EU Neuwagenlieferanten

  • Ersteller Ersteller Byebye 13887
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Byebye 13887

Hi zusammen, habe nach 4 Monaten meinen EU Neuwagen Dacia Duster Prestige bekommen.
Da der Händler mir aber einen Kaufvertrag abgerungen hat weil der Wagen innerhalb von 2 Wochen geliefert werden könnte(ein Kunde war angeblich abgesprungen), stellt sich mir die Frage ob dies auch anderen passiert ist?
Bei mir hat sich das Gefühl aufgedrängt, dass dies eine Masche zum Kundenfang sein könnte.
Zurücktreten und Klagen wollte ich nicht, da ich ja den Wagen haben wollte,
aber Unannehmlichkeiten hatte ich durch die Verzögerung doch.

Vieleicht könnte hier ja ein Trade oder Ähnliches aufgemacht werden bei dem Infos über Reimporteure ausgetauscht werden können oder gibt’s das schon?
 
Hi,willkommen!
Ich verstehe Dein Problem nicht!
Wurde der Duster zu früh geliefert/zu spät?
Ein Kaufvertrag ist doch normal,oder wich der allzusehr vom Normalen ab?
Lg
 
Hi,willkommen!
Ich verstehe Dein Problem nicht!
Wurde der Duster zu früh geliefert/zu spät?
Ein Kaufvertrag ist doch normal,oder wich der allzusehr vom Normalen ab?
Lg

Er hat den Kaufvertrag ja wohl nur unterschrieben da er glaubte er bekomme den Wagen in 2 Wochen,,,, daraus sind dann wohl 4 Monate geworden.
Wobei 4 Monate auch OK sind !!!!
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Er meinte "zwei Wochen Lieferzeit ,da schon länger bestellt ,tatsächlich aber dauerte es
ganze 4 Monate "

So habe ich es verstanden. ... .Gruß
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Import kann sich immer verzoegern.

Nur wer Lagerfahrzeuge kauft hat die Garantie, dass der Wagen auch da ist.

Ein schriftlich zugesagter Liefertermin ist da schon eher verbindlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Import kann sich immer verzoegern.

Nur wer Lagerfahrzeuge kauft hat die Garantie, dass der Wagen auch da ist.

Ein schriftlich zugesagter Liefertermin ist da schon eher verbindlich.

Er hätte nach 2 Wochen den Verkäufer in Verzug setzen und eine angemessene Lieferfrist anlegen können. Wäre diese ergebnislos verstrichen, hätte er vom Vertrag zurücktreten können.

Du hast Recht, daß sich Importe immer verzögern können. Es war wohl eine Lockmasche des Verkäufers mit den zwei Wochen. Unseriös!!!
 
Er hätte nach 2 Wochen den Verkäufer in Verzug setzen und eine angemessene Lieferfrist anlegen können. Wäre diese ergebnislos verstrichen, hätte er vom Vertrag zurücktreten können.

Du hast Recht, daß sich Importe immer verzögern können. Es war wohl eine Lockmasche des Verkäufers mit den zwei Wochen. Unseriös!!!
Na ja. Bei einer muendlichen Lieferzusage zaehlt ohne Zeugen nur das was in den Lieferbedingungen steht.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Hallo zusammen vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte einen Kaufvertrag mit festgelegter Lieferzeit Ende Februar.
Die Fahrgestellnummer war auch schon bekannt und Im Vertrag festgehalten.

Geliefert bekam ich nach 4 Monaten einen gleichen Wagen aber mit einer anderen Fahrgestellnummer.
Für mich stellt sich die Frage ob hier mein Händler sich einen Vorteil durch die Aussage der kurzfristigen Lieferung geschaffen hat und ob die so oder so ähnlich auch anderen passiert ist.

Grundgedanke meines Themas ist das es sich vieleicht als positiv darstellt wenn es im Forum eine Plattform für gute oder " weniger gute" Händler gibt an der sich alle anderen kauffreudigen Daciainteressenten erfreuen können.
Wenn nicht möglich ist das auch nicht schlimm da ich meinen Händer so wie so nicht mehr nehmen würde.

Grüße vom Niederrhein
 
Grundgedanke meines Themas ist das es sich vieleicht als positiv darstellt wenn es im Forum eine Plattform für gute oder " weniger gute" Händler gibt an der sich alle anderen kauffreudigen Daciainteressenten erfreuen können.
Wenn nicht möglich ist das auch nicht schlimm da ich meinen Händer so wie so nicht mehr nehmen würde.

Grüße vom Niederrhein


Da gibt es hier schon einen Thread. Trage da deine Erfahrungen ruhig ein. Werden hilfreich für andere sein!!!
 
Nein, der Verkäufer hat bis zu 6 Wochen (bzw. den nächsten Werktag 18.00Uhr, falls die 6 Wochen Sonntags/Feiertags auslaufen würden) nach dem unverbindlichen Liefertermin Zeit, das Auto zu liefern, erst nach Ablauf dieser Frist kann und sollte man ihn auch in Verzug setzen! Diese Frist solle 2 bis 3 Wochen umfassen.
Allerdings gebe es in diesem Fall evtl. die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage wegen arglister Täuschung, aber ob da ein Schadensersatzanspruch durchsetzbar wäre, keine Ahnung.
Anscheinend hatte er ja einen verbindlichen Liefertermin im Kaufvertrag.

Ein Zuruecktreten vom Kaufvertrag waere natuerlich auch moeglich gewesen da er nicht das vertraglich zugesicherte Fahrzeug erhalten hat.

Irgendwie dubios das Ganze.

Auf jeden Fall nicht Vertrauen erweckend.
 
Ich bin mir jetzt nicht sicher ob " ende Februar" nicht doch als verbindlicher Termin gelten koennte.
 
@ Karlokater
Ich verstehe hier die ganze "Beflissenheit" nicht.... Klage, falsche FIN, das ganze Gezeter!

1. Du wolltest einen Dacia, deshalb hast du ja einen Kaufvertrag unterschrieben.
2. Dass er für einen früheren Zeitpunkt versprochen wurde, mag sicher eine nicht ganz korrekte "Nummer" gewesen sein, weil nur Haldenfahrzeuge, die es aber bei Dacia kaum gibt, sofort verfügbar wären.
3. Das Fahrzeug wurde anschließend innerhalb der regulär üblichen Wartezeit geliefert.

Bist du jetzt unzufrieden mit deiner Wahl? Einen Dacia, ausser ein Haldenfahrzeug, hätte es ja sowieso nicht früher gegeben und wahrscheinlich hättest du dich ja auch dafür entschieden, wenn schon anfangs auf Lieferzeiten hingewiesen worden wäre......
Wenn du jetzt ein Fahrzeug hast, mit dem du zufrieden bist, weshalb dann die ganze Energie, alte "Kamellen", die niemand etwas im nachhinein bringen, aufzuwärmen? Was wollte man damit erreichen, einem Richter etwas von einer anderen FIN und anderen Lieferzeiten zu erzählen? Er würde fragen, wie lange die üblichen Lieferzeiten ansonsten wären, ob du jetzt das Produkt hast, das du möchtest und der "Deckel wäre drauf", zusätzlich einem leeren Geldbeutel.

Ich meine, man kann sich auch im Nachhinein noch das Leben schwer machen, genieß doch einfach deine neue Errungenschaft ..... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
eu import

...........................


edit by wolf:

maessige deine ausdrucksweise sonst gibt es forenurlaub
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nu ja, ich glaub nem Verkäufer den ich nicht kenne nicht mal den Guten Tag Wunsch bei der Begrüßung. Wenn ich was am 34.14.2140 haben will, dann schreib ich das in den Vertrag und schreib auch gleich die Konsequenzen für den Lieferverzug rein.
Was gibts bei Nichterfüllung des Vertrages denn sonst? Schadensersatz...und den muss ich in € und cent erst mal nachweisen.
 
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