Bin ein absoluter Neuling im Forum überhaupt. Hab an so was noch nie Teil genommen, tu mir ein bissel schwer damit

Habe ein Reimport Dacia Sandero II im Mai 2014 gekauft, habe knapp 20.000 km drauf und seit einiger Zeit sammelt sich im Kühlbehälter Öl. War 3 mal in der Werkstatt, das komplette Kühlsystem wurde durchgespült, die Kühlflüssigkeit neu eingefüllt. Habe mittlerweile 3X Rechnungen bezahlt,
die Werkstatt macht es nicht auf Garantie. Das 4 mal ist fällig. Weis nicht was tun. Mehrere Freunde und auch ne freie Werkstatt haben auf Anhieb gesagt die Motorkopfdichtung wäre nicht mehr dicht, die Renault-Werkstatt behauptet aber ist alles in Ordnung. (Ich hoffe dass ich alles richtig erklärt habe - bin eine Frau weit über 50

). Hat jemand einen guten Rat für mich. Wäre sehr dankbar dafür.
Erst einmal Willkommen im Forum und ein großes Lob von mir an Dich.
Punkt 1, Renault sagt es sei alles in Ordnung. Aber warum ist Öl im Kühlwasser ?? Das darf so nie sein. ( Magel liegt vor ).
Punkt 2, eine Freie Werkstatt sagt, es sei die Motorkopfdichtung.
Renault sagt, es ist in Ordnung ??
Hast du Rechtsschutz ??
Wie wurde das Fahrzeug Finanziert ??
Garantie ist auf dein Fahrzeug da, somit kannst du jetzt auch zum Anwalt gehen und dem sagen was Fakt ist.
Aufgrund der Mängel die Renault nicht beheben kann, möchtest du den Wagen zurück geben ( Rücktritt vom Kaufvertrag dazu sagt man auch Rückabwicklung des Vertrages ). Du hast auch den verdacht, das man dich über den Tisch ziehen möchte.
Sprich klare Wort beim Anwalt, lege dem die Rechnungen vor wie auch deinen Kaufvertrag.
Für mich ist das eine Klare sachlage, dreimal bei Renault und dreimal der selber fehler. Laut Deutschem Recht, Rücktritt vom Kaufvertrag da der Wagen die selben Mängel aufweist bzw. hat.
Darf ich fragen welchem PLZ. du hast.
Ein Auszug.
Bevor ein Rücktritt in diesen und anderen Fällen erklärt werden kann, bedarf es nach § 323 einer Fristsetzung für die nachträgliche Erfüllung der Leistung bzw. die Behebung der Mängel. Dies stellt zugleich eine Mahnung dar.
( Hast du ja gemacht 3 x ).
Die Aufforderung zur Vertragserfüllung kann mündlich (ggf. telefonisch) oder schriftlich (per Brief oder Email) erfolgen. Es ist zur Beweissicherung empfehlenswert die schriftliche Form als Brief per Einschreiben mit Rückschein zu wählen. Das Schreiben sollte auch den Hinweis enthalten, dass nach Ablauf der Frist der Rücktritt vom Vertrag erfolgt. Die Länge der Frist muss angemessen sein und sollte mindestens 7 Tage betragen, bei komplexen Vertrags- gegenständen auch mehrere Wochen* (z. B. Lieferung eines Neuwagens) oder Monate* (z. B. Hausbau). Läuft diese Frist ergebnislos ab, kann per Rücktrittserklärung vom Vertrag zurückgetreten werden (siehe § 349 BG

. Die Rücktrittserklärung kann mündlich erfolgen, sollte aber zur Beweissicherung schriftlich verfasst werden.