Müssen Windabweiser beim TÜV eingetragen werden?

Oliver369

Mitglied Bronze
Fahrzeug
Dacia Logan Kombi 0.9 TCe (90 PS)
Hallo, habe mir gerade bei eBay Windabweiser für meinen Dacia bestellt und hab dort gelesen das diese vom TÜV abgenommen werden müssen stimmt das?

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OK, weil die ich gekauft habe werden einfach nur geklemmt, aber im Artikeltext steht haben keine ABE.

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OK danke 😊

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Rechtlich gesehen - Windabweiser mit oder ohne ABE

Es ist so die STVO besagt das alle Anbauteile eine Zulassung haben müssen.
Das kann mittels TÜV Gutachten eingetragen werden beim TÜV in die Fahrzeugpapiere.
Oder es gibt eine ABE die man dann mit sich führen muss.
Nun gibt es günstige Windabweiser von z.B. Heko,Omac,Aerolift die keine ABE oder TÜV Gutachten haben.
Diese Firmen sichern sich damit ab das Sie in Ihren Angeboten darauf verweisen das Ihre Teile keine Zulassung besitzen und eigentlich rechtlich gesehen vom Fahrzeugeigentümer beim TÜV abgenommen werden müssten.

Ich hatte ca 8 Jahre lang an meinem MCV solche Seitenwindabweiser dran und war damit 3 mal beim TÜV und es hat keinen Interessiert.

Aber wer da kein Risiko ein gehen will nimmt zugelassene Teile von der Firma Climair.Damit wäre man rechtlich auf der sicheren Seite weil die Teile eine ABE besitzen und nicht Eintragungpflichtig sind.

Folgendes Gedankenspiel hätte ich dabei:Ein Unfall mir Personenschaden (z.B. Fussgänger) mit Verletzungen die durch die nicht zugelassenen Teilen entstanden ist ? Wem wird das dann wohl zur Last gelegt ?

Ich denke ich werde mir wieder zugelassene Teile besorgen.Der Preisunterschied von maximal ca. 30-40 € sollte einem die Sicherheit wert sein.
 
Nachdem ich nun alle relevanten Threads diesbezüglich durch habe bleibt in meinen Augen eine Frage nicht zufriedenstellend beantwortet:
Welche Abweiser zerkratzen (bauartbedingt?) den oberen Scheibenrand auf lange Sicht?
Alle bisher angesprochenen Modelle?
OEM Dacia nicht?
Climair - ja oder nein?

Nicht ABE Modelle fallen für mich prinzipiell aus.

Zusatzfrage: Die original Dacia Abweiser sind nur in Klarglas-Optik zu haben oder auch dunkel?
 
Für alle vorderen Windabweiser wird eine ABE benötigt, da ansonsten die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz für das Fahrzeug erlischt.

Für die hinteren Windabweiser sind keine ABE erforderlich!
Eher nicht.
Da es kein sicherheitsrelevantes Teil ist wird nicht gleich die Betriebserlaubnis erlöschen.
Beim Versicherungsschutz ist höchstens die Kasko betroffen.

Nur bei einem Unfall könnte es Probleme geben.

Das haben wir doch recht oft durchgekaut.
 
so weit mir bekannt ist braucht man Windabweiser auch nicht eintragen lassen - wurde so scheinbar auch vom TÜV bestätigt wie man oft nachlesen kann.
den Versicherungsschutz dürfte es auch nicht betreffen wenn kein kausaler Zusammenhang zwischen Unfallursache und Anbau hergestellt werden kann.
 
Eher nicht.
Da es kein sicherheitsrelevantes Teil ist wird nicht gleich die Betriebserlaubnis erlöschen.
Beim Versicherungsschutz ist höchstens die Kasko betroffen.

Nur bei einem Unfall könnte es Probleme geben.

Das haben wir doch recht oft durchgekaut.


"Brauche ich nun eine ABE?"

Ja. Für alle vorderen Windabweiser wird eine ABE benötigt, da ansonsten die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug erlischt. US-Fahrzeuge sind ausgeschlossen.
Für die hinteren WA´s (Master) ist keine ABE erforderlich!

Windabweiser ohne ABE müssen gesondert vorgeführt werden und bringen nachträgliche Kosten von ca.80 - 200,- € mit sich.

Die o.g. Ausschnitte sind Wort wörtlich vom Kraftfahrt Bundesamt und liegen in schrftl. Form vor. Genauso die Prüfungen die unser Windabweiser erfahren musste wie z.b. die Splittersicherheit- und Entflammbarkeitsprüfungen.

Brauche ich eine ABE für Windabweiser? - Shop | ClimAir PLAVA Kunststoffe GmbH


"Für fast alle Fahrzeuge wird eine gültige ABE mitgeliefert, welche nicht nur laut Straßenverkehrsverordnung notwendig ist, sondern auch dokumentiert die hohen Anforderung und Sicherheitstest des TÜV bestanden zu haben."

Windabweiser.com | Windabweiser von Climair mit ABE


In der "Grünen Liste" des KBA zu finden sind die folgenden relevanten Prüfungen für die offiziel als "Windleiteinrichtung" benannten Teile :

Äußere Gestaltung R26
Bruchverhalten / Splittersicherheit DIN 52306 / DIN 52307
Anbauprüfung VdTÜV-Mkbl. 744 (07/2012)
Fahrzeugabmessungen - Änderung § 32 StVZO

Kraftfahrt-Bundesamt - Grüne Liste
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessante Andwort..

Das würde bedeuten, dass ein Fahrzeug mit Windabweisern ohne ABE bei einer Polizeikontrolle stehen bleiben müsste.

Ist das schon mal gemacht worden ?
 
Das würde bedeuten, dass ein Fahrzeug mit Windabweisern ohne ABE bei einer Polizeikontrolle stehen bleiben müsste.

Wenn Du nicht in der Lage bist, die abzumachen, ja! ;)

Weil meine Freundin eigentlich immer mit dem Dokker fährt, habe ich die 30 € mehr gern ausgegeben... bevor ich mir da jahrelang was anhören muss! ;)



Welche Abweiser zerkratzen (bauartbedingt?) den oberen Scheibenrand auf lange Sicht?
Alle bisher angesprochenen Modelle?

Wir haben schon am dritten Fahrzeug die Windabweiser von ClimAir, da ist noch keine Scheibe verkratzt! Lediglich beim Bulli lies sich der Klemmschutz/die Endabschaltung der el. FH nicht umprogrammieren, so dass man immer manuell in die "Scheibenendstellung" Drücken musste!
 
Ich hab gestern Abend nochmal einen Thread zu dem Thema im Nachbarforum gelesen und dort meinte einer, die Polizei hätte ihn bei einer Kontrolle explizit nach den Papieren für die Windabweiser gefragt - entweder Einzelabnahme oder ABE wollten die AFAIR haben. Er durfte zwar weiterfahren, aber es hieß eintragen lassen oder abmachen.
 
Ich hab gestern Abend nochmal einen Thread zu dem Thema im Nachbarforum gelesen und dort meinte einer, die Polizei hätte ihn bei einer Kontrolle explizit nach den Papieren für die Windabweiser gefragt - entweder Einzelabnahme oder ABE wollten die AFAIR haben. Er durfte zwar weiterfahren, aber es hieß eintragen lassen oder abmachen.
Wenn er weiterfahren durfte ohne sie vor ort abzumachen weiß die Polizei wohl auch nicht, dass die Bezriebserlaubnis erloschen war.
 
da ja immer schnell vom Erlöschen der Betriebserlaubnis oder VS-Schutz gesprochen wird.

Die Betriebserlaubnis erlischt nur:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert (Bsp.:aus einem Pkw wird ein Lkw gemacht)
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten (Bsp.:Scharfkantige Sachen werden an der Karosserie befestigt)
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

das Thema VS-Schutz ist etwas umfassender.

für welche Umbauten am KFZ sind ABE notwendig bzw. überhaupt vorgeschrieben? Eine Nachfrage beim TÜV oder KBA würde Klarheit schaffen. auch "google" weiss bescheid ;)
 
Beim letzten TÜV wurde über die Dinger kein Wort verloren. Ich habe den Prüfer aber auch nicht gefragt um keine schlafenden Hunde zu wecken.
 
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