Zusatzkosten bei Neukauf???

.....aber nun hat es ja noch ein gutes Ende genommen und ich habe nochmals einen "Hunny" gespart.

Ein kleines Schmankerl hat der "Voyage" gegenüber der Laura in Deutschland,-er hat ein Lederlenkrad......und ich habe gegenüber dem Kauf in Deutschland rund € 1.500,00 weniger zahlen müssen.

:boohoo::):prost:
 
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  • #77
Hallo,

da wir es gerade zweimal durchgemacht hatten.

Mein Mann hat sich einen neuen Opel gekauft Überführung+Anmeldung 490,-€.
Bei meinem Renaulthändler wo ich gekauft habe 790,-€ fürs gleiche, Kaufentscheidung war dennoch das der Händler einiges an Zubehör mitgab (Mittelarmlehne, Verbandskasten, Warndreieck, Fußmatten und vollen Tank) aber hier in der Regin pendelt es jetzt mal bei Renault zwischen 510,-€ bis 880,-€!

Ich denke es kommt auch immer drauf an wie sich ein Verkäufer gibt den ein Auto ist nichts alltägliches was man sich zulegt also ich zumindest den die Entscheidung geht über Wochen.

Gruß Micha
 
diese kosten sind halt nicht fix, eben variabel
das ist eben das geld, was der händler beim verkauf verdient :)
 
Ich finde trotzdem, dass die sogenannten "Überführungskosten" fest in den Preis rein gehören, weil man diese "Option" eben nicht beim Kauf "abwählen" kann wie z.B. Leichtmetallfelgen. Es ist wie die Mehrwertsteuer, die man eben auch bezahlen muss.

LG
Bernhard
 
Ich finde trotzdem, dass die sogenannten "Überführungskosten" fest in den Preis rein gehören, weil man diese "Option" eben nicht beim Kauf "abwählen" kann wie z.B. Leichtmetallfelgen. Es ist wie die Mehrwertsteuer, die man eben auch bezahlen muss.

LG
Bernhard

Zumal sie von vielen Herstellern auch dann verlangt werden, wenn der
Kunde das Fahrzeug ab Werk holt.

Beste grüße
guest103
 
Zumal sie von vielen Herstellern auch dann verlangt werden, wenn der
Kunde das Fahrzeug ab Werk holt.

Beste grüße
guest103

wäre im Fall vom Lodgy besonders lustig, weil der in Marokko hergestellt wird...

Ich kann mich nur wiederholen: in meinen Augen ist das eine zwischen den Herstellern abgesprochene Geschichte, um deren Marge zu erhöhen bzw. um mit nicht relevanten Preisen Werbung zu machen. Kein Supermarkt käme auf die Idee, vor dem Supermarkt ein - verstecktes - Schild aufzustellen mit der Aufschrift: "pro Einkauf 5 Euro Transport und Lagerkosten" und diese dann an der Kasse einzukassieren.

LG
Bernhard
 
also der mcv ist ja bereits mein 4.neuwagen und ich musste jedesmal überführung blechen!wobei es seid dem € teurer geworden ist!:angry:
 
Wobei die Überführungskosten manchmal schwer nachzuvollziehen sind. Wenn man bei einem Händler keine 5km vom Werk weg auch mehrere Hundert Euro für die Überführung zahlen muss, dann können das nicht wirklich die tatsächlichen Kosten sein.
Mich würde mal eh interessieren, wie diese kalkuliert sind und zustande kommen.

LG
Bernhard
 
Überführungskosten

Moin,

diese Überführungskosten werden nur so genannt, sind aber in Wahrheit eher die Handling-Kosten, aber sowas lässt sich natürlich nicht verkaufen. Jeder Händler legt die nach seinem Gutdünken fest und erhöht somit seinen Gewinn. Im Ausland gibts sowas nicht, es sei denn, der ausländische Händler verkauft an deutsche Kunden (weil wir ja so was gewöhnt sind).

Kurzum: Abzocke.
 
Wobei die Überführungskosten manchmal schwer nachzuvollziehen sind.
Wenn man bei einem Händler keine 5km vom Werk weg auch mehrere Hundert Euro für die Überführung
zahlen muss, dann können das nicht wirklich die tatsächlichen Kosten sein.
Mich würde mal eh interessieren, wie diese kalkuliert sind und zustande kommen.

LG
Bernhard

Die sind nicht nur MANCHMAL SCHWER nachvollziehbar sondern für mich generell nicht.

Ich bin gesetzlich verpflichtet (und jeder andere Gewerbetreibende auch), bei Preisangaben
den ENDPREIS
inklusive Märchensteuer auszuweisen. Und wenn mir da ein Fehler unterläuft,
habe ich sofort irgeneinen
"Pfiffikus" von Paragraphenverdreher mit einer Abmahnung oder das Ordnungsamt oder
das FA an der Backe.
Aber die Autohersteller-Lobby kann schalten und walten wie sie will . . .

Als Ausgleich dürfen wir als Steuerzahler die echten Überführungskosten tragen, wenn ein
Knacki von einem Knast zum anderen über(ge)führt wird.
Auch den Nachweis einer Tat gegenüber einem Täter wird wohl als "Überführung" bezeichnet.
Diese ebenfalls echten Überführungskosten tragen wir auch.

siehe auch hier: ADAC
Überführungskosten

Beste Grüße
guest103
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin gesetzlich verpflichtet (und jeder andere Gewerbetreibende auch), bei Preisangaben
den ENDPREIS
inklusive Märchensteuer auszuweisen.

Wie Du sagtest... die Autohersteller dürfen das. Ich hatte ja auch mal eine Werkstatt gehabt (also ich noch Opel fuhr), der hat auch grundsätzlich nur Nettopreise genannt... und dann ganz leise: "MwSt. kommt noch dazu..." Da bin ich immer echt wütend geworden...

Liebe Grüsse
Bernhard
 
Überführungskosten

Moin

Ich bin gesetzlich verpflichtet (und jeder andere Gewerbetreibende auch), bei Preisangaben den ENDPREIS inklusive Märchensteuer auszuweisen. Und wenn mir da ein Fehler unterläuft,
habe ich sofort irgeneinen "Pfiffikus" von Paragraphenverdreher mit einer Abmahnung oder das Ordnungsamt oder das FA an der Backe.
Aber die Autohersteller-Lobby kann schalten und walten wie sie will..
schau mal in den Autohäusern beim Preisaushang: dort steht der Basispreis des jeweiligen Modells, dann die Zubehör-Preise, dann Überführungslosten, dann die MWSt, dann der Gesamtpreis. Somit ist alles rechtens.

Dann schau in die Werbung: dort steht: Preis ab xxxx €.

Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sagt im § 5 a:

§ 5a Irreführung durch Unterlassen

(1) Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer Tatsache irreführend ist, sind insbesondere deren Bedeutung für die geschäftliche Entscheidung nach der Verkehrsauffassung sowie die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Entscheidung zu berücksichtigen.

(2) Unlauter handelt, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern im Sinne des § 3 Absatz 2 dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich der Beschränkungen des Kommunikationsmittels wesentlich ist.

(3) Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, gelten folgende Informationen als wesentlich im Sinne des Absatzes 2, sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben:

1. alle wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung in dem dieser und dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Umfang;
2. die Identität und Anschrift des Unternehmers, gegebenenfalls die Identität und Anschrift des Unternehmers, für den er handelt;
3. der Endpreis oder in Fällen, in denen ein solcher Preis auf Grund der Beschaffenheit der Ware oder Dienstleistung nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- und Zustellkosten oder in Fällen, in denen diese Kosten nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können;
4. Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, soweit sie von Erfordernissen der fachlichen Sorgfalt abweichen, und
5. das Bestehen eines Rechts zum Rücktritt oder Widerruf.

(4) Als wesentlich im Sinne des Absatzes 2 gelten auch Informationen, die dem Verbraucher auf Grund gemeinschaftsrechtlicher Verordnungen oder nach Rechtsvorschriften zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Richtlinien für kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung und Marketing nicht vorenthalten werden dürfen.

Fazit: der Händler hat den EVP korrekt ausgewiesen.

Einige Vergleiche hier mit Supermarkt-Preisen berücksichtigen m.E. nicht folgendes Kriterium:

1 Glas Rotkohl, 850 ml, (Rotkohl 69 ct, Glas 5 ct, Transport 6 ct, ges.MWSt 7 % = 6 ct, Gesamtpreis € 0,86)

So was finden wir im Einzelhandel nicht, weil unpraktisch; aber es wäre durchaus zulässig, wenn der Verbraucher den Endpreis ohne Mühe sofort erkennen kann. Abs. 2 ist in beiden Fällen Rechnung getragen.
 
Preis ab...

Moin


Dann schau in die Werbung: dort steht: Preis ab xxxx €.

Die "ab" und "bis zu"-Problematik hast du doch überall in der Werbung, z.B. Versicherungsvergleiche. Die "ab" angebotenen Preise gelten dann für die niedrigste Regional- und Typklasse, eine wenig fahrende Beamtin mit Wohneigentum in der höchsten SF-Klasse etc.) Bei den "bis zu"-Angeboten ist es genau anders rum, da werden die höchten Regional- und Typklassen herangezogen, der Vielfahrer mit Diesel in der niedrigsten SF-Klasse.
 
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