Noch eine Frage zur LKW Zulassung

m.E. kommt es auf das Bundesland und die Beamten an die das kontrollieren, aber ich hab meine AHK erst seit 10 Tagen überhaupt montiert...
 
Zu Punkt 2: HU alle 2 Jahre...?
Zu Punkt2a : ab 7,5 t jedes Jahr HU.....( das ist richtig!)

Was ist ein LKW? Fängt für die "richtigen" ab 12-15t an. Ein Dokker ist- mit viel Wohlwollen- vielleicht ein LLKW...

Die "Großen" LKW müssen 2x im Jahr zum Tüv. Einmal zur HU, nach 6 Monaten zur Sicherheitsprüfung. Reisebusse
müssen alle 3 Monate auf den Bremsenprüfstand.

Das nur zur Info. Nicht zum Klugscheissen.:)
 
Zu Punkt 2: HU alle 2 Jahre...?
Was ist ein LKW? Fängt für die "richtigen" ab 12-15t an. Ein Dokker ist- mit viel Wohlwollen- vielleicht ein LLKW...
Magst du das mal anhand der unten stehenden Tabelle erklären?

https://www.gera.de/fm/193/Hinweis_FristenfürHaupt-undAbgasuntersuchung_Stand 17.08.10_überarb.pdf

Ach ja. nicht an Stand 2010 anecken. Da hat sich bis heute nix geändert.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


N1 = LKW- Punkt.
Klingt komisch. Ist aber so. :teacher:
m.E. kommt es auf das Bundesland und die Beamten an die das kontrollieren, aber ich hab meine AHK erst seit 10 Tagen überhaupt montiert...
Die StVo ist Bundesrecht. Da habe die Länder nix mitzureden.
Oder anders ausgedrückt: Bundesrecht bricht Landesrecht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Okay! Ich gebe mich geschlagen...

Vom Papier her, also rein rechtlich ist der Dokker ein LKW. Von meinen Empfinden natürlich nicht - aber das zählt nicht!
Den Niva habe ich mir bewusst nicht als N1 gekauft, obwohl die meiste Zeit die hintere Bank drausen ist.
Nicht wegen der Steuern, die sind hoch genug, sondern damit er als 4 Sitzer auch genutzt werden kann.
Bei meiner SFK ist die Versicherungssumme nicht ( mehr) ausschlaggebend.

Jeder muss für seine Belange genau hinschauen ob ein N1 in Frage kommt. Die AH sollten mit offnen Karten spielen was die Klassifizierung angeht. Also Augen auf!
 

Noch eine dringende Frage zur LKW Zulassung des Dacia Dokker​

Ist es richtig, dass dieser Pkw am Sonntag nicht gefahren werden darf?
Ich habe hier keine direkte Antwort auf diese Frage gefunden. Hatte mich heute beim Händler für einen Dokker von 2021 interessiert und da wurde mir gesagt, der hat eine Lkw-Zulassung und darf am Sonntag nicht gefahren werden.
 
Da der Dokker unter 7,5t wiegt, die Fahrten nicht geschäftlich sind, solltest du auch an Sonntagen/Feiertagen fahren dürfen:
1679501463259.png

In einigen Bundesländern soll (nach einigen Beiträgen hier im Thema) die Grenze bei 3,5t liegen. Darüber habe ich keine genaue Info.
 
Der einzige gravierende Unterschied in Österreich ist der, dass du mit einer "LKW-Typisierung" jährlich zum TÜV musst. Auch wenn du diesen ausschliesslich privat nutzt.
Und eben steuerlich für Privatnutzer ein geringer Nachteil

Beispiel Nachbar:
Nissan Navara 120 KW Diesel, EZ 8/2016 (hat eine grüne Plakette mit einer 4 drauf):
Steht an für den dann 7. Überprüfungstermin im kommenden August.
KM-Stand heute: 1781 km (keine Null oder Ziffer vergessen, über die letzten 4 Jahre ganze 211 km gelaufen...)

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Da der Dokker unter 7,5t wiegt, die Fahrten nicht geschäftlich sind, solltest du auch an Sonntagen/Feiertagen fahren dürfen:
In einigen Bundesländern liegt die Grenze bei 3,5t
Oh, das wusste ich gar nicht. Gibt es da Quellen?
Ich kenne nur andere Länder, wo 3,5 t gelten. Das wären (Schweiz, Liechtenstein als Nicht EU Land), Österreich und Rumänien.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da der Dokker unter 7,5t wiegt, die Fahrten nicht geschäftlich sind, solltest du auch an Sonntagen/Feiertagen fahren dürfen:
Anhang anzeigen 132281

In einigen Bundesländern soll (nach einigen Beiträgen hier im Thema) die Grenze bei 3,5t liegen. Darüber habe ich keine genaue Info.
Nein.
Die StVO ist ein Bundesgesetz und gilt einheitlich für alle Bundesländer.
§30 Abs.3 StVO gilt nur für Fahrzeuge über 7,5 t. PKW mit LKW-Zulassung dürfen in auch Sonn- und Feiertags fahren.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das wurde hier im Forum in einigen Beiträgen geschrieben.
Ich habe es blöderweise nicht geprüft und finde im Netz keine entsprechende Regelung.
Mag sein, dass die 3,5t-Aussage falsch ist.
Definitiv. ;)
 
Ja, sorry, stimmt so nicht. Bundesrecht (z. B. StVO) bricht Landesrecht.
Aber Schweiz war für mich früher ein Problem. Peugeot J5 als LKW mit Wohnanhänger. Nix Sonntags durchfahren.
 
Nein.
Die StVO ist ein Bundesgesetz und gilt einheitlich für alle Bundesländer.
§30 Abs.3 StVO gilt nur für Fahrzeuge über 7,5 t. PKW mit LKW-Zulassung dürfen in auch Sonn- und Feiertags fahren.
;)

Aber nur ohne Anhänger. Wenn der PKW eine LKW-Zulassung hat und dann einen Anhänger zieht, gilt das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen. Auch bei privaten Fahrten.
 
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