Neuwagenmängel am Lodgy [§§]

  • Themenstarter Themenstarter
  • #31
Noch einmal zurück zum Thema:

Ich suche noch nach der Lösung, wie die Kunststoffabdeckung im Motorraum befestigt wird. Darum habe ich einmal ein paar Bilder davon gemacht.
Im Blech hinter dem Daciaemblem sind zwei Löcher, die vom Abstand her genau passen würden. Aber da sind keine Gewinde oder Kunststoffaufnahmen.

Die Luftleitplastik"bleche" rechts und links davon haben "Spaltmaße" die heftig sind.
Rechts liegen die an, links kann ich die Hand dazwischen schieben.
Hui!
Eine Bewandnis hat das aber bestimmt nicht, Präzision wird aber anders geschrieben.
Leider wir der Motorraum dadurch unnötig durch Spritzwasser eingesaut.

Zum MediaNav:
Ich habe nachgesehen, es ist, nach meinem Verbinden mit der Toolbox, die Version 7.0.5 aufgespielt worden.
 

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Heutige Autos und Geräte sind oft ein Plastikverhau der eher an ein Endlager erinnert als an technische Bauteile.
Da passt häufig wenig, vorstehende Kanten, Verstärkungslamellen für die Plastikfolie in rauen Mengen, Nasen brechen, Sprünge und was weiß ich noch alles.
Man kann da nicht viel erwarten. Hat natürlich jede Menge Gründe: Gewicht, Kosten usw. und die Müllberge müssen ja auch irgendwie wachsen. Am besten, wenn man alle 2 Jahre die Teile ändert, auch wenns keinen Sinn macht.
Aber die meisten Kunden finden das toll und kaufen.
 
Fass mal mit blanken Fingern den Lüfterpropeller vom Kühler an.......

Da musst du schon mal Pflaster bereitlegen! Aber nicht weil das Ding läuft, sondern schön scharfkantig!!!:angry::veryangry:
 
Ich würde mich in erster Linie um den Wassereinbruch kümmern, weil das mittel- bis langfristig zum echten Problem werden kann. Es gab hier einen Beitrag der eine möglicherweise schlecht verklebte Neuscheibe anmahnte. Das scheint auch mir einleuchtend - wo soll denn da sonst Wasser eindringen? Ein Waschstrassentest ist vielleicht auch nicht hilfreich, weil nur sehr wenig Wasser eindringen mag. Vielleicht hilft es, bei der Fahrt zum AH einen Regentag zu wählen, und ggfls. einen langen Umweg.

Beste Grüße

treppenweg
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #35
Ja, das denke ich auch. Am besten eine längere Strecke auf der Autobahn, falls das Wasser nur bei Winddruck hinein kommt.
Was ja in der Waschanlage nicht passiert.
 
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erneut die Scheibe reklamieren, weil sich damit die Tür zur Wandlung öffnet.

Innerhalb der ersten 6 Monate, darf der Vk zweimal nachbessern. Wenn dann nicht das Fahrzeug ordnungsgemäß funktioniert, hat der K das Recht auf Wandlung !

"Bei einem Verbrauchsgüterkauf wird nun durch § 476 BGB die Beweislast umgekehrt: Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Übergabe ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei der Übergabe mangelhaft war. Der Unternehmer kann die Haftung für einen Sachmangel nur vermeiden, wenn er beweist, dass die Sache bei Übergabe in Ordnung war. "
"Nach meiner Auffassung ist der Verkäufer bei einem Verbrauchsgüterkauf am besten beraten, wenn er den Käufer auf ihm bekannte Mängel schriftlich hinweist. Dann kann sich der Käufer nicht nachträglich auf diesen Mangel berufen (§ 442 BG:cool:."
Sachmängelhaftung - Beweislastumkehr bei privatem Autokauf | anwalt.de (https://www.anwalt.de/rechtstipps/sachmaengelhaftung-beweislastumkehr-bei-privatem-autokauf_004291.html)

"Rücktritt (früher Wandlung):
Sofern die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, die beiden Formen der Nacherfüllung vom Verkäufer zu Recht abgelehnt worden sind oder der Käufer dem Verkäufer zur Nacherfüllung eine angemessene Frist gesetzt hat und diese verstrichen ist, kann er vom Vertrag zurücktreten. Eine Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Nacherfüllung unmöglich ist (z.B. Auslaufmodell ist nicht zu reparieren) oder dem Käufer die andere Art (nach berechtigter Ablehnung der zuerst gewählten Art) der Nacherfüllung unzumutbar ist. Die Verbindung der Fristsetzung mit einer Ablehnungsandrohung ist nicht erforderlich.

Der Rücktritt wird erst wirksam, wenn der Käufer diesen gegenüber dem Verkäufer erklärt. Anders als noch im alten Recht hat sich der Käufer mit dieser Erklärung auch festgelegt und kann nicht wie früher bis zum Einverständnis des Verkäufers z.B auf Minderung umschwenken. Sehr wohl kann er aber neben dem Rücktritt noch Schadensersatz oder Aufwendungsersatz fordern.
Der Rücktritt wandelt den zwischen den Parteien bestehenden Kaufvertrag in ein (in die Zukunft gerichtetes) Rückgewährschuldverhältnis. Jeder muss das zurückgeben, was er durch den ursprünglichen Vertrag erhalten hat. Der Käufer in der Regel die Kaufsache, der Verkäufer das Geld. Es handelt sich dabei auch nicht etwa um ein Widerruf oder eine Kündigung, welche eigene Rechtsbegriffe mit eigenen rechtlichen Bedeutungen sind. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil durch den Rücktritt vorher eingetretene Rechtsfolgen wie Verzug oder Schadensersatz nicht beseitigt werden.

Schließlich darf der Rücktritt nicht ausgeschlossen sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Mangel unerheblich ist (sog. Bagatellgrenze). Ob ein Mangel unerheblich ist, muss anhand aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Verwendungszweckes und der Verkehrsanschauung ermittelt werden. Bei einem Handykauf würden wir z.B. den Mangel, dass die Aufschrift der Tatsatur nach einiger Zeit abgenutzt wird, als unerheblich einstufen. Ein Rücktritt ist aber auch dann ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel ganz oder überwiegend selbst verschuldet hat.

Minderung:
Manchmal kann es aber für den Käufer auch interessanter sein, wenn er die Kaufsache selbst mit einem Mangel behalten kann. Dies ist dann der Fall, wenn es sich z.B. um ein Liebhaberstück handelt, für das der Käufer angesichts des Mangels einen zu hohen Preis bezahlt hat. Der Käufer kann im Falle der Minderung den Kaufpreis in dem Verhältnis mindern, in dem der Wert im mangelfreien Zustand zum tatsächlichen Wert (mit Mangel) stünde. Durch diese zugegeben etwas komplizierte Formulierung soll verhindert werden, dass durch die Minderung ein zuvor besonders günstig oder aber ein besonders teuer getätigter Kauf verändert wird.
Auch die Minderung muss erklärt werden, ist aber durch einseitige Erklärung wirksam. Wie der Rücktritt darf auch die Minderung nicht ausgeschlossen sein. Daneben bleiben auch Schadensersatz und Aufwandsersatz möglich.

Schadensersatz:
Nach früherem Recht war der Schadensersatz außer bei Vorliegen einer zugesicherten Eigenschaft oder bei arglistigem Verschweigen ausgeschlossen, wenn der Käufer einmal die Minderung oder Wandlung erklärt hatte. Wollte er also wegen der besonderen Umstände seiner Interessen vom Verkäufer lieber Schadensersatz, so musste er bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften die mangelhafte Sache behalten.

Nach neuem Recht kann der Käufer nun immer Schadensersatz fordern, wenn er vom Verkäufer eine mangelhafte Sache geliefert bekommen hat. Hierzu sollte er aus Gründen der Darlegungs- und Beweislast dem Verkäufer immer noch einmal eine Nachfrist zur Nacherfüllung (Reparatur oder Nachlieferung) setzen.
Der Verkäufer hat dann dem Käufer den durch den Mangel entstandenen Schaden (anderweitige Reparaturkosten; Fahrtkosten zum Ersatzhändler) zu ersetzen, wenn er den Mangel zu vertreten hat. Vertreten muss der Verkäufer Vorsatz und jede Form der Fahrlässigkeit. Ein solches Verschulden ist zu bejahen, wenn der Verkäufer zumindest in Folge von Fahrlässigkeit nicht erkannt oder verhindert hat, dass der Käufer eine mangelhafte Sache erhalten hat. Es ist dagegen nicht erforderlich, dass der Verkäufer die Mangelhaftigkeit der Sache selbst verschuldet hat. Aus § 280 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt sich, dass der Verkäufer seine Unschuld beweisen muss (Beweislastumkehr). Besteht für den Mangel ausnahmsweise auch eine Garantie (s.o.) dann muss der Garantiegeber auch ohne Verschulden für die garantierte Mangelfreiheit einstehen.

Ersatz von Aufwendungen:
Schließlich kann der Käufer auch den Aufwandsersatz verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat. Diese Kosten dürfen nicht unbillig (das heisst rechtsmissbräuchlich) oder unnötig sein. Hierzu können bei komplexeren Sachverhalten auch die Kosten der anwaltlichen Beratung gehören oder aber Fahrtkosten für die Fahrt zum Verkäufer. Ersatz seiner Aufwendungen kann der Käufer verlangen, wenn er Aufwendungen zur Beseitigung des Mangels oder für die Durchsetzung seiner Ansprüche für notwendig halten durfte.

Verjährung:
Alle oben genannten Rechte unterliegen der Verjährung. Gem § 438 BGB verjähren diese Rechte bei beweglichen Sachen innerhalb von 2 Jahren. Außer für den Schadensersatz (mindestens 1 Jahr vgl. § 475 Abs. 3 i.V.m. § 309 Nr. 8 b.) Unterziffer ff.) 2. Alt. BG:cool: dürfen diese Fristen auch nicht durch Individualabrede, erst recht aber nicht durch AGBen zum Nachteil des Käufers verändert werden. Früher galt hier eine Frist von nur 6 Monaten, so dass die Rechte des Verbrauchers erheblich ausgebaut wurden. Leider heisst dies aber auch, dass die Gesamtheit der Verbraucher die Mehrkosten tragen, weil diese vom Unternehmer an seine Kunden weitergegeben werden. Auch wird es in manchen Produktgruppen bald keine Unternehmer mehr geben, die bereit sind das damit verbundene Risiko zu tragen (Gebrauchtwagen der unteren Preiskategorie).

Garantie und Sachmängelhaftung Gewährleistung Nachlieferung Rückgabe Nacherfüllung (http://www.kanzlei-flick.de/garantie_gewaehrleistung_sachmangel.html)

@DonCarlos

Lasse dich nicht mit dem Hinweis auf die Werksgarantie abspeisen. Wenn du dir unsicher bist, nimm' dir einen RA
Bringe das Auto zurück und lasse es dort stehen :exclaim::exclaim::exclaim:
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #37
Für die ersetzte Scheibe ist noch dazu der ausführende Betrieb verpflichtet, den für die Arbeitsleistung gibt es Gewährleistung!
Das prüft man eigentlich mit einem Schlauch und viel laufenden Wasser. Da die Scheibe ja ersetzt wurde, ist aber ein Montagefehler in der Tat nicht auszuschließen. Solche Fehler sind aber wirklich sehr schwer zu finden, weil Wasser sich so seine Wege sucht. Wenn es von der Scheibe kommt, müsste ja nach einem Einbruch auch der Teppich irgendwo nach oben recht nass sein.

Stimmt, die Scheibe wurde bei Dacia/Renault gegen Bares gewechselt, damit sind evlt. die in der Pflicht, -falls es durch den Scheibeneinbau zum Wassereintritt kommt.

Ich habe mit den Händen hinter die Verkleidungen gefasst, um festzustellen ob da von oben Wasser durch kommt. Aber die mit Filz/Dämmmaterial beklebten Rücken der Verkleidungen sind unterhalb der Lenksäule, soweit man mit der Hand dran kommt, trocken!
Dann habe ich die Türdichtung herausgezogen und unter dem Teppich gefühlt- auch trocken!
Damit ist für mich aber eigentlich klar, dass das Wasser zumindest von oben kommen muß.
Ich werde die Tage noch einmal das Auto mit reichlich Wasser von oben versehen und dann innen überall fühlen.
Die geschätzt 250ml Wasser können nicht über nasse Schuhe in das Auto gelangt sein. Da stand ja eine richtige Pfütze.
Ob es allerdings mit dem Windschutzscheibentausch zusammenhängt ist nicht bewiesen, auch wenn die Vermutung nahe liegt.

Bisher komme ich mit dem AH vor Ort ganz gut klar. Ich habe nicht den Eindruck, dass hier etwas schief läuft. Renault/Dacia Rhein-Sieg ist auch keine kleine Klitsche im Hinterhof.
Ich werde erst einmal selbst zum finden der Leckage beitragen, soweit es mir möglich ist. (Auch wenn es vielleicht Aufgabe der Werkstatt im Rahen einer Garantie ist.)
Wenn ich nichts finde, laß´ ich die Profis das mal machen.
Darum bin ich auch für Tipps und Hinweise sehr dankbar. Oft kann man gar nicht quer genug denken, um einen solchen Fehler zu finden.

Wasser ist ein Sauzeug. Es findet manchmal verrückte Wege.

Sofort mit einem Rechtsanwaltvisitenkärtchen zu wedeln, finde ich unangebracht. Das braucht man nur, wenn man mit Argumenten nicht mehr durchdringt. Und da sind wir noch lange nicht.
Das sind auch nur Menschen hinter dem Tresen, wenn man vernünftig mit denen redet, dann geht schon sehr viel.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #39
Das ist zwar in der Tat nicht Deine Aufgabe, kann aber sicherlich nicht Schaden ;)

Lasse durch einen Schlauch ausreichend Wasser drauf laufen und teste evtl. auch mal die Tür mit, nicht das da die Dichtung irgendwo nicht anliegt und es da rein läuft.

Kühlwasser fehlt aber nicht soviel, nicht dass manchmal der Wärmetauscher nen Defekt hat?

Und Klimaablauf gibt es da auch drin, da könnte sicher einer der Renault Spezis was zu sagen, ob man den Ablauf prüfen könnte.

PS: Ich hab mal bei nem Passat ne undichte Frontscheibe gehabt, das habe ich gar nicht bemerkt, weil das Wasser an einem Stopfen im Bodenblech hinten den Weg zurück in Freiheit gefunden hat! Erst bei der Hauptuntersuchung drückte der Prüfer dagegen und hatte neben dem Stopfen auch Reste vom Blech in der Hand.

Die Türdichtungen liegen umlaufend an, habe ich geprüft.
Kühlwasser ist ok. Den Klimaablauf lasse ich die Werkstatt prüfen. Danke!

@* :

Das mit den Lüftungskanälen hört sich sehr interessant an. Könnte Wasser über diese bis auf die Fußmatte tropfen? Dieser Lösungsansatz würde einiges erklären.
 
Damit kann ich leben.

Empfindet sonst jemand meinen Beitrag als Jammerei? (so habe ich das nicht gesehen) Aber dann werde ich ihn umgehen einstellen.

Das ist definitiv keine Jammerei !
Du hast na nachvollziehbare Probleme, die vielleicht auf akzeptable Weise zu lösen sind.
Ignoriere die Beiträge von dem, der nichts zu tun hat, ausser hier rumzutö en mit seinen Geschwätz.
 
Hi DonCarlos,
kann es sein, dass dieses Plastikteil nur irgendwie aufgesteckt wird?
Die Schraube würde ich erst mal nicht überbewerten. Evtl. ist die ja wirklich übergeblieben.
Die Lackeinschlüsse sind in Bearbeitung.
Die Scheibe ist getauscht.
Das MediaNav muss natürlich gemacht werden.
Und die Sache mit dem Wassereinbruch, hast ja einige Hinweise bekommen. So was ist meistens schwer feststellbar, zumal es ja nicht permanent auftritt.
Ärgerlich ist das alles allemal. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen. Wie alt ist das Auto jetzt?
Alles was du dem AH gemeldet hast, sollte ja dokumentiert sein. Also kann keiner sagen, du hast es nicht gemeldet.
Anwälte und Wandlung sind natürlich Optionen.
Aber ich bin auch kein Freund davon, gleich mit dem Anwalt zu kommen.
Bei einer Rückgabe hast du natürlich erst mal kein Auto mehr. da ist guter Rat teuer. Also, geh den jetzt von dir eingeschlagenen Weg weiter, auch wenns Zeit und nerven kostet.

@Madd-Dokk:
Du hast mit rechtlichen Seite sicherlich Recht.
Aber bedenke, dass DonCarlos das evtl. gar nicht will. Ich schätze, er sucht hier Informationen, die ihm bei der weiteren Bearbeitung mit dem AH hilfreich sind.
 
Du hast mit rechtlichen Seite sicherlich Recht.

nö, habe ich nicht :naughty:
Die von mir zitierten Anwälte sind Idioten und anonyme User mit Quanter-Abitur haben Recht !

An solchen Typen vertrödle ich meine Zeit nicht mehr :hammer:

Wie alt ist das Auto jetzt?

Nagelneu noch innerhalb der Gewährleistung, wo der Händler verantwortlich wäre, nicht das jetzige AH !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach Madd-Dokk,

sry, ich bin ja ein Newbie hier im Forum , war in Foren wie Corsa-d.de Admin / Server Admin und im motovlog.de Forum Mod, aber so eine hirnlose Brühe wie du sie hier in meiner Anwesenheit, daß sind ja gerade mal 2 Wochen, so vom Stapel lässt sind echt unter aller Kanone, mal so als Bsp. : "Verkaufsknechte" und was weis ich nicht noch ( in einem Thread ging es um NORMA Verkäufer wo DU dich wieder herablassend gezeigt hast ) wie DU andere Menschen titulierst zeugt nich von viel geistigem Verstand.

DU magst ALLES zu wissen, ziehst zu 99 % deine ach so lapidare Anwaltskarte, daß ist feige.... Total, kannst DU dich ohne diese aufgeblasenen Pfeiffen selber nicht wehren? Kannst DU mit deiner Umwelt nicht umgehen ? Zumindest macht es immer wieder ( deine Beiträge machen mich müde... ) den Eindruck.

Ich will DIR nichts böses, um Gottes willen ( auch wenn ich den nicht mag ) aber du reitest auf einer Schiene die ich absolut Respektlos anderen gegnüber finde. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Bsp. Dacia ist ach doch nicht so toll, daß mag sein, im Moment sind wir überzeugt davon, was in 5 Jahren ist werden wir sehen aber ich finde DU regst dich an dem Fzg. über kleinigkeiten auf, daß habe ich auch schon mal nieder geschrieben ohne dich bewusst angreifen zu wollen, da mir das wiederstrebt.

So und von nun an darfst DU mich zum Teufel jagen...

Greetz

Patric
 
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