte Zuschuss kann leider nicht gewährt werden."
weil
" ... aus den mir vorliegenden Zulassungsdaten geht hervor, dass Sie nicht Halterin oder Halter des Fahrzeugs UUIxxx sind ..."
Der Hintergrund ist wahrscheinlich der, dass mein Name (Brief auch adressiert an mich) auf dem Kaufvertrag/ der verbindlichen Bestellung steht und meine Frau der Halter ist. Das witzige an der Sache ist, dass wir 99€ als "BAFA-Antragsservice" ans Autohaus gezahlt haben - eben weil wir dachten, dass das AH diesen Antrag nicht zum ersten Mal stellt und wir uns nicht in die bürokratischen Nesseln setzen wollten.
Weiterhin steht drin: "..... muss zwischen der antragsstellenden Person und der Fahrzeughalterin ... zwingend Übereinstimmung bestehen ...."
Mein Dilemma ist nun, dass ich bis Montag in Ungewissheit leben werde, weil ich erst da mit jemanden aus dem AH reden kann. Was denkt ihr, was habe ich bzw. das AH für Möglichkeiten? Muss der BAFA im Antrag auch der Kaufvertrag vorgelegt werden?
Hätte ich das mal selber gemacht.
Mic