Zulassung als Geländewagen

Jonas6678

Mitglied
Fahrzeug
Duster 2
Baujahr
2019
Hallo zusammen,
hat jemand hier aus dem Forum es schon mal versucht (erfolgreich oder auch nicht) den Dacia Duster 4WD als Geländewagen nach 87/403/EWG umschreiben zu lassen und damit auch die höhere Anhängelast eingetragen bekommen?
Gruß Jonas
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #4
Der "Lock"-Modus ist ein Mechanismus der wie eine Differntialsperre wirkt. Ich ersehe aus der Richtlinie nicht, dass es sich explizit um eine Achssperre handeln muss. Zudem wäre hier der Eingriff der das frei drehende Rad einbremst auch wieder wie eine Differwntialsperre zu sehen.
Daran sollte es also nicht scheitern.
 
Es gibt eine spezielle Zulassung als Geländewagen?
Unter der genannten EWG Nummer finde ich bei Google nichts
Dass man unter gewissen Bedingungen einen PKW als LKW zugelassen bekommt kenne ich aber wozu gibt es eine spezielle Zulassung als Geländewagen?
Ist das überhaupt ein eigener Fahrzeugtyp?
Was hat das überhaupt mit der Anhängelast auf sich? Die ist doch an technische Voraussetzungen geknüpft und nicht an den Einsatzzweck als Geländewagen?

Nur so aus Neugierde.
 
Es gibt eine spezielle Zulassung als Geländewagen?
Unter der genannten EWG Nummer finde ich bei Google nichts
Dass man unter gewissen Bedingungen einen PKW als LKW zugelassen bekommt kenne ich aber wozu gibt es eine spezielle Zulassung als Geländewagen?
Ist das überhaupt ein eigener Fahrzeugtyp?
Was hat das überhaupt mit der Anhängelast auf sich? Die ist doch an technische Voraussetzungen geknüpft und nicht an den Einsatzzweck als Geländewagen?

Nur so aus Neugierde.
"Typgenehmigung" ist sowas wie die unendliche Geschichte der Fahrzeugzulassungen seitens der Hersteller i.V.m. einer international einheitlichen rechtlichen Vorgehensweise.

Alles, womit sich die EU (EG,EWG) lange beschäftigt, wird irgendwann undurchschaubar.

Der Hintergrund der TO-Frage ist der, dass nach § 42 StVZO (einfach und verkürzt ausgedrückt) Geländewagen das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts als Anhängelast ziehen dürfen.

Und nun wirds kompliziert: Was ist ein Geländewagen, wie kann ein Fahrzeug vom Hersteller als Geländewagen typisiert und zugelassen werden.

Da gibt es sehr viel zu lesen - es geht los im Jahr 1970 mit der RICHTLINIE DES RATES vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (70/156/EWG)

und endet 2018 mit der VERORDNUNG (EU) 2018/858 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG

Dazwischen unzählige Ergänzungen etc.pp.

Zur Ausgangsfrage des TO: Ob der Duster von Privat oder vom Hersteller als Geländewagen typisierbar ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Also ich fahre ja nur den TCe130 2wd und ziehe damit mein Wohnwagen mit 230cm breite 670cm Länge 295cm Höhe und ca 1350-1400km.
Ich denke damit ist der Wagen voll beladen (4 Personen + Gepäck) ziemlich am Limit.
Ich habe die Auflastung der Anhängelast machen lassen damit ich die Kombination fahren kann. Mit 100km/h ist sowieso vorbei denn Wohnwagen hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500km u dann ist der Duster mit ca 1330 kg Leergewicht zu leicht.
1,5 fahre vom Fahrzeug wären ja dann knappe ca 3400kg Anhängelast. Oh Gott der arme Duster dafür ist der Rahmen u alles gar nicht ausgelegt.
 
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