Warum denn nicht eine Kombination aus beiden Eintragungen?
Also das Zugfahrzeug leerräumen (Kofferraum leeren, Bordwerkzeug drinlassen, Kindersitze raus, Schwiegermutter raus), volltanken und zur Müllkippe fahren und erst einmal sehen und staunen. Eventuell reicht es ja schon, um bis auf 75kg an das kritische Gewicht (Anhängelast + Stützlast) heran zu kommen. Ausstattung wie Ersatzrad mit Korb, Fensterheber, Anhängerkupplung mit E-Satz, Navi, Klima, ... bringt einiges an Gewicht mit.
Sollte das passen: Wiegeschein ausstellen lassen (kostet ab 5€ und enthält Kennzeichen sowie Bemerkung "vollgetankt, ohne Zuladung, ohne Fahrer") und damit zum TÜV und das neue Leergewicht (Wiegeschein + 75kg Fahrergewicht) eintragen lassen.
Und wenn es dann noch nicht passt, kann zusätzlich der Wohnwagen abgelastet werden. Aber bitte vorher das Leergewicht prüfen, damit noch Reserven übrig bleiben.
Die Eintragung des Tatsächlichen Fahrzeugleergewichts des Zugfahrzeugs würde ich auf jeden Fall empfehlen. Entweder als konkreten Zahlenwert oder als Bereich ("neu gemessen" bis "max vom Fahrzeughersteller"). Damit kann bei einem passenden Anhänger (Zweitwohnwagen, Leihanhänger, ...) mit 100er Zulassung ein sehr teures Knöllchen vermieden werden, wenn man mal wieder etwas schneller unterwegs ist. Bei einem Blitzfoto oder einer Kontrolle vor Ort zählen die Zahlen in den Papieren (Mindestleergewicht Auto und zGG Anhänger) und nicht die tatsächlichen Gewichte.
Wer natürlich oft ohne Anhänger aber dafür mit Betonsäcken oder abgepacktem Heizmaterial im Kofferraum unterwegs ist und dabei an die Grenzen der Zuladung geht, der sollte lieber die kleinen Leergewichte im Fahrzeugschein stehen lassen, um im Falle einer Kontrolle das Sackgewicht auszurechnen und "knapp, aber passt noch" sagen zu können.
Gruß
MadGyver