Eure WLTP-Werte in COC Bescheinigung NUR STEPWAY SCE110 LPG

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Viel Dank für die Rückmeldung. Ich stehe Montag beim AH auf der Matte.
Die habe ich schließlich dafür bezahlt.
Außerdem habe ich noch 3 Anliegen, die ich dann direkt erledigen kann.
 
Neuberechnung der KFZ-Steuer bei LPG:
Hallo zusammen !
Habe meinen Dokker Stepway 110Sce-LPG im Januar zugelassen und bekam Bescheid über 208 Euro.
Dank Eurer freundlichen Aufklärung wurde das Fahrzeug heute umgeschrieben und nun amtlich
163g bei V7 eingetragen, das ist der "kleinste kombinierte Wert", also Mischzyklus, bzw. bei meinem
EU-Fahrzeug "Cycl mieszany".....(polnisch).
Die Mitarbeiterin beim Verkehrsamt war sehr freundlich, hat sich nochmals rückversichert und die
Eintragung erfolgte ohne Gebühren !
Danke an die Fachleute im Forum.
mfG Snoop-Dokker aus Düsseldorf
 
Auch ich habe für meinen Dokker Stepway 110Sce-LPG ,einen Steuerbescheid über 208€ bekommen.
Anrufen im "Bürgerbüro Dortmund" zwecklos. Email an die Sachbearbeiterin, welche die Fahrzeuganmeldung gemacht hat. Antwort einer Kollegin von ihr:
Bei der Eintragung des CO2 Wert in den Kfz Papieren hat der Wert für Benzin Vorrang vor dem Wert für Autogas.
Zu Klärung über die Berechnung der Kfz-Steuer wenden Sie sich bitte an das Hauptzollamt Dortmund.

Anruf beim Hauptzollamt: brauchen die anderen Werte durch die Zulassungsstelle!

Nun endlich irgend wann beim Bürgerbüro telefonisch durchgekommen.
Der Mitarbeiter schaut sich die COC Bescheinigung im Computer an und siehe da, es ist ein falscher Wert eingetragen worden. Wird wohl ein Tippfehler sein. Solle vorbei kommen, wird kostenlos ein neuer Kfz-Schein ausgestellt.
Mit Termin könne ich im Mai vorbei kommen.
Alternative ist Urlaub nehmen. Morgens eine Nummer holen. Vielleicht kommt man dann am gleichen Tag noch dran.
Tippfehler statt 154, 183?

Ich bescheinige der ersten Mitarbeiterin eine Lese-Rechtschreibschwäche.
Der zweiten, das sie keine Ahnung hat, von dem was sie macht bzw. schreibt.

Wer ersetzt mir den Urlaubstag!
 
habe heute auch meinen Bescheid bekommen mit 208,-- und gleich mal einen Widerspruch ans Amt geschrieben.
 
Der Mitarbeiter von Gestern, hat mich heute Mittag angerufen und mir mitgeteilt, das die Sache noch in Klärung ist und ich noch nicht vorbeikommen soll.

Gerade jetzt habe ich eine email vom Bürgerdienst bekommen, lautet:
Der Emmissionswert von 183 g/km wurde von uns richtig in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
Es gilt wie bereits erwähnt der höhere Wert für Benzin und nicht der Wert für LPG.

Wo steht denn jetzt was?:(
 
Es gilt wie bereits erwähnt der höhere Wert für Benzin und nicht der Wert für LPG.

Wo steht denn jetzt was?:(
Quatsch.

Nimm *dies* hier mit zum Bürgerdienst, sie sollen sich mal richtig fortbilden lassen (speziell Seite 21/22).



Warum gibt es dieses Thema eigentlich extra für Stepway SCe 110 LPG, das wird doch *hier* viel besser und für alle besprochen.
 
Dokker LPG :
Nochmal zur Datenänderung bei LPG-Fahrzeugen:
Bei mir war der Ablauf wie folgt: Termin beim Strassenverkehrsamt holen wg. "Änderung der Fahrzeugdaten".
Dann um Änderung der Emissionsklasse bitten "Eintrag bei V7" muss 163g ergeben.
Es gibt eine Gesetzesänderung seit 01.09.2018, nachzulesen unter:
Anleitung zum Ausfüllen der Zulassungsbescheinigung, Seite 21, "Besonderheiten" = Fahrzeuge mit
bivalenter Kraftstoffart.
Am besten legt man das technische Datenblatt vor, meines war auf polnisch, aber es gibt ja Dr.Google zum
übersetzen. Ggf. hilft das Autohaus mit einer Kopie des Datenblattes, denn nur hier stehen die Werte für
Benzin(183g), Gas (158g), und der wichtige "MISCHWERT, = 163g" !
Ansonsten kann man auch mal darauf hinweisen, dass "alle anderen gleichen Baujahres" bereits diese
Eintragung haben, dann schaut das Amt "noch mal nach".
mfg und Viel Erfolg: Snoop-Dokker, Düsseldorf
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Sorry, das war jetzt doppelt erklärt:
Kollege "Intrepid" hat es kurz und knapp erklärt. Danke nochmals !
 
Zuletzt bearbeitet:
Erklärung vom Amt (durchaus glaubwürdig):
Der Mischwert ist massgebend bei bivalenten Fahrzeugen, d.h. wir haben zwei vergleichbare Tanks (fast...) und
können sowohl, als auch.. fahren. Der niedrigere Wert gilt z.B. für Erdgasfahrzeuge, denn die haben oft nur 10 l. Benzin zum starten und sind also fast ausschließlich im Gasbetrieb unterwegs. (monovalent,, daher noch günstiger)
Ich hoffe, die haben mir keinen Schmarrn erzählt....wird aber wohl stimmen.
Snoop-Dokker
 
Ich hoffe, die haben mir keinen Schmarrn erzählt ... wird aber wohl stimmen.
Sie haben Dir Schmarrn erzählt, stimmt eben nicht. Lies' Dir doch den Leitfaden vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit Stand vom März 2019 einfach mal durch.
 
war heute bei der Zulassungsstelle (München). 3 Sachbearbeiterinnen konnten mir keine Auskunft geben, sie sind dann zum Chef hoch und anschliessend bekam ich den umgeschriebenen KFZ Schein! Macht ja immerhin 40 Euro im Jahr aus.....
Ich hatte den COC Schein dabei und den Leitfaden, den hier jemand netterweise als Link zur Verfügung gestellt hat.

Ich habe jetzt 163 statt 183 drin stehen.

Lasst euch nicht abwimmeln, hartnäckig bleiben! Ich musste dafür nichts bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war heute im Bürgerbüro. Habe meinen alten Polo umgemeldet und dann dem Mitarbeiter gesagt, das bei meinem neuen Wagen, der Dokker, ein Wert falsch eingetragen wurde. Hatte eine Kopie von Beitrag 22 mitgenommen und Seite 21 und 22 vom Leitfaden zur Ausfüllung .... Habe ihm erklärt das ich meine Weisheit hier aus dem Forum habe und das so etwas wohl öfter passiert. Darauf hin hat er die Werte im Rechner geändert. Änderung würde auch zum Zoll gehen, wegen der Steuer.
Das die Zulassung auch noch geändert werden muss und die Änderung für mich kostenfrei ist, musste ich ihm auch noch sagen.
Danach gingen die neuen Unterlagen zu seiner Kollegin, weil man arbeitet da nach dem Vieraugen System.

Vielen Dank für die Info hier im Forum.
Jetzt kann ich anfangen, den Wagen umzubauen.

Peter
 
Hallo zusammen,
Erfreulich, dass man sich wohl bundesweit auf einen niedrigeren Wert als die 183g von amtswegen einpendelt.....
sollte mal eine Eintragung noch niedriger ausfallen, umso besser......
Ich freue mich erst mal über die Vielfalt der Themen hier im Forum und verfolge nun die Camping-Möglichkeiten.
Grüsse aus dem Rheinland
SnoopDokker
 
Erfreulich, dass man sich wohl bundesweit auf einen niedrigeren Wert als die 183g von amtswegen einpendelt ...
Da gibt es kein "Einpendeln" oder gar Ermessen. Es muss ein bestimmter Wert aus der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) übertragen werden. Und dabei machen unsere Zulassungsstellen haufenweise Fehler, weil es die Verwaltung nicht gebacken bekommt, ihre Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.

So, und jetzt mal ganz kurz nachgedacht: wir haben hier einen glasklaren Fall, wo Verwaltung nachweislich nicht funktioniert und einfachste Verfahrensabläufe nicht fehlerfrei abgearbeitet werden. Wie mag es dann in deutschen Amtsstuben bei komplizierten Sachverhalten aussehen?

Mich gruselt es :).

Aber nicht aufgeben! Immer tapfer auf die Vorschriften verweisen und eine fehlerfreie Arbeit einfordern - in der Hoffnung, dass die Sachbearbeiter dabei lernen und sich beim nächsten Mal selber die Vorschriften organisieren. So ein bisschen eigenverantwortliches Arbeiten kann man glaube ich erwarten.
 
Das stimmt. Wir können nur hartnäckig bleiben und freundlich, aber bestimmt auf die gesetzlich abgedruckten
Werte hinweisen. Schön ist es aber, wenn man sich austauschen kann (so wie hier !)
Nochmals danke.
SnoopDokker
 
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