Aussage von unserem schon etwas älteren und abgeklärten Versicherungsvertreter.
Feuerlöscher als Hilfsmittel zur Personenrettung JA.
Aber niemals zum löschen eines brennenden Fahrzeuges, weil das dann einen riesen Zinnober mit der Schadensregulierung gibt.
Da kommt dann nach einem Motorenbrand ein Gutachter und stellt fest, daß der Innenraum OK ist und der Schaden sich auf den Motorraum und die Lackierung beschränkt.
In Wirklichkeit ist der pysikalisch intakte Innenraum aber ebenfalls Totalschaden, weil alle Poster, der Himmel und Seitenverkleidungen aus Stoff dermaßen stinken, daß sie niemals wieder geruchsneutral werden und somit im Innenraum auch alles getauscht werden muß.
Und das kostet dann nochmal so viel wie der Brand im Motorraum und es macht jede Menge Schwierigkeiten, diesen subjektiven Schaden nominal zu bewerten weil sich die Frage stellt: "was ist überhaupt Gestank"?
Also lieber ausbrennen lassen, dann ist es ein sauberer Schaden, den man auch sauber und zügig abrechnen kann.
Sofern jemand also einen Feuerlöscher im Fahrzeug hat und er sieht ein brennendes Fahrzeug, aus dem die Insassen bereits ausgestiegen sind, ........ laßt den Feuerlöscher stecken und das Fahrzeug brennen.
Sonst bereitet man dem Fahrzeugbesitzer u.U. nur unnötige Schwierigkeiten.