PKW-Überführungskosten
. . .
schau mal in den Autohäusern beim Preisaushang: dort steht der Basispreis des
jeweiligen Modells, dann die Zubehör-Preise, dann Überführungslosten*, dann
die MWSt, dann der Gesamtpreis. Somit ist alles rechtens.
. . .
(Das Sterchen bei "Überführungskosten" im o.g. Zitat habe ich eingefügt; siehe unten)
@Karpatenbär, ich kann leider erst heute reagieren.
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort auf meinen Thread mit all Deiner Mühe,
Deinem Fleiß, dem enormen Zeiteinsatz und der Auswahl aller Beispiele.
Aber ich glaube, es war insgesamt vergeblich, weil wir aneinander vobeigeredet haben.
(Es wird aber vielleicht bei einigen interessierten Usern den Blick in die Komplexität
der Preisauszeichnung bereichert haben)
Zur Erinnerung: Es geht in diesem Thread um die sogenannten Erwerbsnebenkosten,
respektive Überführungskosten, beim PKW-Kauf durch private Endverbraucher.
Also, ich habe nicht behauptet, daß die Preisauszeichnung beim PKW-Verkauf
(für private Endnutzer!) seitens der Hersteller/Autohäuser illegal wäre und somit dem
UWG widerspräche. Zumindest nicht im Großen und Ganzen*.
Ich habe gesagt
Die sind nicht nur MANCHMAL SCHWER nachvollziehbar
sondern für mich generell nicht.
Ich bin gesetzlich verpflichtet (und jeder andere Gewerbetreibende auch), bei Preis-
angaben den ENDPREIS
inklusive Märchensteuer auszuweisen. Und wenn mir da ein Fehler unterläuft, habe ich
sofort irgeneinen
"Pfiffikus" von Paragraphenverdreher mit einer Abmahnung oder das Ordnungsamt oder
das FA an der Backe.
Aber die Autohersteller-Lobby kann schalten und walten wie sie will . . .
In Verbindung mit Deinem Zitat sind das zwei ganz unterschiedliche "Baustellen":
Da gibt es zum einen denjenigen, der an private Endverbraucher verkauft und sofort den
Endpreis für sein Produkt oder seine Dienstleistung offenlegen muß (was ich sehr gut finde!).
Zum anderen gibt es die Autoverkäufer, die das nicht machen müssen, weil der Posten
"Überführungskosten" nicht in Summa des Kaufpreises ausgewiesen werden muß!
Da muß jeder Endverbraucher selber rechnen, um auf den EVP zu kommen.
Im schlimmsten Fall sogar erst einmal nachfragen, wie hoch denn die Ü-Kosten wohl sind.
Und dies widerspricht dem UWG. Ich habe in vielen Schulungen bei der IHK als
Grundsatz gelernt: Wenn der (private) Kunde rechnen muß, liegt in der Regel ein Verstoß
gegen das UWG vor.
Wenn ich z. B. ein Grundstück zum Kauf oder eine Wohnung zur Miete mit einem
Quadratmeterpreis** anbieten würde, hätte ich nach UWG schon mindestens ca. 400 €
auf's (Abmahn-)Spiel gesetzt, obwohl jeder sich selbst ausrechen könnte, was das kostet.
Ebenso wäre denkbar: "Käufer-Provision beträgt 3% plus Mwst." Auch die Mwst. könnte
sich jeder selbst dazurechnen, ist aber verboten - nur der echte ENDPREIS (inkl. Mwst.) ist gesetzeskonform; wohlgemerkt, gegenüber privaten Endverbrauchern. Also steht dann
dort: Provison = 3,57% inkl. Mwst. So, dies ist gesetzeskonform und jetzt weiß jeder
Bescheid!!
Wenn ich nun meine, daß die "Autohersteller-Lobby" schalten und walten kann wie sie will,
so entschuldige ich mich für diesen doch etwas großzügigen Gedankensprung in meinem o.g.
Tread vom 07.11.12.
Ich meine damit, daß es inzwischen Gang und Gebe ist, daß in D die Gesetze von der Lobby
(nicht nur Autolobby) geschrieben werden bzw. stark beeinfluß werden. Die einreichende
Fraktion nimmt dann evtl. noch ein paar kosmetische Korrekturen vor und
wenn alles gut läuft (wie so oft), steht's bald im Bundesanzeiger.
Damit hat sich die Lobby das "Schalten und Walten" legalisiert. - Und es herrscht wieder
Friede mit dem UWG
*Eigentlich wollte ich mehr Wert auf den von mir gesetzten
ADAC-Link "Überführungskosten"
legen, wo die Verbraucherschutz-Zentrale zitiert wird, deren Meinung ich mich voll anschließen
kann.
Leider bist Du aber darauf gar nicht eingegangen.
Mit besten Grüßen
guest103
Ps.1:
*Ich habe in noch keinem Autohaus den Endpreis inkl. Überführungskosten gesehen - leider.
Ps.2:
** Das Verkaufsangebot eines Grundstückes mit einem "Quadratmeterpreis" ist lt. UWG unter
gewissen Umständen doch gestattet. (Herzliche Grüße an den Anwalt nach HH, dessen Abmahnung
ich eigenhändig abwehren konnte.)
Dieses "Scheiß-Schriftbild", für das ich mich entschuldige, entsteht, weil in der Vorschau die Schriftabsätze anders dargestellt werden als dann hier im "Endergebnis"; war auch schon im Thread am 07.11.12 der Grund.