@ Helmut2 Der Hänger wird bei einer Kontrolle Achse UND Stützlast gewogen und die Summe ist die Anhängelast, Nix da Stützlast zum Auto rechnen. Steht zum nachlesen in dem Link zur Verordnung.
Stimmt so nicht ganz.
Also Theorie gab´s jetzt jede Menge. Hier ein Bericht von der A1:
Auf dem Weg nach Fehmarn wurden wir von einem zivilen Polizeifahrzeug überholt. Kurz darauf kam die Kelle und "Bitte Folgen" in der Heckscheibe.
Auf dem nächsten Parkplatz gab´s dann eine Pylonengasse. Am Ende davon stand eine Armada von Polizisten.
"Führerschein und Zulassungen bitte!"
Dann wurde der Wohnwagen auf die Wage gezogen. (Nur die Achse) Das Ergebnis wurde notiert und als Anhängelast gesehen.
Die Stützlast wurde dem Auto zugerechnet. Wurde aber auch gemessen. Aber, wie man mir versicherte, nur um zu sehen, ob die nicht über- oder unterschritten wurde, oder das Auto überladen ist. (Hinterachslast)
Das hat man aber einfach unter den Tisch fallen lassen und nicht weiter betrachtet.
(Mein Wohnwagen - 1300 Kg ZGG - mein Astra TwinTop 1200 Kg Anhängelast.)
Ich darf trotz 100Km/h Zulassung des Wohnwagens nur 80Km/h fahren. Da fehlen leider 25Kg.
1300Kg - 75Kg = 1225Kg - Also zuviel.
Auch wurden die Reifen am Anhänger überprüft. Besonders hat mir ein älterer Polizist gefallen. Der legte die Hand auf den Reifen, 21 -22, Temperatur stimmt!
Was er da macht, hab ich gefragt. - Er erkenne durch die Temperatur, ob der Reifen überlastet würde und walkt. Bon.
Ich durfte ungeschoren weiter fahren.
Und auch ich habe festgestellt. Man kann mit einem Gespann 100 Km/h fahren - muß es aber nicht!
Der erhöhte Spritverbrauch und die dauernden LKW-Überholmanöver sind das nicht wert!
Lieber entspannt mit LKW Tempo mitschwimmen. Der Zeitverlust ist gering und für mich ist schon der Weg ein Teil des Urlaubes. Immer cool bleiben.