Dacia streicht wohl in Zukunft Kabelloses Carplay und Android Auto

Das Update kannst Du selber machen. Hier gibt's auch einen Thread mit dem Downloadlink.

Ciao
Volker
 
Mein Jogger Fertigung 2/2023 ist NICHT mit WLAN ausgestattet! Ich habe vor knapp zwei Wochen mal meinen Händler besucht, er konnte mir letztlich nicht helfen!
Daraufhin habe ich letzte Woche eine E-Mail an Dacia geschickt und heute Antwort erhalten.
Man bedauert das Problem und bestätigt, dass mein Auto nicht mit WLAN ausgestattet ist. Man schreibt, dass im Laufe 2022 die WLAN Funktion des MediaNav aufgrund der Chipkrise nicht mehr verbaut wurde. Fahrzeuge, die ab Anfang 2023 bestellt worden sind, sollten die WLAN-Funkiton wieder integriert haben! Bei Fahrzeugen, so auch meins, welche zuvor produziert wurden, besteht KEINE Möglichkeit der WLAN-Nachrüstung! Man bedauert , dass ich zwischenzeitlich keine Info dazu von meinem Autohaus erhalten habe!
Im Rahmen einer Sonderkulanz bietet man mir aber eine Betrag von 100€ für die entfallene WLAN-Funkiton an.

Natürlich hätte ich gerne WLAN integriert in dem MediaNav, aber das Thema steht definitinv nicht mehr zur Diskussion!
Ich werde das Sonderkulanz-Angebot dehalb annehmen, wenigstens etwas!

Gruß
 
Hallo zusammen. Ich hatte meinen Jogger mit WLAN bestellt, jedoch ohne geliefert bekommen. Nach vielen Gesprächen, viel mehr Zeit und dem einschalten eines Anwalts ergab es folgendes: Montage eines „Amazon“ WLAN Modul über die Daten-USB- Buchse und 550€ „Schmerzensgeld“.
Der Händler war fair und tat mir aufgrund des nicht von ihm verursachten Problems leid. Aber durchgehen lassen mochte ich dies auch nicht. Somit ist der Fall für alle abgeschlossen. Gruß und ein schönes Pfingstwochenende
 
Dann hast du Glück gehabt, denn je länger je mehr schreiben die AH in die Verträge, dass die Ausstattung bei Lieferung abweichen kann und man keinen Anspruch auf Vergütung hat.
 
Dann hast du Glück gehabt, denn je länger je mehr schreiben die AH in die Verträge, dass die Ausstattung bei Lieferung abweichen kann und man keinen Anspruch auf Vergütung hat.
Sowas habe ich in DE noch in keinem Vertrag gesehen - und es wäre auch unwirksam.

Ciao
Volker
 
Ich hatte das sogar zumindest indirekt beim Kauf eines deutschen Bikes in der Schweiz im Vertrag. In der Preisliste und dem Prospekt im Internet ist vermerkt, dass die Ausstattung abweichen kann und der Händler verweist auf genau diese Webseite resp. die entsprechende Preisliste. Ob das im Streitfall vor Gericht standhalten würde, weiss ich nicht.
 
[...] dass die Ausstattung abweichen kann [...]
Diese Formulierung ist nicht unüblich und erlaubt geringfügige Änderungen des vertraglich festgelegten Lieferumfangs. Allerdings erlaubt sie eben nicht, dann wegfallende Ausstattungsdetails dennoch zu berechnen. Das weiß natürlich auch Dacia, sonst würden sie nicht auf Anfrage "kulanterweise" einen Teilbetrag erstatten.

Ciao
Volker
 
Das weiß natürlich auch Dacia, sonst würden sie nicht auf Anfrage "kulanterweise" einen Teilbetrag erstatten.

Nur weil Dacia einen Teilbetrag erstattet heisst das noch lange nicht, dass sie das juristisch auch zwingend müssen. Möglicherweise will Dacia damit auch nur unzufriedene Kunden und schlechte Presse vermeiden.

U.U. macht es auch einen Unterschied, ob es sich um eine Zubehöroption handelt, die einen definierten Einzelpreis hat oder es sich nur um eine technische Änderung der bestehenden Grundausstattung handelt.

Konkret:
Wenn ich explizit die Option Sitzheizung für xy Euro bestelle und das Auto ohne diese Option geliefert wird, dann dürfen logischerweise die xy Euro für die fehlende Option nicht berechnet werden. Wenn aber z.B. beim Extreme das im Basispreis bereits inkludierte drahtlose Carplay bei der Lieferung durch ein drahtgebundenes Carplay plus einer Smartphonehalterung substituiert wird so bezweifle ich, das man Anspruch auf eine Preisminderung hat.
 
Hallo zusammen.
Nachdem ich juristischen Rat dazu erfahren hatte, hier meine laienhafte Meinung:
Dacia darf die Ausstattung ändern (rote Ziernähte gegen grüne tauschen, andere Reifenmarke verwenden), jedoch dürfen Ausstattungsdetails nicht weggelassen werden ( keine beworbenen Ziernähte, oder keine Reifen). Daher hatte ich gute Chancen auf das „Schmerzensgeld“. Leider darf Dacia (oder eher richtigerweise der Vertragspartner = Autohaus) eine Umrüstung auf das beworbene Auto / Autoteil verneinen und dir dafür Geld zahlen. Beispiel Stahlfelgen anstelle von Alufelgen und Zahlung der Differenz zwischen beidigen. Hier ist der Kundenhebel jedoch: Beworbene Ausstattung nicht geliefert = Anwalts- und Gerichtskosten relativ sicher vom Gegner zu zahlen. Das Schmerzensgeld wird dann vor Gericht niedriger bewertet, jedoch wird der Gegner vorab einen Vergleich in höherer Höhe wollen, um besagte Anwalts- und Gerichtskosten nicht tragen zu müssen. Leider ist der ganze Vorgang abschrekend und vermiest die Freude am neuen Auto. Mir wäre lieber gewesen, das Dacia das beworbene Detail verbaut.
Im Falle der Drahtlosfunktion wären es ca 15 Minuten Werkstattaufenthalt gewesen, wenn das korrekte Radio nachgeliefert worden wäre. Technisch ohne Probleme möglich, leider von Dacia politisch entschieden nicht nachzurüsten. Wenn sie es wollten, könnten sie es aktuell ja immer noch machen.
 
Mittlerweile steht in den Publikationen (zumindest online) nur noch Smartphone Integration ohne Angaben was und wie integriert wird. Somit fällt der "Wegfall" des drahtlosen Moduls nicht mehr unter den "Wegfall" von zugesicherten/beworbenen Eigenschaften seitens Dacia. Damit fällt meiner Ansicht nach auch ein "rechtlicher Hebel" weg.
Wenn ein Verkäufer im AH Eigenschaften erwähnt, die dann nicht verbaut wurden, dann muss man sich wohl mit dem AH auseinandersetzen, Dacia wäre da dann raus.
Ich glaube, aus diesem Grund bekommt man in den meisten AH keine definitive Auskunft mehr über die kabellose Anbindung mit Android- oder Apple-Smartphones.
 
Wie lange wird hier eigentlich noch von den hiesigen Hobbyjuristen auf die rechtlichen Konsequenzen eingeprügelt?
Solange nicht einer hier einen Anwalt bemüht hat, der die Geschichte komplett durchzieht, wird doch hier nur im Trüben gefischt.

Wie hier nachzulesen ist, geben sich einige Händler hier kulant, was sehr erfreulich ist.

Ansonsten aber drehen wir uns hier nur im Kreis und fangen nach vier Seiten laienjuristischen Geplänkels wieder von vorne an. Spätestens dann, wenn hier wieder einer aufschlagt und kund tut, dass sein neuer Dacia wider Erwarten kein WLan hat.

Also.
Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von Jedem.
 
Hier wurde doch schon ein Anwalt bemüht. Und derjenige wurde (wie ich es zuvor schon vor einigen Monaten erwähnt hatte) sehr großzügig entschädigt. Allerdings bringt das nur was, wenn beim Kauf Wireless Bestandteil der Ausstattung war. Zwischenzeitlich wurde das ja klammheimlich entfernt.
@Jogger1974 Dacia geht es nicht um die Anwaltskostem, sondern darum ein Urteil, was nicht in deren Sinne ausfällt zu vermeiden. Ist nämlich erst einmal ein Urteil zu deren Ungunsten in der Welt, wird es problematisch, weil es dann für alle anderen einfacher wird und die Hemmschwelle zum Klagen sinkt. Somit wird man bei einem Vergleich wie bei dir Geschehen immer sehr großzügig entschädigt.
 
Mittlerweile steht in den Publikationen (zumindest online) nur noch Smartphone Integration ohne Angaben was und wie integriert wird. Somit fällt der "Wegfall" des drahtlosen Moduls nicht mehr unter den "Wegfall" von zugesicherten/beworbenen Eigenschaften seitens Dacia. Damit fällt meiner Ansicht nach auch ein "rechtlicher Hebel" weg.
Ja, das hast Du absolut korrekt dargestellt. Es gab hier aber auch diverse Käufer, die noch zu den alten Konditionen bestellt hatten, dann aber dennoch - auf Grund der exorbitanten Lieferzeiten - ein Fahrzeug ohne WLAN-Modul bekommen haben. Und genau die haben einen Anspruch auf (anteilige) Erstattung der gebuchten, bezahlten und nicht gelieferten Ausstattung.

Und Dacia macht das ja auch - aber eben nur bei den Kunden, die entsprechend insistieren. Und wenn hier jemand ernsthaft annimmt, Dacia würde dies aus Freundlichkeit oder aus Marketinggründen tun, ohne die Gewissheit, dass sie dazu ohnehin verpflichtet sind, ist schon arg blauäugig.

Zumal die Rechtslage ja selten so eindeutig ist, wie in diesem Fall. Und natürlich will Dacia in dieser Sache kein Urteil, denn das geht durch die Presse und bringt dann hunderte weitere Kunden auf den Gedanken, dass auch sie noch mal auf Dacia zukommen sollten.

ciao
volker
 
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