Diverse Fragen zum Jogger

"Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 StVO darf mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein nicht gefahren werden. Diese Vorschrift bezieht sich auf § 17 Abs. 1 Satz 1 StVO und setzt damit immer eine Beleuchtungspflicht voraus. Das bedeutet, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf."
 
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Die obige Aussage scheint dann zumindest etwas "verwirrend" zu sein, wenn es tagsüber verboten wäre.
Es ist nicht verboten, tagsüber mit Standlicht zu fahren, wenn die Licht- u. Witterungsverhältnisse es zulassen.
Am helllichten Tage ein Bußgeld wegen eingeschaltetem Standlicht macht schließlich auch keinen Sinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Bußgeldkatalog bzw. der Tatbestandskatalog zum Fahren mit Standlicht nur einen Tatbestand, und zwar: "Sie fuhren nur mit Begrenzungsleuchten (Standlicht), obwohl Sie die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen (Abblendlicht bzw. Fernlicht) benutzen mussten." Also auch hier nur eine Ahndung während der Dauer der Beleuchtungspflicht.
 
Bei Abblendlicht ist das Tagfahrlicht aus und das Abblendlicht bleibt an beim blinken.
Wenn du auf Tagfahrlicht schaltest, bleibt das an und er blinkt zusätzlich. Das ist aber einen ticken dunkler als das "normale" Tagfahrlicht auf "auto".
Ob das Tagfahrlicht gleichzeitig mit dem Abblendlicht an ist kann ich nicht sicher verneinen, ich glaube aber es wird nur mit angestrahlt durch das Licht.

Es ist nämlich kein richtiger LED Streifen sondern wird seitlich beleuchtet.
Bei LZparts auf YouTube wurde das mal gezeigt.

Ich kläre das Ganze jetzt mal auf.
Bei Tageslicht geht das Tagfahrlicht beim Blinken auf der jeweiligen Seite aus.
Bei Abblendlicht leuchtet auch das Tagfahrlicht permanent, es wird nicht durch das Abblendlicht angestrahlt, es bleibt dann auch eingeschaltet beim Blinken.
So ist es jedenfalls bei meinem Jogger.
Ich hoffe, das hilft weiter.
 
Ich glaube bei Tagfahrlicht leuchten die Rücklichter nicht aber bei Standlicht schon. Vorne ist es identisch.
Das wäre ja zu geil, wenn das so ist. Dann würde ich wohl im Standlichtmodus fahren. Wieso?? Weil ich es nicht verstehe, weshalb die Hecklichter nicht leuchten. Und nein der Verbrauch ist garantiert nicht höher. Oder fällt nur ganz minim höher aus. Aber dann spar ich di 0.06 Liter einfach anderst hahahhaa
 
Hast jetzt alles andere ignoriert was hier geschrieben wurde?

Vorne wird auf jeden Fall weniger hell wenn du auf Standlicht schaltest.
Nein, habe nichts ignoriert. Nur die Optionen alle registriert.

Dann, wenn der Jogger endlich da ist, kann ich dann mal alles was geschrieben wurde FÜR MICH anschauen.


Hatte heute gerade eine kuriose Entdeckung auf schweizer Autobahnen. Leider konnte nicht erkennen ob es ein Sandero oder ein Jogger war. Hab nur die "neue" Front im Spiegel gesehen.
Als er oder sie, die Ausfahrt nahm und blinkte, blinkte das LED Tagfahrlicht in Orange.

Doch irgendwie programmierbar? Oder ein Hybrid?

Nein, ich möchte dies nicht ist einfach nur Interessant zu wissen. Entschuldigt meine Neugier
 
wie soll das gehen wenn Tagfahrlicht und Blinker 2 verschiedene Sachen sind :think:
Kannst du tagtäglich bei diversen neueren Fahrzeugen sehen - TFL aus und Blinker an.
Es wird quasi für beide Funktionen ein optisches Element im Scheinwerfer genutzt, nur nicht gleichzeitig. Das ist nach UN-ECE nicht zulässig.
 
Ist der Stroff für die Sitze aus der Expression - Ausstattung qualitativ schlechter als aus der Extreme - Ausstattung Stoffeinsätzen (MicroCloud) ?
 
Kannst du tagtäglich bei diversen neueren Fahrzeugen sehen - TFL aus und Blinker an.
Es wird quasi für beide Funktionen ein optisches Element im Scheinwerfer genutzt, nur nicht gleichzeitig. Das ist nach UN-ECE nicht zulässig.
Bei meinem Hybrid geht beim Blinken das Tagfahrlicht (LED-Streifen) aus, aber nur auf der Seite, wo der Blinker (rechteckige Leuchte) blinkt.
 
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