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Quatsch.Es gilt wie bereits erwähnt der höhere Wert für Benzin und nicht der Wert für LPG.
Wo steht denn jetzt was?
Warum nicht 158g?Dann um Änderung der Emissionsklasse bitten "Eintrag bei V7" muss 163g ergeben.
Sie haben Dir Schmarrn erzählt, stimmt eben nicht. Lies' Dir doch den Leitfaden vom Kraftfahrt-Bundesamt zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II mit Stand vom März 2019 einfach mal durch.Ich hoffe, die haben mir keinen Schmarrn erzählt ... wird aber wohl stimmen.
Da gibt es kein "Einpendeln" oder gar Ermessen. Es muss ein bestimmter Wert aus der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) übertragen werden. Und dabei machen unsere Zulassungsstellen haufenweise Fehler, weil es die Verwaltung nicht gebacken bekommt, ihre Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen.Erfreulich, dass man sich wohl bundesweit auf einen niedrigeren Wert als die 183g von amtswegen einpendelt ...