H7 LED Leuchtmittel mit E-Zulassung

Nur ist es ein Unterschied ob ich zugelassene Nebelscheinwerfer(Die auch bei Schnee, Regen genutzt werden dürfen) verwende oder mir nicht zugelassene Leuchtmittel verwende.
Bei der HU wird der Prüfer dich nach Hause schicken das du bitte die richtigen Leuchtmittel einbaust wenn du keine dabei hast. Und ich finde 80-100€ ausgeben für einen Artikel den ich auch für 20-35€ haben kann nur weil ein Fernost Produzent eine kreative Nummer aufgedruckt hat sinnfrei.
Da kann ich gleich die billigen kaufen, kommt auf die gleiche Konsequenzen raus.
Wenn Osram oder Philips etwas im Angebot hätte würde das sicher einige hier kaufen.
Aber wenn selbst die zwei Platzhirsche es nicht schaffen die Leuchtmittel allgemein zugelassen vertreiben zu können, warum soll es ein NoName Anbieter schaffen?
Osram und Philips machen bestimmt nicht die ganzen Lichttechnischen Gutachten weil es Spaß macht.
 
Ich bezweifle das diese LED Lampen wirklich zugelassen sind.
Das muss der Inverkehrbringer garantieren. Macht er es nicht, wäre er haftbar. Darüberhinaus muss man auch bedenken, dass sich diese Seite an Fahrer in Österreich richtet. Dort ist augenscheinlich national die Zulässigkeit im Straßenverkehr anders geregelt.
 
Der Betreiber der Seite sichert sich ja schon mal ab mit seiner Aussage das man bitte beim TÜV nachfragen soll, das macht kein Verkäufer der normale Halogenlampen verkauft.
Wenn du so sicher bist das der Inverkehrbringer das garantieren muss, wo ist die rechtliche Grundlage?
Es wird viel verkauft mir dem Hinweis das man es nur auf privatgelände benutzen darf und nicht im Straßenverkehr.
Bei einer Kontrolle ist immer der Fahrer verantwortlich. Du kannst nicht auf den Verkäufer abwälzen.
ECE Regelungen gelten nicht nur in der EU, sondern in vielen anderen Ländern. Auch in Österreich gilt das eine Scheinwerfer der mit Halogenlampen geprüft wurde auch nur damit betrieben werden darf, wenn du nicht einen Gegenbeweis erbringst das er auch mit deiner neuen Lichtquelle innerhalb der Nomen liegt. Das macht Osram und Philips. Alternativ wäre ein Leuchtmittel was die Norm erfüllt, aber das klappt ja nicht, weil sonst hätten wir das auf dem Markt.
 
Den meisten Verkäufern ist es total Latte ob der Käufer das auch nutzen darf oder nicht. Ein kleiner versteckter Haftungsausschluss und die versprechen was sie wollen oder lassen gezielt, nötige Informationen aus.

Ich habe zum Beispiel wochenlang recherchieren müssen, um aus dem Meer an Fälschungen, ein LED Einbauscheinwerfer für das Moped zu bekommen. Also diese runden Einsätze, die auch gerne für Jeep und andere Fahrzeuge mit runden Scheinwerfern genommen werden.

Eine E-Zulassung versprechen sie alle, aber verschweigen dann in der Regel, dass nicht die Nummer im Kreis wichtig ist, sondern die Reihe an folgenden Typenbezeichnungen.

Darin befinden sich nämlich die Details, wie zum Beispiel den Anwendungszweck. Fernlicht, Abblendlicht, Tagfahrlicht, Standlicht. In meinem Fall hatten die Scheinwerfer zwar alle schicke Angeleyes aber keine Genehmigung für TFL.

Also wer wirklich auf Nummer Sicher gehen will, dem bleibt überhaupt nichts anderes übrig, als die Typenbezeichnungen zu durchleuchten. Und @ProLodgy hat ja schon die ersten Ungereimtheiten bei der "Ösi H1" gefunden.
 
Der Kollege an der Grenze zu Österreich verkauft alle sein Leuchten H4, H7, H11 usw. mit dieser Nummernkombination.
Die sieht zwar gut aus, aber rechtlich wohl nutzlos.

Ich habe mal das KBA und BMK angefragt wie deren Standpunkt dazu ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Antwort aus Österreich kommt kurz und schmerzlos:
UN (ECE) R 112 beinhaltet ausschließlich die technischen Vorschriften für die Genehmigung für Kraftfahrzeugscheinwerfer.
Aktuell gibt es keine UN-Regelung, welche für Led-Austauschlichtquellen für Halogenscheinwerfer anzuwenden wäre. Somit gibt es auch keine derartigen – nach UN (ECE) Vorschrift – genehmigten Lichtquellen.

Vom KBA erwartet ich eine ähnliche Antwort. Vermutlich ausführlicher und dafür ein paar Tage später.
 
Ich versteh sowieso nicht,warum sich die Zulassungsbehörden so zieren .Ich fahre im Mopped seit Jahren eine H4 LED spazieren ,da regt sich niemand auf ...noch nicht einmal der TÜV ! Endlich sieht man nachts was und wird gesehen !!! Ist das etwa kein Beitrag zur Verkehrssicherheit ? Die Birne kostete nur knapp 20€ ...mußte aber Lehrgeld zahlen.Es passten nur Birnen mit innenliegendem Lüfter ,da der Haltebügel nicht zu schließen war bei außen montierten Lüfter ...wie bei der Osram. Ach ja ,und noch 20W weniger Verbrauch !
Gruß Manebo

Hallo Manebo,

welche H4 LED könntest du (natürlich nur für außerhalb des öff. Straßenverkehrs) für ein Schönwetter-Tageslicht-Motorrad empfehlen?

LG Sando
 
Man muß da zwischen normalen Scheinwerfern und welchen mit Klarglas unterscheiden. Die billigen LED Leuchtmittel sind alle für Scheinwerfern ausgelegt, bei denen das Glas die Abgrenzung des Lichtstrahls übernimmt. Bei Klarglasscheinwerfern übernimmt aber rein der Reflektor die Abgrenzung und dafür muss die LED auf den Zehntel Millimeter genau da sitzen, wo sonst auch der Glühfaden sitzt.

Das ist mit großflächigen COB LED nicht machbar.

Außerdem sieht man hinter dem strukturiertem Glas ja auch nicht, was da für ein Leuchtmittel drin ist und welcher Prüfer fummelt schon die Leuchtmittel raus.

Ich wäre also vorsichtig mit Empfehlungen. Es kommt immer auf den jeweiligen Scheinwerfer an.
 
Das ist mit großflächigen COB LED nicht machbar.
Nur dass halt gute Retrofits keine großflachigen COB LED nutzen.. und die Geometrie richtig gut hinbekommen.
welche H4 LED könntest du (natürlich nur für außerhalb des öff. Straßenverkehrs) für ein Schönwetter-Tageslicht-Motorrad empfehlen?
P.M. me. Passt weder zum Threadtitel noch zur vorherrschenden Cloudmeinung.

-mike-
 
99-,€....da bekommt die mein Duster auch. Eine Frage noch zuvor, gibt es da nur einen Typ von, von Philips, oder verschiedene? Ich habe das so verstanden dass es nur eine Sorte gibt die in verschiedenen Scheinwerfern zugelassen ist, richtig?
 
Bloß wen juckt das? Hier fährt gefühlt jeder dritte auch ohne Nebel mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern herum (weil´s so cool ist); meinste die Polizei hält mal einen von denen an?
Ist das in D verboten? In Ö ist es erlaubt. Fahre auch immer in D mit nebel, weil es einfach besser ausleuchtet.
 
Die Nebelschlussleuchte darf man nur bei einer Sichtweite von weniger als 50 Meter einsetzen.
Bei den Nebelscheinwerfern muss die Sicht "erheblich eingeschränkt" sein. Das bietet natürlich Spielraum zum auslegen.

Aber, prinzipiell, riskierst du damit schon ein Busgeld.
Hier mal ein Link zu dem Thema:
Nebelscheinwerfer: Vorschriften zur Anbringung und Verwendung
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

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