Noch eine Frage zur LKW Zulassung

Für private Fahrten gilt das nicht.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot​

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen ...

(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. ...
 
Eben, sonst dürften z. B. manche große Wohnmobile ja Sonntags nicht fahren. Gelle!
 
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. ...
Mit der Ausnahme von bestimmten Lebensmitteltransporten wie z. B. Frischmilchtanker von den Milchbauern zur Molkerei.
 
Mit der Ausnahme von bestimmten Lebensmitteltransporten
Aber selbst die brauchen eine schriftliche Ausnahmegenehmigung, die sie mitführen müssen.

Edit: Gerade erfahren, Lebensmitteltransporte, wie für Frischmilch brauchen keine solche Ausnahmegenehmigung. Sie sind ausdrücklich davon ausgenommen. Bei Kontrollen genügen als Nachweis die Frachtpapiere.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ihr Leute, quält doch nicht die StVO. Dort ist klar geregelt, wer Sonntags fahren darf. Die Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot sind doch auch genau beschrieben. Milch, verderbliche Produkte etc. Siehe Absatz drei. Alle, die nicht darunter fallen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen(Ob sie das bekommen oder nicht fällt in das Ermessen der zuständigen Behörde).
Private Fahrten fallen nicht darunter. Punkt! "geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern" Letzter Beitrag hierzu.
Das "sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen" ist eine Ergänzung zu "geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern" und das war noch nie ein Streitfall.
 
Aus aktuellem Anlass und zur Ergänzung:
Saarland erlaubt Lkw-Sonnagsfahrt

Die Straßenverkehrsbehörden können nach § 46 StVO aus gegebenen Anlässen auch das Sonntagsfahrverbot aufheben.
Naja, an der Rechtschreibung muss die Redaktion noch etwas arbeiten:)
 
(3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. ...
Na da bin ich aber froh denn bei 1,2 t Eigengewicht noch über 5t anzuhängen
wird etwas schwierig :)
 
Noch zum Thema Versicherung, Verti bietet auch tarife für Lieferwagen bis 3,5t an ausserdem haben die da normale SF Klassen und nicht nur bis SF20 wie bei der HUK.
Hatte meinen Steppi N1 anfang 2019 erst bei der HUK versichert aber die boten nicht einen "Freischuss" soll heißen "Rabattretter" an,nach einem Tipp vom Verkäufer im AH dann zur anderen Versicherung gewechselt.
 
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