Öl im Kühlbehälter

Moin,

sehr witzig.

Das ist doch schon probiert worden und trotzdem wurden Rechnungen erstellt wo eigentlich nicht hätte berechnet werden dürfen.
Was ist probiert worden?
Rechnungen zu bezahlen hat weder was mit Beschweren, noch mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung zu tun.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #17
........
die Fragestellerin hat es doch richtig erkannt:
Öl gehört nicht ins Kühlwasser. Die Hintergünde sind doch nachrangig....

Schon mal einer an den "710" gedacht? Ich will ja niemandem zu nahe treten!!
Wenn die Werkstatt das Fahrzeug ordendlich gecheckt hat und keinen Fehler findet?
 
Ja klar. Alles richtig soweit,

Aber olegitat hat geschrieben, das sie nicht so Ahnung hat, also wäre ein Anwalt in einem solchen Fall sein Geld wert.:yes:
Und wenn sie schon so die Arschkarte hat, dann lieber das GELD IN DEN ANWALT investieren, als weiter mit eigenen Briefen und Unahnungen den Händler drohen etc.
Ausserdem hat man meistens eh nicht den Kopf dafür....

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Schon mal einer an den "710" gedacht? Ich will ja niemandem zu nahe treten!!
Wenn die Werkstatt das Fahrzeug ordendlich gecheckt hat und keinen Fehler findet?
710 ??? :angel: wer was bedeutet dat ?
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #19
Wie gesagt, will keinen beleidigen. Nur so als Denkanstoss.
 

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Habe jetzt ein Schriftstück aufgesetzt damit das ganze offiziell wird.

Das ist sehr gut, weil Du damit "datiert" den Mangel noch innerhalb der Garantie anzeigst.
Somit kann hinterher niemand behaupten, die Garantie wäre abgelaufen.

Dein angezeigter Mangel ist somit fest zementiert und hat solange seine Berechtigung, bis er "nachweislich" behoben wurde.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist aber, daß Du das Schreiben weder selbst in der Werkstatt ablieferst, noch es mit der Normalpost versendest.
Auch ein "Einwurfeinschreiben" könnte Ungereimtheiten verursachen.

Einzig und alleine ein Einschreiben mit Rückschein bringt juristische Sicherheit.

Eine ordentliche Werkstatt sollte den Fehler aber finden, denn durch abdrücken des Kühlers bei betriebswarmen Motor, dürfte der Kühler den Druck nicht halten können, wenn Du tatsächlich Öl im Wasserkreislauf hast.

Und achja ........ herzlich willkommen hier im Forum :prost: ..........

....... und laß Dich von Werkstattmitarbeitern nicht in die Reihen der plonten Tussis einordnen, die man für blöd verkaufen kann und bei denen man meint, ihnen ein X für ein U vormachen zu können. :)
 
Bin echt nicht geeignet für so einen Schriftverkehr :).Oder ich lerne es noch. Danke für die Hinweise. Habe bereits 3x Rechnungen bezahlt. Sind etwa 400,00 EUR. Hätte gerne mein Geld zurück, deswegen ungerne eine andere Werkstatt. Habe jetzt ein Schriftstück aufgesetzt damit das ganze offiziell wird.
Halte uns auf den laufenden. Bin sehr neugierig wie die reagieren.
Danke simon
 
Liebe Olegitat,

einige gute Ratschläge hast Du hier schon erhalten. Reimport oder nicht spielt überhaupt keine Rolle. Du hast noch Garantie auf dein Fahrezeug, nutze diese. Deine Werkstatt arbeitet offensichtlich nach dem Prinzip: ältere Dame, keine Ahnung, Fahrzeug nicht bei uns gekauft, wir haben den Ärger, jetzt wollen wir Geld verdienen.
Ich denke nicht, dass diese Werkstatt nicht weiß was bei diesem Fehler (Öl im Kühlbehälter) an Arbeit auf sie zukommt (Wieviel zahlt Dacia für Garantiearbeiten?). Du darfst dich auf keinen Fall einschüchtern lassen. Lass uns bitte lesen, was Du unternommen hast und wie die Reaktionen waren.

LG
Paulv
 
Bin ein absoluter Neuling im Forum überhaupt. Hab an so was noch nie Teil genommen, tu mir ein bissel schwer damit :)
Habe ein Reimport Dacia Sandero II im Mai 2014 gekauft, habe knapp 20.000 km drauf und seit einiger Zeit sammelt sich im Kühlbehälter Öl. War 3 mal in der Werkstatt, das komplette Kühlsystem wurde durchgespült, die Kühlflüssigkeit neu eingefüllt. Habe mittlerweile 3X Rechnungen bezahlt,
die Werkstatt macht es nicht auf Garantie. Das 4 mal ist fällig. Weis nicht was tun. Mehrere Freunde und auch ne freie Werkstatt haben auf Anhieb gesagt die Motorkopfdichtung wäre nicht mehr dicht, die Renault-Werkstatt behauptet aber ist alles in Ordnung. (Ich hoffe dass ich alles richtig erklärt habe - bin eine Frau weit über 50 :)). Hat jemand einen guten Rat für mich. Wäre sehr dankbar dafür.




Erst einmal Willkommen im Forum und ein großes Lob von mir an Dich.

Punkt 1, Renault sagt es sei alles in Ordnung. Aber warum ist Öl im Kühlwasser ?? Das darf so nie sein. ( Magel liegt vor ).

Punkt 2, eine Freie Werkstatt sagt, es sei die Motorkopfdichtung.
Renault sagt, es ist in Ordnung ??

Hast du Rechtsschutz ??
Wie wurde das Fahrzeug Finanziert ??
Garantie ist auf dein Fahrzeug da, somit kannst du jetzt auch zum Anwalt gehen und dem sagen was Fakt ist.
Aufgrund der Mängel die Renault nicht beheben kann, möchtest du den Wagen zurück geben ( Rücktritt vom Kaufvertrag dazu sagt man auch Rückabwicklung des Vertrages ). Du hast auch den verdacht, das man dich über den Tisch ziehen möchte.

Sprich klare Wort beim Anwalt, lege dem die Rechnungen vor wie auch deinen Kaufvertrag.


Für mich ist das eine Klare sachlage, dreimal bei Renault und dreimal der selber fehler. Laut Deutschem Recht, Rücktritt vom Kaufvertrag da der Wagen die selben Mängel aufweist bzw. hat.

Darf ich fragen welchem PLZ. du hast.


Ein Auszug.
Bevor ein Rücktritt in diesen und anderen Fällen erklärt werden kann, bedarf es nach § 323 einer Fristsetzung für die nachträgliche Erfüllung der Leistung bzw. die Behebung der Mängel. Dies stellt zugleich eine Mahnung dar.

( Hast du ja gemacht 3 x ).

Die Aufforderung zur Vertragserfüllung kann mündlich (ggf. telefonisch) oder schriftlich (per Brief oder Email) erfolgen. Es ist zur Beweissicherung empfehlenswert die schriftliche Form als Brief per Einschreiben mit Rückschein zu wählen. Das Schreiben sollte auch den Hinweis enthalten, dass nach Ablauf der Frist der Rücktritt vom Vertrag erfolgt. Die Länge der Frist muss angemessen sein und sollte mindestens 7 Tage betragen, bei komplexen Vertrags- gegenständen auch mehrere Wochen* (z. B. Lieferung eines Neuwagens) oder Monate* (z. B. Hausbau). Läuft diese Frist ergebnislos ab, kann per Rücktrittserklärung vom Vertrag zurückgetreten werden (siehe § 349 BG:cool:. Die Rücktrittserklärung kann mündlich erfolgen, sollte aber zur Beweissicherung schriftlich verfasst werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Auszug.
Bevor ein Rücktritt in diesen und anderen Fällen erklärt werden kann, bedarf es nach § 323 einer Fristsetzung für die nachträgliche Erfüllung der Leistung bzw. die Behebung der Mängel. Dies stellt zugleich eine Mahnung dar.

Das Fahrzeug drei mal zur Reparatur zu bringen stellt keine Fristsetzung dar.
Diese bedarf einer ausdrücklichen Formulierung mit Benennung eines Zeitraumes/Datums (Frist).
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #29
Das Fahrzeug drei mal zur Reparatur zu bringen stellt keine Fristsetzung dar.
Diese bedarf einer ausdrücklichen Formulierung mit Benennung eines Zeitraumes/Datums (Frist).

Moin,

die haben das Auto ja nur repariert und sich das von der Kundin bezahlen lassen.
Also im Prinzip nicht anerkannt/etwas bearbeitet was irgendwie in eine Garantiesache o.ä. münden könnte. Also auch kein erfolgloser Reparaturversuch im Rahmen der Garantie.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #30
hier rennt das (tote) Pferd mal wieder munter rum.

Gehen wir mal zuück zu den Tasachen.

- Fahrzeug ist ein EU Import
- Werkstatt will leichtes Geld machen und hat keinen Lust auf das schreiben eines Garantieantrags. Fachwissen fehlt wohl auch.
- Garanite besteht noch da unter 3 Jahren und deutllich unter 100.000 KM. Via Dacia Europaweit gültig.
- Händer (Eu Schlepper) wird man kaum belangen können. Zumal viele Eu-Fahrzeute mit Tageszulassung kommen und damit die Gewährleistung auf 1 Jahr begrenzt werden kann und wohl auch ist. Denn mit Zulassung ist es ein Gebrauchtfahzeug auch wenn es nur 10 KM auf dem Tacho hat.
- Selbst wenn die Gewährleistung noch bestünde muss der Kunde (ab dem 7. Monate) nachweisen dass der Fehler voher bereits vorhanden war. Was in diesem Fall (2014) wohl kaum möglich sein dürfte.

Also bitte nicht wieder die Garantie (Freiwillige Leistung des Herstellers) mit der Gewährleistung (Gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers) verwechseln !

In diesem Fall würde ich auch die Hilfe von Dacia suchen, die sind im Rahmen der europaweiten Garantie in diesem Fall in der Pflicht.
Ob eine Rückforderung der 400 EUR möglich ist muss geklärt werden aber erst muss das Öl aus dem Wasser und das geht wohl nur mit einer anderen Werkstatt, ggf. mit Hilfe von Dacia.

Das Ganze mal schriftlich zu fixieren ist immer gut damit man den Vorgang entsprechend nachverfolgen kann.
 
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