Hobby Excellent 460 LU Typ 30EG ----- Leergewicht und 100kmH Frage??

Die Anhängelast ist dort nicht definiert. Brauchts auch nicht weil bereits anderweitig in der EU-Verordnung geschehen.
 
Die bei Fahrzeug eingetragene maximale Anhängelast ist das Gewicht was ein Fahrzeug ziehen darf. Nehmen wir an, da stehen bei mir 1200kg drin.

Am Beispiel eines 2500kg Tandemachsers aus dem Anhängerverleih der leer 1200kg wiegt.
Natürlich paßt mein Zuggewicht bei der Abholung dieses Hängers, weil mein Zugfahrzeug nichts im Kofferraum hat und ich alleine im Fahrzeug sitze. -_-

Ich kann diesen Hänger problemlos an mein Fahrzeug mit 1200kg maximaler Anhängelast hängen, - das Problem ist dann nur .......... ich darf dann nichts reinladen. :D

Öhm ....... hoppla, eine Kleinigkeit geht ja doch. :)
Natürlich habe ich vorher die Stützlast dieses leeren Hängers gewogen und die war 75kg.
Diese 75kg belasten jetzt im angekuppelten Zustand mein Zugfahrzeug und verschwinden jetzt vom Hänger, worauf dieser nur noch gemessene 1125kg auf die Achsen bringt.

Diese 75kg darf ich jetzt also ganz legal auf den 2500kg Tandemachser laden und so kann dann auch ganz legal ein solches Gespann zustande kommen, ohne daß man die Anhängelast des Zugfahrzeuges überschreitet.

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Zuletzt bearbeitet:
Das mit der Stützlast des Anhängers dem Auto zuzurechnen vergesst mal ganz schnell.
Bei einer Kontrolle zählt das Gewicht des Anhängers.
Es gibt TÜV- Ingenieure die den Anhänger auflasten auf Achslast plus Stützlast, die sind aber rar.

Moin,

hier in diesem Fall geht es aber nicht um die Auflastung des Anhängers um den Betrag der Stützlast.

Sondern darum wie schwer der Anhänger maximal beladen werden darf.
Und das ist eben Anhängelast plus Stützlast =1475kg.
Da der Anhänger 1500kg wiegen darf geht das also problemlos.

Dass die Stützlast als Zuladung des Zugfahrzeugs gerechnet wird steht mehrfach in der o.g. EU Regelung in der z.B. auch festgelegt ist, wie hoch die maximale Anhängelast der Fahrzeugklassen sein darf.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn der Hänger auf der Waage steht und 1500 kg (nur der Hänger) wiegt und ich 1400kg ZIEHEN darf funktioniert das nicht wenn ich von dem Gewicht des Hängers meine zulässige Stützlast (z.B.100Kg) abziehe.
Spätestens bei der ersten Kontrolle auf den Weg nach Süden wird das die Gendamerie erklären.
 
Wenn der Hänger auf der Waage steht und 1500 kg (nur der Hänger) wiegt und ich 1400kg ZIEHEN darf funktioniert das nicht wenn ich von dem Gewicht des Hängers meine zulässige Stützlast (z.B.100Kg) abziehe.
Spätestens bei der ersten Kontrolle auf den Weg nach Süden wird das die Gendamerie erklären.

Um zu ermitteln ob Du die zulässige Anhängelast überschritten hast gibt es 2 Möglichkeiten.

  • Im angehängten Zustand wird der Hänger gewogen, wobei das Zugfahrzeug dabei mit beiden Achsen außerhalb der Waage stehen muß.
  • Das Wäägeergebnis würde dann nach Deinem Beispiel 1400kg lauten.

  • Der Hänger steht im abgehängten Zustand mit Achse und Stützrad auf der Waage und es werden 1500kg ermittelt.
  • Dann wird der Hänger soweit zurückgeschoben, daß die Achse die Waage verläßt.
  • Nun steht nur noch das Stützrad auf der Waage und man mißt (Dein Beispiel) 100kg.
  • Diese werden rechnerisch von den 1500kg abgezogen und Du liegst bei 1400kg.

In beiden Fällen liegst Du bei einer Kontrolle im grünen Bereich, wobei bei einer Gewichtskontrolle unterwegs meist zwei kleine Mobilwaagen vor die Hängerachse geschoben bekommst und Du dann den Hänger aus diese draufziehst.

Das Ergebnis würde dann wie im ersten Beispiel auch wieder 1400kg lauten.
Und wieder im grünen Bereich!

Denn in den Papieren des Zugfahrzeuges steht Anhängelast und NICHT Anhängergewicht.
 
Wenn der Hänger auf der Waage steht und 1500 kg (nur der Hänger) wiegt und ich 1400kg ZIEHEN darf funktioniert das nicht wenn ich von dem Gewicht des Hängers meine zulässige Stützlast (z.B.100Kg) abziehe.
Spätestens bei der ersten Kontrolle auf den Weg nach Süden wird das die Gendamerie erklären.

Moin,

lies doch einfach mal die oben verlinkte Richtline der EU.
Dort wird in einer Reihe von Fällen beschrieben, dass die Stützlast immer der Zuladung vom Zugfahrzeug zugerechnet wird (es wird aufgelistet wie sich das Gewicht des Zugfahrzeugs im Anhängerbetrieb zusammensetzt).

Die Gesetzmäßigkeit ist in zweierlei Hinsicht interessant:
Ersten mindert die Stützlast die mögliche Zuladung im Zugfahrzeug und erhöht die Achslast hinten. Das muß man beachten ansonsten überschreitet man ggf. die Maximalwerte. Das wäre nicht so, würde Deine Annahme stimmen (dass die Stützlast nur dem Anhänger zugerechnet wird).
Dass die Stützlast auf dem Zugfahrzeug ruht sieht man normalerweise bei Anhängern: Das Heck senkt sich nach unten (das sollte eigentlich als Nachweis reichen, dass sich dort physikalisch etwas tut).

Und zweitens besteht so dann durchaus die Möglichkeit einen recht groß gewählten Anhänger trotzdem noch gesetzeskonform zu ziehen ohne dabei Zuladung zu verschenken. In diesem fall hier verliert man also nicht 100kg Zuladung (wenn der Caravan nur bis 1400kg beladen wird) sondern nur 25kg (wenn Anhängerlast + Stützlast beladen wird).
 
Wenn der Hänger auf der Waage steht und 1500 kg (nur der Hänger) wiegt und ich 1400kg ZIEHEN darf funktioniert das nicht wenn ich von dem Gewicht des Hängers meine zulässige Stützlast (z.B.100Kg) abziehe.
Spätestens bei der ersten Kontrolle auf den Weg nach Süden wird das die Gendamerie erklären.
Hast Du diesen Beitrag gelesen?
Dann schau mal bitte nach, welches Gewicht zählt.

Was die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Fahrzeuges unter O.1 bzw. O.2 aufgeführte "technisch zulässige Anhängelast" darstellt, ist in einer EU-Verordnung (das sind in den Mitgliedsstaaten bindende Gesetze, deren Umsetzung in nationales Recht nicht erforderlich ist ) ganz klar geregelt:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:353:0031:0079:DE:PDF

Die Anhängelast entspricht der "Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden
übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger"

Auszüge aus der EU Verordnung Nr.1230/2012 die in der ganzen EU Gültigkeit haben sollte:
9. „technisch zulässige Anhängelast“ (TM) bezeichnet die
Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger, die von einem
Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der
Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achs
gruppe auf den Boden übertragenen Last an einem mit dem
Zugfahrzeug verbundenen Anhänger;
Das bedeutet, daß die Anhängerachse gewogen wird, im angekuppelten Zustand. Ergo bleibt die Deichsellast unberücksichtigt und der Caravan des TE darf abgekuppelt max. 1475kg wiegen (tatsächliche Achslast und Deichsellast)

7. die technisch zulässige Gesamtmasse eines Anhängers oder eines Sattel
anhängers umfasst die statische Masse, die in angekuppeltem Zustand auf das Zugfahrzeug übertragen wird;
Das bedeutet, daß das GG des Anhängers nicht um 75 kg überschritten werden darf, was im Falle des TE auch nicht gegeben ist da der Caravan 1500kg GG hat.
Ist in der vorangegangenen Interpretation sich ein Fehler enthalten, so sollte dieser bekannt gegeben und zur Korrektur bezeichnet werden.
 
7. die technisch zulässige Gesamtmasse eines Anhängers oder eines Sattel
anhängers umfasst die statische Masse, die in angekuppeltem Zustand auf das Zugfahrzeug übertragen wird;
Das bedeutet, daß das GG des Anhängers nicht um 75 kg überschritten werden darf, was im Falle des TE auch nicht gegeben ist da der Caravan 1500kg GG hat.
Ist in der vorangegangenen Interpretation sich ein Fehler enthalten, so sollte dieser bekannt gegeben und zur Korrektur bezeichnet werden.

Moin,

der Text ist etwas mühselig.

Das Gesamtgewicht eines Anhängers setzt sich aus der Achslast und der Stützlast zusammen. Deswegen darf die Stützlast ja auch nicht zum Gesmatgewicht hinzugerechnet werden, sie ist ja bereist darin enthalten.

Im Betrieb (=angehängt) wird die Stützlast vom Zugfahrzeuge getragen (=Zuladung im Zugfahrzeug), der verbleibende Rest (=Achslast) wird gezogen (und ist folglich Anhängelast).
 
Bei meinen Wohnwagen steht Achslast: 1350kg
Zulässiges Gesamtgewicht: 1350kg
Und eben nicht Achslast plus Stützlast = zulässiges Gesamtgewicht und nicht mehr habe ich geschrieben.
Es gibt Prüfer die das eintragen, ist aber eine Grauzone.
 
Nur mal den Punkt 7 von der Verordnung lesen....
Dieser Abs.7 besagt, wie das GG des Anhängers ermittelt wird um eine Überladung dessen zu definieren. Im hier diskutierten Fall ist der Anhänger mit 1475kg nicht überladen weil er 1500kg GG hat.
 
Mal abgesehen von all der oben beschriebenen Theorien.
Der Hobby Wowa wird standardmässig so um die 1300kg haben, plus evtl. Mover und ausrüstung wirds dann schon ganz eng.
 
Moin,

der Text ist etwas mühselig.

Das Gesamtgewicht eines Anhängers setzt sich aus der Achslast und der Stützlast zusammen. Deswegen darf die Stützlast ja auch nicht zum Gesmatgewicht hinzugerechnet werden, sie ist ja bereist darin enthalten.

Im Betrieb (=angehängt) wird die Stützlast vom Zugfahrzeuge getragen (=Zuladung im Zugfahrzeug), der verbleibende Rest (=Achslast) wird gezogen (und ist folglich Anhängelast).
Nö, Punkt 7 lesen.
Die technisch zulässige Gesamtmasse eines Anhängers umfasst die Masse die im ANGEKUPPELTEN ZUSTAND auf das Fahrzeug übertragen wird...
 
Moin,

die Masse die im angekuppelten Zustand auf das Zugfahrzeug übertragen wird ist die Stützlast.
Der Rest ist die Achslast und die ruht immer noch auf den Rädern des Anhängers.

Und die technisch zulässige Gesamtmasse des Anhängers setzt sich aus Stützlast und Achslast zusammen.
Auch wenn im Fahrbetrieb die Stützlast vom Zugfahrzeug getragen wird.
 
@ Helmut2 Der Hänger wird bei einer Kontrolle Achse UND Stützlast gewogen und die Summe ist die Anhängelast, Nix da Stützlast zum Auto rechnen. Steht zum nachlesen in dem Link zur Verordnung.
 
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