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Lt. BGH (neu) darf bereits während der Garantiezeit eine freie Werkstatt zur Inspektion aufgesucht werden.
Das kannst du ruhig mal weiter nachprüfen und im Auge behalten. Wenn du ein anderes Urteil dazu findest wäre es nett wenn du es dann auch posten könntest.Es ist ein neues BGH-Urteil, ich werde das nochmal gründlicher "erforschen".
Dieses Statement steht in in der Originalquelle in einem ganz anderen Zusammenhang:Bei Neufahrzeugen verliert der Kunde auch seine Ansprüche aus der Herstellergarantie, da es sich bei einer Garantie um ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers oder Importeurs handelt.
Welchen Satz habe ich unterschlagen? Hab ich etwas übersehen?Dieses Statement steht in in der Originalquelle in einem ganz anderen Zusammenhang:
Autoinspektion: Ist die Vertragswerkstatt Pflicht?
Den Satz auf den sich diese Antwort bezieht, hast du einfach unterschlagen.
was die garantieverlängerung abdeckt, steht in den vericherungsbedingungen die hast aber nur du vorliegen