Hallo, hat jemand eine Ahnung welche Anlaufstellen zur Schlichtung es in einem solchen Fall außer der Kfz- Innung noch gibt? Ich komme aus Köln! Lg
Laralu, ich musst jetzt mal "rückwärts" lesen, um was es überhaupt geht... Wenn Du die "Antworten"-Funktion benutzt, geht das für den Leser etwas einfacher...
Wenn ich das richtig überblicke, hast Du einen Vorführwagen mit bereits eingebautem Schiebedach gekauft. Richtig?
Wann? Und das Schiebedach ist nun defekt/undicht?
Schiebedächer/Glasdächer ab Werk gibt es bei Dacia nicht. Wenn das Auto eins hat, ist es immer nachträglich eingebaut. Meine Anhängerkupplung, die ich direkt beim Kauf mitbestellt hatte, ist aber auch nachträglich eingebaut, und ich habe trotzdem die normale Garantie. Da steht nirgends im Kaufvertrag, dass die etwa von der Garantie ausgenommen wäre.
Gut, nun ist eine Anhängerkupplung kein Schiebedach...
Hast Du inzwischen nachgelesen,
was genau in Deinem Kaufvertrag steht? Was da eventuell zu Garantiebedingungen steht? Könntest Du uns darüber informieren? - Vielleicht fällt dann hier dem einen oder anderen ja noch ein Ratschlag ein.
Wenn sonst gar nichts geht, müsstest Du Dich halt mal von einem Anwalt beraten lassen...