Hobby Excellent 460 LU Typ 30EG ----- Leergewicht und 100kmH Frage??

Bei meinen Wohnwagen steht Achslast: 1350kg
Zulässiges Gesamtgewicht: 1350kg
Und eben nicht Achslast plus Stützlast = zulässiges Gesamtgewicht und nicht mehr habe ich geschrieben.

Richtig, vollkommen richtig ........ denn ........ bei der Grundermittlung wird von einer neutralen Stützlast von NULL ausgegangen, die sich aber dann individuell verändert, bis hin zur maximalen Stützlast, bei der er dann beistpielsweise um bis zu 100kg weniger wiegt.

Derwegen ist auch beim WW Achslast und Masse oft auch identisch angegeben.

Es würde auch eher verwirren wenn ein WW-Verkäufer sagt, der WW ist ein 1500er aber in wirklichkeit ist er vollbeladen eigentlich leichter. :blink: :rotate: :lol:

edit:
habe aus versehen ein falsches Zitat verwendet und das gerade korrigiert. - sorry.
 
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Der Hänger wird bei einer Kontrolle Achse UND Stützlast gewogen und die Summe ist die Anhängelast

Nicht wirklich. Das Summe deiner Rechung ergibt die Gesammtmasse des Anhängers. Anhand der Stützlastrechnung könnte man einen angekuppelten Anhänger im ersten Moment betrachtend theoretisch auch um die max. Zulässige Stützlast überladen. Dabei würde man aber die Gesammtmasse des Anhängers überschreiten. Das ist Verboten. Genau das wird bei der von dir beschriebenen Methode geprüft.
 
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@ Helmut2 Der Hänger wird bei einer Kontrolle Achse UND Stützlast gewogen und die Summe ist die Anhängelast, Nix da Stützlast zum Auto rechnen. Steht zum nachlesen in dem Link zur Verordnung.

Stimmt so nicht ganz.

Also Theorie gab´s jetzt jede Menge. Hier ein Bericht von der A1:

Auf dem Weg nach Fehmarn wurden wir von einem zivilen Polizeifahrzeug überholt. Kurz darauf kam die Kelle und "Bitte Folgen" in der Heckscheibe.

Auf dem nächsten Parkplatz gab´s dann eine Pylonengasse. Am Ende davon stand eine Armada von Polizisten.
"Führerschein und Zulassungen bitte!"

Dann wurde der Wohnwagen auf die Wage gezogen. (Nur die Achse) Das Ergebnis wurde notiert und als Anhängelast gesehen.
Die Stützlast wurde dem Auto zugerechnet. Wurde aber auch gemessen. Aber, wie man mir versicherte, nur um zu sehen, ob die nicht über- oder unterschritten wurde, oder das Auto überladen ist. (Hinterachslast)
Das hat man aber einfach unter den Tisch fallen lassen und nicht weiter betrachtet.

(Mein Wohnwagen - 1300 Kg ZGG - mein Astra TwinTop 1200 Kg Anhängelast.)

Ich darf trotz 100Km/h Zulassung des Wohnwagens nur 80Km/h fahren. Da fehlen leider 25Kg.
1300Kg - 75Kg = 1225Kg - Also zuviel.

Auch wurden die Reifen am Anhänger überprüft. Besonders hat mir ein älterer Polizist gefallen. Der legte die Hand auf den Reifen, 21 -22, Temperatur stimmt!

Was er da macht, hab ich gefragt. - Er erkenne durch die Temperatur, ob der Reifen überlastet würde und walkt. Bon.

Ich durfte ungeschoren weiter fahren.

Und auch ich habe festgestellt. Man kann mit einem Gespann 100 Km/h fahren - muß es aber nicht!

Der erhöhte Spritverbrauch und die dauernden LKW-Überholmanöver sind das nicht wert!
Lieber entspannt mit LKW Tempo mitschwimmen. Der Zeitverlust ist gering und für mich ist schon der Weg ein Teil des Urlaubes. Immer cool bleiben.
 
@ Helmut2 Der Hänger wird bei einer Kontrolle Achse UND Stützlast gewogen und die Summe ist die Anhängelast, Nix da Stützlast zum Auto rechnen. Steht zum nachlesen in dem Link zur Verordnung.

Moin,

diese Wiegung ergibt das aktuelle Gewicht des Anhängers.
Welche die zul. Gesamtmasse des Anhängers nicht überschreiten darf.

Ergänzung, ein Rechenbeispiel: https://campingfuehrer.adac.de/camper-service/anhaenge--und-stuetzlast-bei-caravangespannen.php
 
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(Mein Wohnwagen - 1300 Kg ZGG - mein Astra TwinTop 1200 Kg Anhängelast.)

Ich darf trotz 100Km/h Zulassung des Wohnwagens nur 80Km/h fahren. Da fehlen leider 25Kg.
1300Kg - 75Kg = 1225Kg - Also zuviel.

Moin,

??????
Wo fehlen da 25kg??

Ob man Tempo 100 fahren darf ist abhängig vom Leergewicht der Zugfahrzeugs und vom Gesamtgewicht des Anhängers (wenn man mal nur die Gewichte betrachtet und die restlichen Kriterien als erfüllt ansieht).
Aber nie und nimmer von der Anhängelast.

Der vorhandene Caravan hat ein Gesamtgewicht von 1300kg.
Sobald also der Zugwagen mehr als 1300kg leer wiegt, darf mit dem Caravan 100km/h gefahren werden. Nur bei anderen Anhängern (also nicht Wohnanhänger) mit dem Faktor 1,1 kommt mal die Anhängelast ins Spiel. Siehe §1, Abs. 1c, bb. Quelle: StVOAusnV 9 - Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html)
 
Moin,

im Moment ignorierst Du sämtliche geschriebenen Texte die Deinen Ansichten entgegen stehen.
Auch die nach deren Regeln die Konstrukteure seit Jahren arbeiten.

Im Gegenzug kannst Du ja mal denen erklären was sie falsch gemacht und beschrieben haben.

Da hat natürlich niemand im Forum mehr ein Chance, wenn selbst amtliche Texte negiert werden.
 
Es ist doch alles schon geklärt.
Zumindest seit meinem ersten persönlichen Kontakt mit AHKs und meinen ersten WW vor knapp 30 Jahren hat sich seitens der Aufteilung von erlaubter Anhängelast in Verbindung mit Splittung durch die Deichsellast, rein garnichts geändert.
Vorhandenes Hängergewicht abzgl. Stützlast ist immer noch die relevante Anhängelast.

Was allerdings länger als 30 Jahre zurückliegt kann ich nicht sagen.
Evtl. war es früher wirklich mal so, daß Hänger wider der physikalischen tatsächlichen Anhängelast absichtlich schwergerechnet wurden ......... keine Ahnung.

Lediglich das sog. maximale Zuggewicht und die 100kmh Zulassung kam vor etwa 20 Jahren neu hinzu, wobei sich diese vor einigen Jahren auch noch einmal geändert hat.
Aber die steht hier ja auch nicht zur Debatte.
 
Moin Helmut,

mein Führerschein ist 53 Jahre alt und ich kann dir versichern dass es zu damaliger Zeit genau so war wie von dir vorgetragen.

Gruß DECO
 
Ich darf trotz 100Km/h Zulassung des Wohnwagens nur 80Km/h fahren. Da fehlen leider 25Kg.
1300Kg - 75Kg = 1225Kg - Also zuviel.

LKW, den du nur mit der alten Klasse 3 (CE) bewegen darfst. Mit dem B-Führerschein hättest "umladen" dürfen oder die Fahrt wäre beendet gewesen

Auch wurden die Reifen am Anhänger überprüft. Besonders hat mir ein älterer Polizist gefallen. Der legte die Hand auf den Reifen, 21 -22, Temperatur stimmt!

:yes:

Stützlast=wirkt sich auf den Kugelkopf der AHK direkt aus. Zuerst werden die Stoßdämpfer belastet, danach die Federn und das Auto federt stark ein. Werden die Federn überlastet, können die Federaufnahmen brechen.:exclaim::exclaim: Bei Fahren mit einem solchen überladenen Zugfahrzeug besteht die Gefahr des Achsbruch.:exclaim::exclaim:
Es kann aber auch der Kugelkopf der AHK selber abreißen.:exclaim::exclaim: Auch müssen im Zugfahrzeug die Scheinwerfer mit einer Höhenverstellung ausgerüstet sein, weil das Auto sonst den entgegenkommenden Verkehr blendet :exclaim::exclaim:
 
Moin,

im Moment ignorierst Du sämtliche geschriebenen Texte die Deinen Ansichten entgegen stehen.
Auch die nach deren Regeln die Konstrukteure seit Jahren arbeiten.

Im Gegenzug kannst Du ja mal denen erklären was sie falsch gemacht und beschrieben haben.

Da hat natürlich niemand im Forum mehr ein Chance, wenn selbst amtliche Texte negiert werden.
Falls du mich meinst, ich habe nur den von dir verlinkten Text gelesen (den ich vorher nicht kannte)
und da steht nun mal eindeutig drin das die Stütz/Aufliegelast zum Hänger zählt und eben nicht zum Auto. Achslasten vom Zugfahrzeug sind eine andere Baustelle. Ansonsten mal zum Beispiel im Wohnwagenforum unter den Aspekt- Stützlast zur Gesamtmasse Wohnwagen oben drauf rechnen nachlesen. Und da es vereinzelt Prüfer machen bin ich deswegen (leider erfolglos) unterwegs gewesen. Ansonsten wollte ich niemanden zu nahe treten, sondern auf einen falschen Irrglauben hinweisen. Das notwendige Material dazu hast du ja dankenswerter Weise verlinkt.
 
Hab keinen Plan mehr.....

Was darf jetzt nach heutigen Stand der Gesetze mein Wowa ( zul.gesammtgewicht 1000kg) bei einer Polizeikontrolle auf deren Waage wiegen.?
1000,1025,1075,975,925kg.
Mein Duster hat 75kg Stützlast und ich habe den alten rosanen 3er Führerschein der ja in Zukunft getauscht werden muss.
 
@greni, du hast es schon in der Klammer geschrieben. Zulässiges Gesamtgewicht 1000kg und zwar ist das Achslast UND Stützlast zusammen. Auch wenn es Zeitgenossen gibt die meinen die Stützlast gehört zum Auto. Als Lektüre kann ich die das Wohnwagenforum dazu empfehlen, da kannst du stundenlang zu dem Thema nachlesen.
Hier nochmal die entscheidende Passage aus der Verordnung:
7. die technisch zulässige Gesamtmasse eines Anhängers oder eines Sattel
anhängers umfasst die statische Masse, die in angekuppeltem Zustand auf das Zugfahrzeug übertragen wird;
 
Moin *, du hast schon Recht nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird....
Es wird aber eng wenn man sich schon Gewichtsmäßig an der Grenze bewegt. Wenn ich 100kg Stützlast haben kann und der Wowa schon knapp drüber ist und dann gedanklich die Stützlast dem Auto zugerechnet wird.... Da gibt es Länder da sehen das die Ordnungshüter nicht so sportlich.
Ich wollte auch niemanden zu nahe treten, aber als Quellenangabe gegenüber der Rennleitung unser Forum angeben (da hat jemand geschrieben das ist so und so:teacher:) wird wohl nicht zählen....
Ansonsten alle fröhlich bleiben und einen schönen Tag.;)
 
Hab keinen Plan mehr.....

Was darf jetzt nach heutigen Stand der Gesetze mein Wowa ( zul.gesammtgewicht 1000kg) bei einer Polizeikontrolle auf deren Waage wiegen.?
1000,1025,1075,975,925kg.
Mein Duster hat 75kg Stützlast und ich habe den alten rosanen 3er Führerschein der ja in Zukunft getauscht werden muss.


Also quasi im abgekuppelten Zustand bis 1075kg beladen?
 
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