Hobby Excellent 460 LU Typ 30EG ----- Leergewicht und 100kmH Frage??

Also quasi im abgekuppelten Zustand bis 1075kg beladen?
Nein, der darf max. 1000Kg wiegen.

Ich glaube genau an diesem Punkt entstehen meistens die Irrtümer weswegen wir hier auch öfters aneinander vorbeireden.

Wenn mein 1000er Hänger im angehängten Zustand und bei 75kg Stützlast 1000kg auf der Waage anzeigt, ist er mit 75kg überladen.
Diese 1075kg würde die Waage auch anzeigen, wenn ich den Hänger von der Kupplung nehme und ihn komplett mit Bugrad auf die Waage schubse.

Der Fehler entsteht durch einen fiesen Gedankendreher wenn man versehentlich von der verkehrten Seite aus rechnet und sagt:
wenn mein Hänger vollbeladen1000kg wiegt und ich ihn an das Zugfahrzeug hänge, dann bringt er im angekoppelten Zustand wg. der Stützlast nur noch 925kg auf die Waage.
....... Prima, dann kann ich jetzt sogar noch 75kg nachladen. :)
-- Aber genau das ist falsch und hier liegt der Fehler. :teacher:

Denn bei dieser Rechnungsweise überschreite ich die maximale Masse des Hängers um 75kg, denn diese Masse (1000kg) bezieht sich immer auf den abgekoppelten Zustand wenn der Hänger frei und alleine dasteht.
@no_name hat also recht.
 
Liebe Wohnwagenfahrer, bitte tut euch und allen Verkehrsteilnehmern den Gefallen, fahrt den Wohnwagen tatsächlich auf die Wage. Z.B. bei den Abfallbetrieben eurer Stadt, für kleines Geld.
Die in den Papieren (Wenn da über die Leermasse überhaupt etwas drin steht!) und in den Prospekten stehenden Werte, haben mit der Realität nichts gemein.

Also, einmal alles raus, aus der Käseschachtel und ab zur Wage. Und dann jedes zusätzliche Teil, was rein kommt, auch wiegen. Ggf. vor Antritt der Fahrt noch einmal den WW auf die Wage ziehen. Dem einen oder anderen sind da schon mal fast die Augen raus gefallen.

Zumindest sind die angegebenen Zuladungen schöngerechnet wie die Verbräuche unserer Autos.
Seit einiger Zeit ist das zwar schon etwas besser geworden als in den Anfangsjahren, aber getürkt wird da immer noch. (nicht politisch gemeint!)

(Mein alter, 1980 gebauter Eriba WW - 1000Kg zGG, hatte nach Papieren fast 200 Kg Zuladung. Ich habe ihn wie er kam, ohne ein Teil eingeladen zu haben, auf die Wage gefahren und die zeigte 970Kg an!!) Da war nicht einmal eine Gasflasche an Bord.
Ok. Ich hatte ihn mit Reserverad bestellt. Das blieb dann immer Zuhause und die schweren Sachen im Auto.

Jetzt, der 2011er Bürstner 490TL darf 1300Kg wiegen und hat tatsächlich 180kg Zuladung.
Aber auch die ist sehr schnell erreicht, oder überschritten, ohne das man es merkt.

Sehen kann man dass Ergebnis dann aber schon hin und wieder einmal, wenn das Haus am Haken auf der Seite, quer zur Autobahn, liegt. :dance:
 
LKW, den du nur mit der alten Klasse 3 (CE) bewegen darfst. Mit dem B-Führerschein hättest "umladen" dürfen oder die Fahrt wäre beendet gewesen
Falsch!
Mit dem B dürfen Fahrzeugkombinationen bis 3500kg Gefahren werden.
Der WW von Don Carlos hat 1300kg GG. Wenn das Zugfahrzeug > 2200kg GG hat reicht B nicht mehr. Das wird bei dem Astra wohl nicht gegeben sein. Die Beschränkung bis zum LG des Zugfzg gibt es seit 2012 nicht mehr.
Das habe ich oben weiter schon mal richtigstellen müssen.

Madd-Dokk: setzen 6
 
Die in den Papieren (Wenn da über die Leermasse überhaupt etwas drin steht!) und in den Prospekten stehenden Werte, haben mit der Realität nichts gemein.........

Zumindest sind die angegebenen Zuladungen schöngerechnet wie die Verbräuche unserer Autos. ...................

(Mein alter, 1980 gebauter Eriba WW - 1000Kg zGG, hatte nach Papieren fast 200 Kg Zuladung. Ich habe ihn wie er kam, ohne ein Teil eingeladen zu haben, auf die Wage gefahren und die zeigte 970Kg an!!) Da war nicht einmal eine Gasflasche an Bord.
Ok. Ich hatte ihn mit Reserverad bestellt. Das blieb dann immer Zuhause und die schweren Sachen im Auto.

Wie wahr! :yes:
Unser erster WW war ein gebrauchter Eriba Taiga 460 aus 1978 oder 1980 und als ich mit dem kurz nach dem Kauf und noch vollkommen leer, ohne Gasflaschen nur mit Reserverad das erste mal auf die öffentliche Waage gefahren bin, hats mir fast den Vogel rausgehauen. :blink:

Ein eingetragenes Leergewicht hatte er nicht und auch keine Zuladung.
Lediglich das Gesamtgewicht war mit 1000kg eingetragen.
Und fast genau das hatte er auch im leeren Zustand. :o

Den WW hatten wird dann 10 Jahre und bei jeder Urlausfahrt hatte ich das Reserverad immer im Zugfahrzeug deponiert und bin trotzdem ständig mit rund 1200kg (200kg Überladung) unterwegs gewesen.

Denn beim Kauf war auch kein Vorzelt enthalten, das wir erst selbst nachgekauft hatten und das bei den 200kg Übergewicht enthalten war.

Kontrolliert wurden wir zum Glück über die Jahre kein einziges mal.
 
Hallo Helmut, ich sehe, wir hatten den gleichen WW!

Wir haben unseren aber von 1980 bis 2011 gefahren und anschließend für 1000€ als Baubude, komplett trocken und nicht verwohnt, verkauft.

In dieser Zeit wurden wir nicht einmal kontrolliert. War aber auch besser so!!
Die hätten uns das Ding auf der Stelle stehen lassen, weil der immer überladen war.

Und auf der ersten Urlaubsfahrt mit dem neuen Bürstner WW wurden wir rausgewunken.
Uff. Glück gehabt. :whistle:
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verwirrung kommt daher, dass hier (und nicht nur hier) die Begriffe "Gewicht" und "Last" fröhlich durcheinander gewürfelt werden. Eine Lastanrechnung ist nur dann wichtig, wenn die zulässige Anhängelast unter dem zulässigen Gesamtgewicht des Wohnwagens oder Anhängers liegt.

Und, wer hats gemerkt? Ich habe nicht Anhängergewicht oder Gesamtlast geschrieben!

Ein Anhänger kann von einem Prüfer aufgelastet werden auf "maximale Achslast plus Mindeststützlast (75kg)". Das geht aber nur, wenn im Fahrbetrieb die Achslast nicht überschritten wird, also nur unter der Auflage, dass die Stützlast voll ausgenutzt wird. Das bedeutet, dass bei abgestütztem (angekuppeltem) Anhänger von den Rädern maximal die Achslast auf den Boden übertragen werden darf und der Rest der Last als Stützlast auf das Fahrzeug übertragen werden muss. Hat man so einen Anhänger falsch gepackt, kann man zwar das zGG einhalten aber trotzdem wegen Überschreitung der Achslast des Anhängers Probleme bekommen.


Ganz allgemein kann man sagen:

Der Anhänger:
- darf maximal so viel wiegen, wie sein zulässiges Gesamtgewicht (zGG, siehe Papiere) vorschreibt
- dazu werden Achslast und Stützlast zusammengerechnet (der Anhänger wird frei stehend gewogen)
- die maximale Achslast (siehe Papiere) der einzelnen Achsen darf nicht überschritten werden, wichtig bei Gewichtsverteilung auf mehrachsigen Anhängern (egal ob sie per Gesetz als Einachser gelten!)

Am Zugfahrzeug:
- darf ein Anhänger hängen, dessen resultierende Last (also "aktuell gemessenes Gesamtgewicht minus Stützlast" oder "Summe der Radlasten" oder "alles, was außerhalb des Autos auf den Boden drückt") höchstens der maximalen Anhängelast entspricht
- darf die maximale Stützlast nicht überschritten werden
- darf mit Beladung und Stützlast weder zulässiges Gesamtgewicht noch maximale Achslast überschritten werden

Der Zug:
- Auto und Anhänger dürfen zusammen das maximale Zuggewicht (siehe Papiere) nicht überschreiten. Dabei werden die Einzelgewichte zusammengerechnet oder der gesamte Zug wird gewogen. Dabei ist egal, auf wen die Stützlast angerechnet wird.


Die Fallen:
Am Auto darf ein Anhänger hängen, dessen Stützlast nicht beachtet wird. Der Anhänger darf aber sein zGG nicht überschreiten, wobei die Stützlast mitzählt. Ziehen darf man also "maximale Anhängelast plus Stützlast" (siehe Papiere) solange das unter dem zGG des Anhängers bleibt. Ausnutzen kann man die Stützlastanrechnung auf das Auto also nur, wenn das zGG des Anhängers größer ist als die maximale Anhängelast des Fahrzeugs.


Gruß
MadGyver
 
Zu allen oben genannten Regeln , erläuterterungen und Gesetzen. ...

So nen Mist gibts nur in Deutschland oder?
Man könnte es auch einfacher haben.
 
So nen Mist gibts nur in Deutschland oder?
Man könnte es auch einfacher haben.

Moin,

sehr weit oben hat schon mal jemand einen EU Regelung verlinkt.
Es ist also EU Recht.

MadGyver hat es ja noch mal ganz gut beschrieben.

Vielleicht ist ja auch schon mal jemandem aufgefallen, dass viele Zugfahrzeuge ein erhöhtes Gesamtgewicht und eine erhöhte Achslast (nur) im Anhängerbetrieb haben dürfen.
Zufälligerweise entspricht diese Erhöhung fast immer dem Maximalwert der Stützlast die das Fahrzeug tragen darf.

Und auch DACIA läßt im Anhängerbetrieb ein höheres Gesamtgewicht und eine höhere Achslast zu.
In der AB findet sich u.a. folgender Text, Zitat:
Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
– eine Überschreitung der zulässigen Achslast hinten von höchstens 15 %
– eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts (MMAC) um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).

In beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 100 km/h (Kombi) bzw. 80 km/h (Kastenwagen) betragen
und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.

Nachzulesen in der BA im Kapitel 6.6
 
Na ja

Fakt ist jedoch das sich der Threadersteller
vielleicht einen leichteren Wowa aussuchen sollte.
 
Hab keinen Plan mehr.....

Was darf jetzt nach heutigen Stand der Gesetze mein Wowa ( zul.gesammtgewicht 1000kg) bei einer Polizeikontrolle auf deren Waage wiegen.?
1000,1025,1075,975,925kg.
Mein Duster hat 75kg Stützlast und ich habe den alten rosanen 3er Führerschein der ja in Zukunft getauscht werden muss
In diesem Thema wurde ursprünglich die spezielle Fahrzeugkombination des TE diskutiert und nicht allgemein PKW+WW.
In Deinem Fall ist nichts dazuzuaddieren oder zu subtrahieren, Dein WW darf insgesamt max. 1000kg wiegen wenn er allein auf seinen 3 Rädern dasteht. Und das heißt, das der WW am Duster angehängt (mit 75kg Stützlast) auf seiner Achse 925kg wiegt. Für Dich bedeutet das in der Praxis: wiegt der WW leer (also wenn er alleine auf ´ner Waage rumsteht) z.B. 850kg dann darfst Du 150kg zuladen.

Mit Deiner rosa Fahrerlaubnis darfst Du bis zum vollendeten 50 Lebensjahr Kfz bis 7,49 t + Anhänger bis 11t GG fahren. Ab dem 50. nur noch KFZ/Kombinationen bis 7,49t. Wenn Du mit 50 weiterhin bis 18,5t fahren dürfen willst, mußt Du ein dafür vorgesehenes ärztliches Attest und eine augenärztliche Bescheinigung vorlegen. Dann bekommst Du auf Antrag CE(79) eingetragen.
Die neue EU-Fahrerlaubnis ist im Ausland sinnvoll, weil es in der Vergangenheit wohl Fälle (in A) gegeben hat, bei denen der alte Graue nicht mehr anerkannt wurde. Unter 50 ist für den neuen Schein kein Attest erforderlich. Einfach bei der Führerscheinstelle des Kreises ´nen Antrag stellen. Kostet´n paar Mark.
Wer mit über 50 den neuen Schein haben will und den Arzt scheut , der bekommt den ohne den Eintrag CE(79) und darf somit Fahrzeuge/Kombinationen gemäß C1E fahren (bis7,49t)
Für den hat halt ein 40Tonner-LKW, eine 40t Zugmaschine :bang:
Im falschen Forum gelandet? Hier ist die richtige Tür für LKW:http://www.motor-talk.de/forum/lkw-nutzfahrzeuge-anhaenger-b260.html
 
An den Threatsteller:

Wenn Du den Wohnwagen noch nicht hast, dann besitzt Du vielleicht auch nicht die Bedienungsanleitung.
Schau mal hier:
Herunterladen (http://manualzz.com/doc/4595584/herunterladen)

Leider steht auch da kein Leergewicht drin. Das wird man wohl bei keinem Hersteller finden.
Hin und wieder findet man in der Aufpreisliste hinter den Extras auch eine Gewichtsangabe, dann könnte man theoretisch aufaddieren. - Theoretisch, weil man sich nicht auf das angegebene Leergewicht verlassen kann.

Schwere Dinge, wie Mover oder Klimaanlage, sind jetzt natürlich kontraproduktiv.

Alle nicht fest verbauten Dinge können vielleicht im Auto mitreisen. Aber schön ist das nicht. Vorzelt mit Gestänge, Vorzeltteppich, Tisch und Stühle, Grill ....Gasflasche?
(Ich habe die 11er Flaschen übrigens raus geschmissen. Eine 5Kg reicht für einen 3 Wochenurlaub meist aus und Nachschub gibt´s sicher vor Ort.

Um die Wage kommst Du definitiv nicht herum. Falls es Dir sehr wichtig ist 100Km/h zu fahren, kann es ggf. möglich sein den WW auf 1400Kg abzulasten.

Aber wie schon geschrieben, es lohnt kaum 100Km/h zu fahren. Der Unterschied ist peanuts.

Der Kleine 109PS dCi mit seinen 1461ccm ist vielleicht auch nicht die erste Wahl für einen 1,5To Anhänger, mit einer Stirnfläche wie ein Scheunentor.
Aber dazu kann ich noch keine Erfahrungswerte schreiben, da hoffe ich auf Forumnutzer mit mehr Praxiserfahrung.
 
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