H7 LED Leuchtmittel mit E-Zulassung

Da der Kühlkörper fehlt (der Klotzaufbau) halten die billigen LEDs oft auch nicht lange.
Gibt es denn schon Erfahrungswerte, wie lange diese billigen LEDs überhaupt halten?
Es gilt natürlich, die entstehende Wärme bestmöglich abzuführen. Das braucht man bei den Glühlampen eben nicht in der Art und die Filament-LED-Lampen für den Wohnungsbereich kommen scheinbar auch ohne Kühlkörper aus.
 
Zur Haltbarkeit im Fahrzeugbereich kann ich Dir leider nichts sagen, da habe ich keine Erfahrungswerte. Aber LED-Leuchtmittel im Haushaltsbereich haben auch Kühlmöglichkeiten. Entweder über Rippen oder einem Keramikmaterial, bei Filament-LED v.a. über das metallene Schraubgewinde und im Idealfall noch über einen Keramiksockel der Leuchte.
 
Der Kontakt der Filament-LEDs ist zum Schraubgewinde aber nur über die dünnen Drähte. Ein doller Wärmeabfluss wäre das eher nicht. Sie ersetzen 60Watt-Glühlampen, haben aber selbst nur eine Leistungsaufnahme von wenigen Watt.
 
Stimmt! Laut dieser Webseite müssen diese COB-LEDs der Filamente nicht mehr extra gekühlt werden. Aber die LEDs mit ihren gut 800 Lumen, die solche Filament-Leuchtmittel als Ersatz für eine klassische 60W-Lampe erreichen, entwickeln auch nicht die Hitze wie die 1500 Lumen der H7-LED von Osram.
 
Das Problem ist halt, das es für jeden Scheinwerfter-Typ eine extra Zulassung geben muss.
Sonst erlischt nicht nur die KFZ-Zulassung, auch z.B. Versicherung bei Brand...
Die Scheinwerfer sind halt alle nur für Glühlampen zugelassen.
Aber auch ich (für Sandero) hoffe das es da zügig weiter geht, mit den Zulassungen.

ps.
ähnliches gibt es auch bei Leuchtstoffröhren, wenn man die auf LED umrüstet,
also nur die Röhre austauscht. Die Halterung ist nicht für LED zugelassen!
 
Die Halterung ist nicht für LED zugelassen!
Etwas OT:
Aber davon steht in der VDE nichts. Außer dasss das Gesamtgewicht einer Röhre 500g nicht überschreiten darf. Beim Einsatz von LED-Röhren in geprüften Leuchten muss jederzeit wieder ein Rückrüsten auf ein konventionelles Leuchtmittel möglich sein. Wird die Verdrahtung in der Leuchte verändert, so entfällt ein Haftungsanspruch des Herstellers. Wird diese Verdrahtung aber nachweislich von einem zugelassenen Elektriker durchgeführt ist das nach VDE erlaubt und die Haftung geht auf den Meisterbetrieb über. Es muss dann noch eine Kennzeichnung efolgen, dass nur LED-Leuchtmittel verwendet werden dürfen. Nachzulesen hier und hier. Die Röhrenfassungen selber sind nicht speziell für ein bestimmtes Leuchtmittel zugelassen.
 
Wenn wir schon bei OT sind: Ich habe schon einige Neonröhren auf LED umgerüstet. Die Halterung ist dafür sehr wohl ausgelegt. Das einzige was man dabei noch machen muß: Der Zünder muß gewechselt werden gegenüber dem, der der LED beigegeben ist. Rückbau wäre jederzeit möglich.
Zum Video: Laut LZ-Parts-Mann scheint es von der Ausleuchtung her schon recht vielversprechend auszusehen.
Den Kabelschwanz bekommt man sogar auch noch unter, eine Kappe für mehr Luft zum Ventilator wäre durchaus noch sinnvoll. Wenn das ganze dann noch ohne CAN-BUS-Kästchen auskommt, wäre das doch was.
 
Wieso OT? Geht doch schließlich immer noch um LED-Leuchtmittel. Und dazu gibt es eben viel zu sagen.
 
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