Er ist bestellt [Lieferzeiten MCV II]

Wann soll laut Händler Info euer Logan II kommen ?


  • Umfrageteilnehmer
    53
Hallo zusammen.

Hab gestern einen neuen Logan MCV Stepway dce 90 Charisma (Österreich) bestellt.
Die Produktion der Serie beginnt in der 4ten KW 2019 und sollte Ende April ausgeliefert werden.
Bin mal gespannt wann ich das Auto wirklich bekomme.

LG sox
 
Da er jetzt endlich wieder bestellbar war, bin ich gestern zur Tat geschritten und habe mein neues Auto bestellt:
Logan MCV II LPG TCE90 in Marine-Blau mit (abnehmbarer) Anhängerkupplung und Ganzjahresreifen. Als Extra habe ich noch die Rückfahrkamera dazu geordert.
Voraussichtliches, aber unverbindliches Lieferdatum soll Mitte Juni sein. Mal schau´n.
 
Gerade einen Anruf vom AH bekommen.
Mein Logan hat das Werk verlassen.
Kommen soll er in KW 3
Somit hätte ich eine Lieferzeit von 8 statt geplanten 18 Woche !!!:dance:
8 Wochen von der Bestellung bis zum verlassen des Werks? Wie kam denn das, wo doch andere 6-10 Monate warten?
 
8 Wochen von der Bestellung bis zum verlassen des Werks? Wie kam denn das, wo doch andere 6-10 Monate warten?

Als ich meinen Weihnachtsbaum gekauft habe stand da auch ein brandneuer Logan Stepway neben meinen, wir sind dann ins Gespräch gekommen, er hat wohl auch nur 8 Wochen auf sein Auto gewartet, ich weiß aber nicht ob der Händler den schon im Vorlauf hatte.
 
Gude,

Ich will mich mal Vorstellen da neu hier.

Ich bin Micha 27 Jahre aus Rödermark südlich von Frankfurt a.M.
Von beruf Irgendwas mit Musik und Technik und damit rund um die Uhr im Kombi Unterwegs.
Hobbys sind Musizieren und Basteln/Bauen/Tüfteln.




gestern kam die Auftragsbetätigung für meinen Logan MCV Stepway.
Liefertermin ist KW14 2019... bin mal Gespannt
 
Moin, der Neu-Wagen kann abgeholt werden!
Logan mcv Access Weiß SCe 75 : Gekauft am 1.10.2018, Auftragsbestätigung am 22.10. und Abholung beim AH am 27.12.2018.
Lieferzeit ca. 3 Monate, geht ja noch:)

Frohe Weihnachten an Alle
 
@Eisbier
Viel Spaß mit dem neuen Auto.
Ich muss mich noch bis Ende April gedulden .

LG sox
 
Nur zur allgemeinen Informationen.
Am 05.mai habe ich einen Dacia Logan MCV tce90 ambiance in Odense in Dänemark geordert. Versprochen waren 2 bis 3 Monate Lieferzeit. Im August nachgefragt, nochmal ein paar Wochen. Im Oktober nachgefragt , - oh Wunder-, das Fahrzeug ist bestellt, (ich wusste bis zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal, dass das Fahrzeug noch nicht bestellt war).
Am Montag mal wieder angerufen. hab dann erfahren, dass das audole aus der Montagehalle gerollt ist, soll am 29.12. (ca.2wochen) zum Händler kommen. Aufgrund der Weihnachtsferien beim Händler und bei der Zulassungsstelle kann ich guter Hoffnung sein das ich das Heiligs Blechle zwischen dem 03. Und dem 05. Januar bekomme. Immerhin habe ich eine Fahrgestell Nummer mit der ich nun mit meiner Versicherung den Vertrag vorbereiten kann.
Das ich das noch erleben darf.

8 Monate sind natuerlich schon heftig.
Ansonsten kann ich nur sagen. Kommunikation ist nicht die stärkste Seite weder von Renault/Dacia DK,noch vom Händler. Nicht ein einziges mal ist da irgendjemand auf die Idee gekommen den Kunden über den Stand der Dinge zu informieren.
Da muss dringend was geändert werden. Kann nicht sein, das ich nur aus diesem Forum erfahren habe, dass es Probleme mit der Zulassungsgenehmigung bei der Umstellung auf wltp gegeben hat.
Wofür kriegen die Geld?
Wenn ich mit unseren Kunden so umgehen würde, feuert mich mein Chef .
Kommunikation mit dem Kunden ist das wichtigste, ein zufriedener Kunde kommt wieder und macht heimlich Werbung.
Ich mag den Dacia, hab den ersten 2007 , neu gekauft, als 1,5dci Lauretat zum Friedhof gebracht weil die Reperatur zu teuer wurde, der 2te auch neu gekauft auch 2007 als 1,4 MPI basis, läuft ohne Mucken. Nun kommt der neue.
"Könnte " aber aufgrund der schlechten Kommunikation und Informationslage der letzte gewesen sein. Das Auto kann nichts dafür.
 
Ich habe Ende 2016 bestellt und ab da auch schon 6 monate gewartet. Seit dem sind die Zeiten noch länger geworden weil immer mehr Dacias bestellt werden und die Fertigung nicht mithalten kann.
Informiert wurde ich automatisch auch nicht über Lieferverzögerungen, bei mir hieß es anfänglich auch 3 Monate.
Ich musste immer beim Händler anrufen wenn kurz vor dem angepeilten Liefertermin noch keine Nachricht da war. Erst dann wurde mir mitgeteilt das es länger dauert.
 
Sorry, mein Bauer informiert mich einmal im Jahr über den geplanten Schlachttermin. Er will verkaufen. Und wir treffen uns beim örtlichen Schlachter. Dann gibt es Eine, Schwein oder auch Hammel
 
Das geht diesen auch nichts an und sie dürfen Dich auch gar nicht anschreiben, oder hast Du da eine extra Unterschrift für geleistet?
Das Leisten einer extra Unterschrift ist für das "Anschreibendürfen" keine rechtliche Voraussetzung.
 
Dann beschäftige Dich einmal mit den Grundlagen der DS-GVO und unter welchen Voraussetzungen man Verbraucher anschreiben darf, mit denen man in keinem Vertragsverhältnis steht!
Das Leisten einer extra Unterschrift ist keine Tatbestandsvoraussetzung für das "Anschreibendürfen" i. S. d. DSGVO. Tatbestandliche Voraussetzung ist die Einwilligung. Die Einwilligung kann z. B. auch konkludent erfolgen --> das Leisten einer extra Unterschrift ist keine Voraussetzung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Einwilligung kann z. B. auch konkludent erfolgen --> das Leisten einer extra Unterschrift ist keine Voraussetzung.
Jein.

Als ich letzten Mittwoch meinen Logan MCV bestellt habe, hat mir der Verkäufer genau dazu ein Formblatt vorgelegt, in dem ich ankreuzen sollte, auf welchem Weg man mich kontaktieren dürfe/solle, also Telefon/Brief/Mail/SMS. Das Autohaus sichert sich damit offensichtlich rechtlich ab und auf meine Frage, was sie denn machen würden, wenn jemand das Formblatt nicht unterschreibt bzw. keines der Kästchen ankreuzt. Die Antwort war, dass man den Käufer/Besteller eben nicht kontaktieren dürfe, er müsse dann entsprechend selber beim Autohaus anfragen.

Aus dem Bestellvorgang alleine kann die Konkludenz offensichtlich nicht schlüssig abgeleitet werden, schon gar nicht, auf welche Weise der Kunde kontaktiert werden möchte. Zwar könnte man aus der Tatsache, dass der Kunde seine Telefonnummer und/oder seine Mail-Adresse hinterlässt durchaus konkludent schließen, dass man ihn anrufen bzw. ihm eine Mail schicken darf.
Aber um eine Grauzone scheint es sich schon zu handeln, deshalb das Formblatt. Ich finde die mittlerweile allenthalben überall zu erlebende Übervorsichtigkeit in Sachen DSGVO durchaus übertrieben, das Ausfüllen und Unterschreiben des Formblatts war aber in wenigen Sekunden erledigt, es lohnt deshalb nicht, Aufhebens davon zu machen.
 
Stand denn dazu mit etwas auf dem Blatt, das also auch der Hersteller der nicht im Vertragsverhältnis steht, den Kunden kontaktieren darf?
Kann ich gar nicht mehr so genau sagen, ich glaube aber schon. Ich sprach mit dem Verkäufer ganz allgemein über das Thema und er bestätigte mir, dass es auf jeden Fall darum gehe, dass sie mich kontaktieren dürfen.
Es war mir aber eigentlich ´wurscht´, ob es jetzt nur das Autohaus oder auch den Hersteller selber betrifft. Ich will ja schließlich auch was von denen und da ist es mir nur recht, wenn sie mich z.B. über den Lieferstatus auf dem Laufenden halten, sei es seitens des Autohauses oder Dacia, und ich nicht immer selber dort nachfragen muss.
 
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