Müssen Windabweiser beim TÜV eingetragen werden?

Da wir hier ja im Logan II Forum sind,von Dacia selbst gibt es Windabweiser für Logan,Logan MCV und Sandero.
Da ist direkt eine Renaultnr. drauf,fertig.

Und ja,diese sind nicht nur geklammert sondern zusätzlich verklebt.;)
 
hab heute Antwort vom KBA bekommen.

Da Wind- und Regenabweiser nicht zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen gehören, stehen ihrer Verwendung, auch ohne amtliche Genehmigung, keine straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entgegen.

es braucht also keine ABE, auch ist keine Eintragung nötig.
Punkt. ;)
 
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  • #33
Dann scheint ja jeder was anderes zu sagen....

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hab heute Antwort vom KBA bekommen.

Da Wind- und Regenabweiser nicht zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen gehören, stehen ihrer Verwendung, auch ohne amtliche Genehmigung, keine straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entgegen.

es braucht also keine ABE, auch ist keine Eintragung nötig.
Punkt. ;)

Nach den Aussagen zuvor denke ich, dass der Mitarbeiter des KBA nun wirklich keine Ahnung hat, oder was meint Ihr.

Mal ehrlich, das Thema wird allmählich lächerlich.

Der Eine bekommt vom KBA schriftlich, dass eine ABE/Abnahme zwingend notwendig ist, hier gerade ist es genau umgekehrt.

Zwischendrin werden die rechtlichen Vorschriften zitiert, die irgendwo dazwischen liegen.

Können wir das schließen bitte?

Ein Ergebnis des Ganzen bekommen wir eh erst, wenn das mal vor Gericht geht.
 
hab heute Antwort vom KBA bekommen.

Da Wind- und Regenabweiser nicht zu den bauartgenehmigungspflichtigen Teilen gehören, stehen ihrer Verwendung, auch ohne amtliche Genehmigung, keine straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entgegen.

es braucht also keine ABE, auch ist keine Eintragung nötig.
Punkt. ;)
Ganz meine Meinung. :D
 
ist ein leidiges Thema - auch wenn es um Sondereintragungen geht erlebt man immer wieder neues. TÜV ist nicht gleich TÜV - der eine machts, der andere nicht.
Wenn man z.B. bei einer Kontrolle etwas vom "Amt" zum lesen vorlegen kann wirds kaum Probleme geben da die Exekutive sich damit dann auch zufrieden gibt.
kann mich noch gut dran erinnern welche Vorschriften es schon allein beim Anbau von TFL gab (beim Motorrad musste anfangs noch das Rücklicht mitleuchten - mittlerweile nimmer) - die veralteten Anbaurichtlinien sind aber immer noch im Netz zu finden.
nicht viel anders wirds auch bei den WA sein.
Zur allegmeinen Verwirrung kommt dann noch eine "EU" Zulassung einzelner Anbauteile dazu die gar nicht gern gesehen wird weil dadurch ja eine Eintragung hinfällig wird was widerum keine Gebühren in die Kassen spült ...
hauptsache der Duster fährt ... am besten legal ;)
 
Natürlich schreiben die das. Wollen die doch die Kosten für die ABE dem Kunden weiterreichen und das muss ja auch begründet werden. Der ClimAir Kunde kann sich dann eben kit seiner ABE ruhig stellen und alle sind glücklich. ^_^

Und auch die schreiben immernoch vom Märchen der erloschenen BE und DM fehlenden Versicherungsschutz.
;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann sind diese Aussagen gelogen?

Windabweiser ohne ABE müssen gesondert vorgeführt werden und bringen nachträgliche Kosten von ca.80 - 200,- € mit sich.




Die o.g. Ausschnitte sind Wort wörtlich vom Kraftfahrt Bundesamt und liegen in schrftl. Form vor. Genauso die Prüfungen die unser Windabweiser erfahren musste wie z.b. die Splittersicherheit- und Entflammbarkeitsprüfungen.
 
Dann sind diese Aussagen gelogen?

Windabweiser ohne ABE müssen gesondert vorgeführt werden und bringen nachträgliche Kosten von ca.80 - 200,- € mit sich.
Ja, laut letzter Aussage vom KBA brauchen die Dinger keine Abnahme und keine ABE, wie die Deutschlandfähnchen zB auch nicht.
Die o.g. Ausschnitte sind Wort wörtlich vom Kraftfahrt Bundesamt und liegen in schrftl. Form vor. Genauso die Prüfungen die unser Windabweiser erfahren musste wie z.b. die Splittersicherheit- und Entflammbarkeitsprüfungen.
Das ist ha löblich aber nicht nötig.

Und das große Lügen fängt dann bei der erloschenen BE und dem fehlenden Versicherungsschutz an. :)
 
Ja, laut letzter Aussage vom KBA brauchen die Dinger keine Abnahme und keine ABE, wie die Deutschlandfähnchen zB auch nicht.

Das ist ha löblich aber nicht nötig.

Und das große Lügen fängt dann bei der erloschenen BE und dem fehlenden Versicherungsschutz an. :)

Du hast recht Hude,
allerdings sollte man folgendes in Betracht ziehen:
kommt es aus irgend einem Grund zu einem Schaden, aufgrund eines Windabweisers ohne ABE (selbst mit bin ich mir nicht sicher), oder wie in deinem Beispiel durch ein Deutschlandfähnchen, könnte es passieren, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. Das wäre ein gefundenes Fressen für die.
Jetzt kenne ich keinen Fall, bei dem z.B. ein abgerissener Windabweiser einen Schaden verursacht hat, aber für die Fähnchen gibt es schon Warnungen z.B. von Anwälten.

Aber: da ist jeder selbst in der Pflicht, für sich die richtige Entscheidung zu treffen.

Gruß
Gerd
 
..
kommt es aus irgend einem Grund zu einem Schaden, aufgrund eines Windabweisers ohne ABE (selbst mit bin ich mir nicht sicher), oder wie in deinem Beispiel durch ein Deutschlandfähnchen, könnte es passieren, dass die Versicherung die Zahlung verweigert.


das ist doch unsinn. selbst wenn ein windabweiser oder fahnderl unfall- oder
schadensursaechlich war, wird die versicherung regulieren, im schlimmsten
fall regress forderungen stellen. diese sind jedoch limitiert und bedeiten nicht,
das der unfallgegner nicht bedient wird oder man selber leisten muss.
 
das ist doch unsinn. selbst wenn ein windabweiser oder fahnderl unfall- oder
schadensursaechlich war, wird die versicherung regulieren, im schlimmsten
fall regress forderungen stellen. diese sind jedoch limitiert und bedeiten nicht,
das der unfallgegner nicht bedient wird oder man selber leisten muss.
Das schöne ist, dass man aus solchen Situationen immer wieder die Fälle konstruieren kann, in dem die Versicherung nämlich nicht zahlt oder das Ganze zumindest vor Gericht austrägt.

Es ist richtig, bei einem selbst verursachten Unfall zahlt die HAFTPFLICHT dem Unfallgegner seinen Schaden.

Was aber ist mit dem eigenen Schaden?

Die Kasko wird sich bei einem Totalschaden an jeder Kleinigkeit aufhängen und sei es ein nicht eingetragener Windabweiser.

Aber treiben wir das Ganze mal auf die Spitze......

Du baust einen Unfall. Der gegnerische Schaden wird von der Haftpflicht beglichen.

Was aber ist mit dem abgesplitterten Windabweiser, der durch Deinen Hals dringt und einen irreparablen Schaden verursacht?

Wer hat bei sowas die Nerven einen zehn Jahre währenden Prozess gegen die eigene Versicherung zu führen?

Also, man sollte gerade Versicherungen nicht immer auf die leichte Schulter nehmen.
 
das ist doch unsinn. selbst wenn ein windabweiser oder fahnderl unfall- oder
schadensursaechlich war, wird die versicherung regulieren, im schlimmsten
fall regress forderungen stellen. diese sind jedoch limitiert und bedeiten nicht,
das der unfallgegner nicht bedient wird oder man selber leisten muss.

Eine letzte Anmerkung dazu. Das wird jetzt ein bisschen OT :D
Einem Kumpel von mir wurde die Vorfahrt genommen. Mehrere tausend € Schaden. Gegenerische Versicherung zahlte nur etwa 70 %, weil er nicht nachweisen konnte, dass er sich nicht auch falsch verhalten hat.
Auch vor Gericht konnte er nicht mehr rausholen.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Das wars jetzt aber. :D

Gruß
Gerd
 
Zuletzt bearbeitet:
Junge, Junge, hier wird wieder etwas zusammenkonstruiert. Fakt ist, dass es am besten eh zu keinem Unfall kommen sollte. Fertig.
Macht euch doch das Leben nicht schwerer, als es den Umständen entsprechend ist. Wer lieber eine ABE haben möchte, muss diese eben mitzahlen und gut.

Das Leben ist tödlich!
 
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