Dokker Reimport HVT LPG Zulassungsbescheinigung falsch

Trex 99

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Dokker, 1.6 16V SCe 100 LPG
Hallo, ich habe vor 3 Jahren einen Dokker mit LPG bei der Fa. HVT in Hamburg gekauft.

Das Fahrzeug hatte eine Tageszulassung in der Tschechei, war aber im Grunde ein Neuwagen.

Bei der hiesigen Zulassungsstelle habe ich alle Unterlagen, die ich diesbezgl. besaß, vorgelegt, insbesondere den Kaufvertrag mit der Modellbezeichnung, in der u.a. "LPG" steht, die tschechische Zulassungsbescheinigung, von der ich nicht weiss, ob da die LPG- Anlage eingetragen war (ist dann von der Behörde einbehalten worden), eine tschechische amtliche Bescheinigung über die dortige Abmeldung des Fahrzeugs, in der "Benzin-LPG" steht, eine Bestätigung über den technisch einwandfreien Einbau der Gasanlage durch den Fahrzeughersteller Renault Tanger aus Marokko in englischer Sprache, ein Testzertifikat über den Gastank aus Polen in englisch und ein Zertifikat des Gasanlagenherstellers Landi Renzo in italienisch.

Trotzdem hat die Sachbearbeiterin unter Punkt P.3 in der Zulassung nur Benzin und nicht auch LPG eingetragen, weshalb ich jetzt im Prinzip seit 3 Jahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis unterwegs bin.

Erfahren habe ich das letzte Woche beim TüV, wo ich natürlich auch keine Plakette bekam.

Hat jemand mal ein Fahrzeug mit serieller Gasanlage aus dem Reimport mit ausländischer (Tages-)zulassung erworben und weiß, ob im Ausland evtl. sowas einzutragen gelegentlich vergessen wird?

Unser örtliches Strassenverkehrsamt arbeitet wg. Corona derzeit nur in Zeitlupe (habe einen Termin erst Mitte April bekommen) und geht auch nicht mehr ans Telefon.
 
Sollte nicht in dem CoC Dokument LPG hinterlegt sein.
Damit müsste due Zulassungsstelle doch was anfangen können
 
Sollte nicht in dem CoC Dokument LPG hinterlegt sein.
Damit müsste due Zulassungsstelle doch was anfangen können
Bei Tageszulassung im Ausland gibt es kein COC. War bei meinem Tschechien Duster zumindest so.
Sollte aber von Dacia zu bekommen sein.

Problem in diesem Moment ist wohl, dass die ausländischen Zulassungsdokumente bei der Zulassungsstelle nur eine gewisse Zeit aufbewahrt werden, dann kann man sie anfordern oder werden vernichtet.
So ganz habe ich das damals nicht verstanden.

Erste Anlaufstelle wäre jetzt für mich Dacia Deutschland.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Danke, weiss jetzt, was CoC heisst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei meinem Logan mit TZ aus Polen (6/18) war auch das COC dabei. Alles ist in der Zulassungsstelle korrekt gelaufen.
Bin schon gespannt wie die Geschichte weitergeht. Insbesondere ob du einen Anspruch auf eine Steuerrückzahlung hast, wenn der Fehler bei der Behörde liegt.
 
Bei Tageszulassung im Ausland gibt es kein COC
Das ist definitiv falsch. Mein Dokker aus Polen hatte eins (auch Tageszulassung) und das wurde auch hier von der Zulassungsstelle verlangt.
Warum sollte wegen einer Tageszulassung kein COC dabei sein?
Sollte aber von Dacia zu bekommen sein.
Gibt es. Kostet 200€.
Trotzdem hat die Sachbearbeiterin unter Punkt P.3 in der Zulassung nur Benzin und nicht auch LPG eingetragen, weshalb ich jetzt im Prinzip seit 3 Jahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis unterwegs bin.
... und seit drei Jahren zu viel KFZ-Steuern bezahlst.
Hat jemand mal ein Fahrzeug mit serieller Gasanlage aus dem Reimport mit ausländischer (Tages-)zulassung erworben und weiß, ob im Ausland evtl. sowas einzutragen gelegentlich vergessen wird?
War bei mir korrekt eingetragen und so etwas habe ich bislang bei LPG-Dacias auch noch nicht gehört.
Was in den ausländischen Papieren drinsteht, ist bei der Zulassung hier unwichtig, sofern ein CoC dabei ist.
Nur das CoC ist dann maßgebend.

Die einzige Möglichkeit, die du hast, ist dir bei Dacia das passende CoC zu ordern (200€), die LPG-Anlage damit nachtragen zu lassen und dann erneut beim TÜV vorstellig zu werden.
Der zweite Weg wäre eine Eintragung aufgrund eines von dir in Auftrag gegebenen Gutachtens (DEKRA, TÜV, ...) und das wir mit Sicherheit teurer.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Insbesondere ob du einen Anspruch auf eine Steuerrückzahlung hast, wenn der Fehler bei der Behörde liegt.
Dazu müsste bei der Zulassung ein CoC vorgelegen haben und dort muss die LPG-Anlage eingetragen gewesen sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe mir vom dem COC-Dokument eine
Kopie gemacht, bevor ich das Original bei der Zulassungsstelle
vorgelegt habe.

Montags weiss man immer die Lottozahlen vom letzten Samstag.
 
Problem in diesem Moment ist wohl, dass die ausländischen Zulassungsdokumente bei der Zulassungsstelle nur eine gewisse Zeit aufbewahrt werden, dann kann man sie anfordern oder werden vernichtet.
So ganz habe ich das damals nicht verstanden.

Erste Anlaufstelle wäre jetzt für mich Dacia Deutschland.
Komisch, ich habe gerade nachgeschaut. 2 COC bei zwei Dustern nach Zulassung immer noch in meinen Unterlagen, ohne dass ich Kopien gemacht hätte. Die habe ich so bei der Zulassungsstelle zurückbekommen.
Weitere Infos:
CoC-Papiere: Warum man diese unbedingt aufheben sollte | ADAC
 
Das ist definitiv falsch. Mein Dokker aus Polen hatte eins (auch Tageszulassung) und das wurde auch hier von der Zulassungsstelle verlangt.
Warum sollte wegen einer Tageszulassung kein COC dabei sein?

Das weiß ich nicht. Ich habe damals von HVT nur ein Schreiben bekommen, dass kein CoC dabei ist.
Der Zulassungsstelle hat der tschechische Fahrzeugbrief (?) genügt.

Komisch, ich habe gerade nachgeschaut. 2 COC bei zwei Dustern nach Zulassung immer noch in meinen Unterlagen

Bei meiner Tageszulassung waren nur die tschechischen FAHRZEUGPAPIERE (Brief) bei.
Kein CoC.
Diese Fahrzeugpapiere wurden von der Zulassungsstelle einbehalten. So wie mir gesagt wurde hätte ich diese nach Zeitraum X zurück bekommen können.
 
Mit einer Vollabnahme beim TÜV sollte das Problem -keine Betriebserlaubnis- doch zu lösen sein.
Der Fehler liegt wohl seinerzei bei der Zulassung, wird sich jedoch schlecht nachweisen lassen.
 
Es kann gut möglich sein, dass eine Zulassungsstelle die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) einbehält. Es bleibt aber ein Fehler! Die original Übereinstimmungsbescheinigung gehört zum Auto. Die Zulassungsstelle kann sich ja gerne eine Kopie anfertigen.
 
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