Hobby Excellent 460 LU Typ 30EG ----- Leergewicht und 100kmH Frage??

Um die Wage kommst Du definitiv nicht herum. Falls es Dir sehr wichtig ist 100Km/h zu fahren, kann es ggf. möglich sein den WW auf 1400Kg abzulasten.

Moin,

mit Tempo 100 wird es, auch mit Ablastung nichts.
Wenn sich nichts grundlegendes geändert hat wiegt der Lodgy dCi 110 leer zwischen 1280 und 1380kg.
 
Um die Wage kommst Du definitiv nicht herum. Falls es Dir sehr wichtig ist 100Km/h zu fahren, kann es ggf. möglich sein den WW auf 1400Kg abzulasten.
Für eine 100 - Zulassung darf das Caravan GG nicht größer sein als das Leergewicht des Zugfahrzeuges!
Leider steht auch da kein Leergewicht drin.
Bei dem folgenden Beitrag sei vorrausgeschickt, daß niemand für die Richtigkeit der Angaben haftet. So ähnlich stand es im Vorspann des Links.
Hobby Excellent 460 LU Typ 30EG ----- Leergewicht? (Camping, Wohnwagen, caravan) (http://www.gutefrage.net/frage/hobby-excellent-460-lu-typ-30eg-------leergewicht)

Frage von Mija2605, 11.03.2017
Hobby Excellent 460 LU Typ 30EG ----- Leergewicht?
Hi

welches Leergewicht hat o.g. Caravan ?

In der COC und im FzSchein steht 1150-1400kg....

Welches denn nun ?



Antwort
von SeviJ, 12.03.2017
Hallo

Es kommt darauf an, wann der Wohnwagen zugelassen ist.

Seit dem 10. Januar 2014 muss die tatsächliche Leermasse von Autos und Caravans in den Papieren stehen.

Die Werte, die bisher unter Position G in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) vermerkt waren, waren lediglich Näherungswerte.

Ab Januar 2014 hat sich das geändert. Seitdem müssen im Fahrzeugschein die tatsächlichen Werte im fahrbereiten Zustand, zuzüglich der am Fahrzeug angebrachten Zusatzausrüstung stehen.

Alle Fahrzeuge deren COC ein Druckdatum ab dem 10. Januar 2014 ausweisen, haben die neue Verordnung zu erfüllen.

Die tatsächliche Masse des Caravans im fahrbereiten Zustand bedeutet:

- Masse des leeren Fahrzeugs + volle Gasflasche (Aluflasche erlaubt) + voller Frisch- und Toilettenspülwassertank + gefüllter Frischwasser-Erhitzer (falls vorhanden)

Die Werte im Schein können jedoch trügerisch sein und von den Realwerten abweiche. Denn es gilt eine Toleranz von fünf Prozent.

In deinem Fall kann es sein, dass die erste Angabe die Masse im fahrbereiten Zustand ist (1150 kg) und die zweite Angabe die Masse im fahrbereiten Zustand zuzüglich der am Fahrzeug angebrachten Zusatzausrüstung...(1400 kg)

Ich hoffe ich konnte dir helfen...
 
Hi Tom,

stimmt, mein Fehler, ich habe noch die Gewichte von meinem AstraTT, genau 1500Kg Leergewicht, im Kopf gehabt.
Ablasten, bis es zum Lodgy passt, ist wohl keine Option.

Im übrigen: Aus Gewichtsgründen habe ich den Bürstner 490TL genommen.
(Mit Einzelbetten für alte Menschen.)

Unter G im Fahrzeugschein steht: 1010Kg bei einer Gesamtlänge von 711cm (Aufbau 564cm)
Aufgelastet von 1200Kg auf 1300Kg. Bei der Polizeikontrolle blieb der Caravan, trotz 3.80m Schlauchboot mit Aluboden im Wohnwagen (80Kg) unter dem zulässigen Höchstgewicht.


In meinem WW Fz-Schein steht unter Pkt22:

"Ausn.VO.Z.STVO, TEMP. 100Km/h I. KOMBINAT. WENN ZUG-FZ.M.ABV U.
LEERMAS.MIND.1300KG*"

Im Fz-Schein vom Lodgy steht unter Pkt G: 1280 - 1420Kg.

Jetzt frage ich mich, wie das jetzt bei einer Polizeikontrolle gehandhabt wird?

Da ich alles bestellt habe was es für den Lodgy zu kaufen gab, nehme ich an, dass mein Exemplar recht schwer ist.

Vielleicht ist eine Ablastung auf 1400Kg für den Themenstarter doch eine Alternative, oder übersehe ich etwas?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Themenstarter bei Hobby auf der Seite seien Wohnwagen zusammengestellt hat bekommt er ein Gesamtgewicht ausgewiesen (falls er den Wohnwagen noch nicht hat und wiegen kann, weil sicherer). Das wäre der erste Schritt.
Pkws mit zusätzlicher Ausstattung wiegen auch mehr, man kann in Abstimmung mit dem TÜV das tatsächliche Leergewicht eintragen lassen.
Vielleicht kann man so die fehlenden Kilo zusammen stoppen. Ablasten vom Wohnwagen würde ich abraten, meistens fehlt es eher an Zuladung, der Unterschied 100km/h zu 80km/h auf die Reisezeit (Urlaub und nicht Rennen!) finde ich persönlich nicht so gravierend.
Ich habe mir meinen Wunsch-Hobby mal zusammen gestellt, bei 3/4 der Aufpreisliste kam die Meldung zulässiges Gesamtgewicht überschritten...und da war der Kühlschrank noch leer.
 
Warum denn nicht eine Kombination aus beiden Eintragungen?

Also das Zugfahrzeug leerräumen (Kofferraum leeren, Bordwerkzeug drinlassen, Kindersitze raus, Schwiegermutter raus), volltanken und zur Müllkippe fahren und erst einmal sehen und staunen. Eventuell reicht es ja schon, um bis auf 75kg an das kritische Gewicht (Anhängelast + Stützlast) heran zu kommen. Ausstattung wie Ersatzrad mit Korb, Fensterheber, Anhängerkupplung mit E-Satz, Navi, Klima, ... bringt einiges an Gewicht mit.

Sollte das passen: Wiegeschein ausstellen lassen (kostet ab 5€ und enthält Kennzeichen sowie Bemerkung "vollgetankt, ohne Zuladung, ohne Fahrer") und damit zum TÜV und das neue Leergewicht (Wiegeschein + 75kg Fahrergewicht) eintragen lassen.

Und wenn es dann noch nicht passt, kann zusätzlich der Wohnwagen abgelastet werden. Aber bitte vorher das Leergewicht prüfen, damit noch Reserven übrig bleiben.


Die Eintragung des Tatsächlichen Fahrzeugleergewichts des Zugfahrzeugs würde ich auf jeden Fall empfehlen. Entweder als konkreten Zahlenwert oder als Bereich ("neu gemessen" bis "max vom Fahrzeughersteller"). Damit kann bei einem passenden Anhänger (Zweitwohnwagen, Leihanhänger, ...) mit 100er Zulassung ein sehr teures Knöllchen vermieden werden, wenn man mal wieder etwas schneller unterwegs ist. Bei einem Blitzfoto oder einer Kontrolle vor Ort zählen die Zahlen in den Papieren (Mindestleergewicht Auto und zGG Anhänger) und nicht die tatsächlichen Gewichte.


Wer natürlich oft ohne Anhänger aber dafür mit Betonsäcken oder abgepacktem Heizmaterial im Kofferraum unterwegs ist und dabei an die Grenzen der Zuladung geht, der sollte lieber die kleinen Leergewichte im Fahrzeugschein stehen lassen, um im Falle einer Kontrolle das Sackgewicht auszurechnen und "knapp, aber passt noch" sagen zu können.


Gruß
MadGyver
 
Moin,

eigentlich hilft ja diese ganze Rechnerei wenig.
Mit dem Caravan ist das Gespann stark auf Kante genäht und man muß mit der Zuladung schon sehr genau wissen was man macht. Rechnen muß man erst mal ob man mit der Zuladung des Gespanns überhaupt zurecht kommt, bevor man dann noch über die Tempo 100 Nutzung nachdenkt.

Dreh- und Angelpunkt bleibt das Gesamtzuggewicht von 3070kg.
Im günstigsten Fall stimmen die von den Herstellern angegeben Gewichte, Caravan 1150kg, Zugwagen 1280.
Gesamtzuggewicht (3070kg) - Caravan (1150kg) - Zugwagen (1280kg) = Zuladung für das Gespann: 640kg.
Diese 640kg sind nun in Caravan und Zugfahrzeug an nutzbarer Zuladung vorhanden.
Von diesen 640kg könnten max. 250kg im Caravan genutzt werden (1150 + 250kg = 1400kg), dann ist die max. Anhängelast erreicht. Verbleiben 390kg für den Zugwagen. Oder anders kombiniert, im Caravan weniger dafür im Zugwagen mehr (was sinnvoller ist).
Sinnvoll ist es, bei einem im Verhältnis zum Zugwagen sehr schweren Caravan, möglichst viel Gewicht ins Zugfahrzeug zu laden und den Rest in den Caravan. Die Klassiker sind dann z.B. Vorzelt, Kabeltrommel, Tische/Stühle, schwere Lebensmittel.
Und nicht vergessen, die Mitreisenden zählen auch als Zuladung.
Ebenfalls nicht vergessen, diese Rechnung klappt nur wenn die Herstellergewichte stimmen und man nicht die gesamte Zubehörliste vom Caravan/Pkw Hersteller mitbestellt hat. Im Prinzip baut Hobby ja Caravans die sehr sehr komplett ausgestattet sind und man kaum noch Zubehör einbauen lassen muß (damit der Caravan komfortabel nutzbar ist). D.h. das was sich noch hinzubestellen läßt sind die wirklichen Luxusdinge und nicht die bitter notwendigen Dinge.

Etwas Gewicht kann man noch im Caravan herausleieren.
Die Gewichte sind ja betriebsfertig gewogen.
Betriebsfertig heißt auch mit Füllmengen Wasser. Und nicht wenige Caravans haben Wassertanks so ab 40L Inhalt aufwärts. Solche Mengen Wasser benötigt man während einer Reise normalerweise nicht, ebenso wenig wie einen vollständig gefüllten Spülwassertank in der Toilette. Es sind also locker 2-stellige Werte einsparbar.
 
Hi Tom. Hast Du das einmal gelesen, dass im Wohnwagen die Wassertanks bei der Gewichtsangabe gefüllt sind? Wenn ja, wo?
Ich habe meinen damaligen Verkäufer darauf angesprochen. Der sagte mir, dass der 40L Wassertank im WW leer gewogen wird.
Anders ist das wohl im Wohnmobil, so war seine Aussage.
 
Hi Tom. Hast Du das einmal gelesen, dass im Wohnwagen die Wassertanks bei der Gewichtsangabe gefüllt sind? Wenn ja, wo?
Ich habe meinen damaligen Verkäufer darauf angesprochen. Der sagte mir, dass der 40L Wassertank im WW leer gewogen wird.
Anders ist das wohl im Wohnmobil, so war seine Aussage.

Moin,

da ist der Gute offensichtlich noch nicht ganz auf der Höhe er Zeit.
Andalo hat es ja schon verlinkt.
Ungefähr seit der Jahrtausendwende gibt es eine Normung für das Leergewicht von Caravans. Dort steht dann drin was mitgewogen wird. Und seitdem steht das als Fußnote in allen Prospekten.

Zusätzlich gibt es seitdem auch eine Norm für die Festlegung der Mindestzuladung.
Das gab es vorher nicht.
Zur Berechnung herangezogen wird die Anzahl der Schlafplätze sowie die Aufbaulänge.
Zitat: Hinsichtlich der Zuladung für Caravans und Motorcaravans sind DIN EN 1645-2 und DIN EN 1646-2 anzuwenden

Quelle: https://www.civd.de/technik/europa/cen-wohnraumnormung.html
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin,

heute habe ich ja noch etwas interessantes gefunden.

In der Zulassungsbescheinigung Teil steht und Punkt G ((Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs): 1280 - 1380kg.
In der CoC steht unter Punkt 13 (Masse des fahrbereiten Fahrzeugs): 1367kg

Jetzt mag der liebe Himmel wissen warum in der Zulassungsbescheinigung die Spannweite der möglichen Gewicht drin steht obwohl das korrekte Gewicht offensichtlich bekannt ist.
Noch blöder ist es für diejenigen, die dann Tempo 100 nicht nutzen können weil eben im Teil 1 der niedrige Wert drin steht.
 
Jetzt mag der liebe Himmel wissen warum in der Zulassungsbescheinigung die Spannweite der möglichen Gewicht drin steht obwohl das korrekte Gewicht offensichtlich bekannt ist.
Noch blöder ist es für diejenigen, die dann Tempo 100 nicht nutzen können weil eben im Teil 1 der niedrige Wert drin steht.

Ich hatte eine Mail an die Fa. Hobby geschrieben da ich ja die gleiche Frage hatte.

Antwort:
Unsere Datenblätter werden für alle Ausstattungsvarianten vorgegeben, daher die "von ... bis ..." Angabe.


Verfügt der Wohnwagen über Sonderzubehörteile (z.B. Fahrradträger): Beim Wiegen würde der Wohnwagen dann sicher eine höhere Gewichtsangabe erreichen.
 
Moin,

heute habe ich ja noch etwas interessantes gefunden.

In der Zulassungsbescheinigung Teil steht und Punkt G ((Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs): 1280 - 1380kg.
In der CoC steht unter Punkt 13 (Masse des fahrbereiten Fahrzeugs): 1367kg

Jetzt mag der liebe Himmel wissen warum in der Zulassungsbescheinigung die Spannweite der möglichen Gewicht drin steht obwohl das korrekte Gewicht offensichtlich bekannt ist.
Noch blöder ist es für diejenigen, die dann Tempo 100 nicht nutzen können weil eben im Teil 1 der niedrige Wert drin steht.

Ich habe leider kein COC-Papier. Mein Lodgy wurde mit einem TüV-Papier, welches auf Basis der vorliegenden EG-Typengenehmigung erstellt wurde, zugelassen.
Und da steht leider nur 1280kg - 1420Kg.

Da wir aber den 7 Sitzer Prestige, mit dem dCi110 und alle Extras, plus Anhängerkupplung, haben, gehe ich von dem oberen Wert aus, was ja dem Wert in Deinem CoC-Papier unter Pkt 13 recht nahe kommt.

Wie das die Polizei bei einer Kontrolle sieht? Keine Ahnung. Ggf. wiegen die auch das Auto.

Bleibt das GesZugGewicht. von 3120Kg. Nehme ich die 1420Kg als Grundlage für das Auto und für den WW 1300Kg an, dann bleibt für das Auto nur noch 400Kg Zuladung!

Der Themenstarter schrieb aber "Der Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg".

Dann wird´s aber eng mit dem Urlaub in der Sonne, selbst wenn er ihn nur bis zur 1400Kg Grenze beläd.
 
Dann wird´s aber eng mit dem Urlaub in der Sonne, selbst wenn er ihn nur bis zur 1400Kg Grenze beläd.

Das ist ja das altbekannte Problem bei Dacia und seinem außergewöhnlich geringen zulässigen Zuggewicht.

Man kann das ganze nur umgehen wenn man beim WW-Kauf das Pferd beim Schwanz aufzäumt und entweder bei der Kaufentscheidung des WW eine Marke der Leichtbauweise bevorzugt, oder den WW eine Nummer kleiner kauft.

Diese 100 oder 150kg weniger Leergewicht des WW stehen dann als Zuladung zur Verfügung, wenn man schon beim Kauf die nächstgrößere Achse mit höherer Traglast mitbestellt.

In einem solchen Fall kostet nämlich die nächst stärkere Achse fast gar nichts, weil man lediglich die Preisdifferenz zwischen den beiden bezahlt, wogegen eine nachträglich Auflastung sattes Geld kostet, weil man eine Komplettachse kaufen muß und die alte wegwerfen muß.

WW sind nach dem Baukastenprinzip gebaut und innerhalb einer Modellreihe sind seitens der Größe und Befestigung nahezu alle Achsen gleich und lassen sich 1:1 wechseln.

Nach diesem Prinzip lassen sich dann auch schon schnell mal aus 250kg Zuladung 400kg oder etwas mehr herausholen, OHNE daß das Gesamtgewicht des Hängers schwerer wird.
Wir haben so aus einem 1300kg WW einen 1500kg gemacht.
 
Das ist ja das altbekannte Problem bei Dacia und seinem außergewöhnlich geringen zulässigen Zuggewicht.

Moin,

dafür, dass sämtliche DACIA auf einer Kleinwagenbodengrippe aufgebaut sind ist das Gesamtzuggewicht eher hoch angesiedelt.
Es gibt eine ganze Reihe von deutlich größeren Fahrzeugen bei denen es deutlich stärke Einschränkungen über das Gesamtzuggewicht gibt oder von vorne herein winzig kleine Anhängelasten freigegeben sind.

Das fallen mir fast alle Fahrzeuge (für meinen Geldbeutel erhältliche) aus dem PSA Konzern ein. So z.B. Berlingo: Von den 1300kg Anhängelast bleibt nur ein 3-stelliger Betrag übrig will man den Zugwagen komplett voll laden.
Der Renault Scenic 2 hat nur ein Gesamtzuggewicht von 3000kg, wiegt aber bis zu 1650kg leer, bleibt also nicht viel Übrig für Zuladung und Anhänger. Bei Scenic 3 ist es etwas besser, dass Gesamtzuggewicht ist gut 300kg höher ohne dass das Auto schwere geworden ist.
Ford Transit Connect, ein Hochdachkombi der gut 1500kg leer wiegt hat ein Anhängelast von nur 1150kg. Das ist das Gesamtzuggewicht dann schon Nebensache.
 
Kann ich nur bestätigen! Wir hatten vor dem Kauf des Lodgy auch Autos von OPEL (Astra Kombi) und FORD Focus (Tunier) in die engere Wahl genommen. Die Anhängelasten sind ziemlich zurückgenommen worden. Um unseren WW zu ziehen, hätten wir recht große Motoren mit ordern müssen. Da war der Lodgy nicht einmal schlecht im Rennen!

Der OPEL hat allerdings kein Gesamtzuggewicht eingetragen.

@Helmut2
Wir haben beim Neukauf unseren 1200Kg WW für 120€ auf 1300Kg auflasten lassen. Bis auf eine Änderung im Brief/Schein wurde aber nichts daran gemacht. Die Technik ist schon dafür ausgelegt.
So hatten wir aber mehr Zuladung.

Und wir haben Deinen Rat, einen Wohnwagen in Leichtbauweise zu kaufen, schon berücksichtigt! :dance:

Aber soo klein ist das Ding trotzdem nicht:
 

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