Müssen Windabweiser beim TÜV eingetragen werden?

den TÜV interessiert vieles nicht.
hab grad eine Anfrage zum Thema direkt beim KBA gestellt. sobald ich mehr weiss werde ich es posten. :)
 
Dass sich das Märchen um die erloschene BE und daraus resultierende fehlende Versicherung immer noch hält.
So einfach ist das nicht.
Aber es verursacht schon mal ne Menge Angst. ;)
 
Ich mag mich jetzt als "Schissebux" outen, aber es würde bei einem Unfall reichen, dass behauptet wird, du konntest den Unfallgegner aufgrund der behinderten Sicht durch den WA nicht sehen... und schon haste nen Problem. Und das wg. 30 € mehr? NÖ!
 
Dass sich das Märchen um die erloschene BE und daraus resultierende fehlende Versicherung immer noch hält.
So einfach ist das nicht.
Aber es verursacht schon mal ne Menge Angst. ;)
Lies noch mal Beitrag Nr12 GENAU durch.
 
Lies nochmal Beitrag 17 genau durch.
Zum Thema Erlöschen der BE. Eine fehlende ABE führt EBEN NICHT automatisch zum Erlöschen einer BE, aber glauben kann man das ja.

Für Beitrag 17 gibt es aber keine schriftliche Bestätigung vom KBA.

Man sollte doch meinen, dass Das gilt, was das KBA SCHRIFTLICH mitteilt.

Wenn Dir das aber nicht reicht musst Du letztenendes das Gericht entscheiden lassen.
 
Ohjeh, wir sind wieder mal bei der unqualifizierten Panikmache "erlöschen der Betriebserlaubnis". :o

Bei einer unerlaubten Montage von Zubehör erlischt erstmal überhaupt nichts, sondern es wird vom Kontrollorgan (die blaue Verkehrskontrolle) ein Terminfenster genannt, innerhalb dessen man mit "zurückgebauten" Fahrzeug bei der Dienststelle zur Zweitkontrolle erscheinen muß.

Erst wenn man diesen Termin verstreichen läßt kann passieren, daß die Streife zu Hause erscheint und die Zulassungsplakette abkratzt.

In diesem Fall der Windabweiser geht es lediglich um die Bauform und das verwendete Material.

Bauform deswegen, weil z.B. in südlichen Gefilden riesige Windabweiser anzutreffen sind, die über 50% der Seitenscheiben bedecken und die sich wie eine riesige Blase nach außen wölben.
Einschränkungen der Sicht und verzerrte optische Wahrnehmung durch die Wölbung liegen hier deutlich auf der Hand.

Zum anderen müssen hier bei uns Windabweiser aus splittersicheren Kunststoff hergestellt sein, damit man z.B. beim streifen einer Person, derjenigen nicht den halben Arm aufschlitzt.

Deswegen die aufgedruckte Typennummer und die dazugehörige ABE.

Eine sofortige Stilllegung passiert nur, wenn das Fahrzeug eklatante Mängel aufweist.
Z.B. fahren mit offenem Auspuff, nicht für das Fahrzeug zugelassener Bereifung oder Felgen u.ä.

Wobei die Stillegung nicht bedeutet daß das Fahrzeug abgemeldet wird, sondern es darf nur nicht in diesem Zustand ab sofort nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt werden (Heimtransport auf dem Hänger).

Nach ordentlichen Rückbau, vorzeigen bei der Polizeidienststelle kann dann ganz normal weitergefahren werden.
 
Ich stelle die Frage einmal anders herum:

Wenn Windabweiser explizit NICHT ABE- oder eintragungspflichtig sind, wieso legen dann Firmen wie "ClimAir" eine ABE bei, obwohl die gar nicht nötig ist...?
 
Wenn Windabweiser explizit NICHT ABE- oder eintragungspflichtig sind, wieso legen dann Firmen wie "ClimAir" eine ABE bei, obwohl die gar nicht nötig ist...?

Anbauten die die Kontur des Fahrzeuges verändern, oder als sicherheitsrelevant angesehen werden, sind genehmingungspflichtig.

Wobei dann erst die Frage auftritt: "ABE oder Gutachten".

Mit ABE benötigt man keine Eintragung, sofern man die ABE ständig im Fahrzeug mitführt.

Es gibt aber Teile wie z.B. Felgen, die für eine Vielzahl von Fahrzeugen passen und bei der dann der Hersteller für jeden Fahrzeugtyp eine ABE erstellen lassen müßte, was jeglichen Kostenrahmen sprengen würde.

Solche Teile bekommen dann ein Gutachten, mit dem man die Felgen eintragen lassen kann ......... "kann".

Denn wenn man das Abnahmeprotokoll dieses Teiles im Fahrzeug ständig mitführt, erspart man sich auch hier die Eintragung in die Papiere.
 
Danke Helmut. ^_^

Die Frage ist etwas unglücklich gestellt. Erstens ob und wenn ja warum ein Windabweiser eine ABE braucht ist nicht so einfach zu beantworten.
Theoretisch, bei meinem Dafürhalten, brauchen die garnix, denn:
1: Sie sind im Normalfall nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden, also in dem Sinne nichtmal ein eintragungspfli htiges Anbauteil. Ein Dachträger zB braucht auch keine ABE und der ist meist sogar mit dem Fahrzeug verschraubt.
2. Kein Windabweiser, wie sie bei uns üblich sind verändert die Fahrzeugbreite, da die obere Scheibenkante bei eigentlich allen Auto, bis auf sehr gerade Transporter, weiter innen liegt als die breiteste Stelle des "Bleches".
Wie man unter diesen Umständen eine Person mit dem Windabweiser streifen will, ist mir ein Rätsel, aber mag ja irgendwie von hinten durch die Knie ins Auge gehen. ;)
3. Es kann ohne Werkzeug binnen Sekunden entfernt werden.
4. Sie verdecken meist weniger als 10% der Scheibe, was soweit ich informiert bin am Fand eh im Rahmen des Erlaubten liegt.

Mein Fazit:
Windabweiser benötigen keine ABE. Wenn sie eine haben ist es ja nicht schlimm.
Sollte sie keine haben kann man ja mit Onkel TÜV reden, ob der sich das mal ansehen mag.

End of story
 
3. Es kann ohne Werkzeug binnen Sekunden entfernt werden.

Deshalb werden die bei Dacia also verklebt....... (Ironie)

Ich frage mich dabei, ob man die entfernen kann ohne die Dichtung mit abzureissen, wenn sie (wie bei mir) verklebt sind.
 
OK, das KBA ist unqualifiziert....

Wissen Die das?

Es ist schwer davon auszugehen, dass die Leute beim KBA nicht alle darüber bescheid wissen, dass das was Helmut schrieb absolut richtig ist!
Das Erlöschen einer Betriebserlaubnis ist ein Verwaltungsvorgang. Das passiert nicht von allein. Da müssen Zettel ausgefüllt werden auf einer Dienststelle.
Das sollte auch das KBA wissen. Weiß aber auch mancher Polizist nicht.
Ich verweise nochmal auf den Paragrafen aus Beitrag 17 in dem genau steht wann eine BE erlöschen kann. Und NUR DANN!
Und das muss von einem Sachverständigen festgestellt werden. Nicht von einer Versicherung, nicht von einem Polizisten und auch nicht von einem Hersteller eines Windabweisers.

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Deshalb werden die bei Dacia also verklebt....... (Ironie)

Ich frage mich dabei, ob man die entfernen kann ohne die Dichtung mit abzureissen, wenn sie (wie bei mir) verklebt sind.

Ich kenne nur gesteckte, die nicht verklebt sind. :lol:
Wie geschrieben, die Frage ob zugelassen oder nicht ist nicht leicht zu beantworten. :)
 
Bei meinem Vorgängerfahrzeug waren ClimAir-Windabweiser "verbaut". Diese hatten sogar eine Konterverschraubung.
Da es ein Gebrauchtwagen war, hatte ich nicht mal die ABE zu den Dingern.
Bei der HU waren die Teile dem Prüfer so was von egal. Der hat sie wahrgenommen, hat ClimAir gelesen, waren ihm aber völlig egal.
 
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