Was bedeutet eigentlich "Wirtschaftlicher Totalschaden" rechtlich?

800-1000,-€ werden insgesamt wohl rauskommen, da man bei wirtsch. Totalschaden ja auch 10-14 Tage Mietfahrzeugkosten erstattet bekommt um sich nach einem "neuen" Auto umschauen zu können. Wenn der Gutachter den Allgemeinzustand dann noch entsprechend positiv - sprich: "für das Alter außergewöhnlich gut gepflegt" - angibt (war bei meinem alten Mazda 323F der Fall), gibt´s auf den normalen Zeitwert noch ein paar Euros obendrauf.
 
@Basic: mich interessiert es, wie die Angelegenheit in deinem "Fall" zu einem Ende gebracht wird. Es würde mich freuen wenn du vielleicht an dieser Stelle über den Ausgang schreiben würdest...

...und natürlich soll es für dich und deinen Geldbeutel gut ausgehen...
...denkt sich die

GSS-Freundin
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #33
Wenn der Gutachter den Allgemeinzustand dann noch entsprechend positiv - sprich: "für das Alter außergewöhnlich gut gepflegt"...
Nein, das Auto hat über 180tkm runter, und ist optisch auch nur durchschnittlich (hier und da zerkratzt, Lenkrad abgegriffen, war schon hier und da lackiert, usw.). Ein Sammlerstück ist das Auto optisch nicht. :think:
 
Du kannst dir ja die letzten Rechnungen raus suchen was in die Technik geflossen ist. Dann gibt es vllt was für die Technische Pflege nicht die optische ;)
Ich würde die Kiste auf jeden fall aussaugen. Das kostet fast nix macht aber nen besseren Eindruck.
 
Bei solch einem alten Fahrzeug ist vielleicht auch ein guter Draht zur Werkstatt da, da würde ich vielleicht lieber auf deren Haus- und Hofgutachter zurückgreifen.

Oftmals reicht bei diesen " kleinen " Summen auch der Kostenvoranschlag deiner Werkstatt,
Anhand von Km und Alter berechnet der Versicherer dann eh das es sich um wirtschaftlichen
Totalschaden handelt und bietet dir eine Regulierung an.

Deren Berechnung solcher " Kleinschäden " beinhaltet oft auch das die sich die Gutachterkosten
einsparen
anhand deren überproportionaler Grösse zum Schaden an sich.

Also Werkstatt den Restwert " schönrechnen " lassen und auf Sparsamkeit des Versicherers
hoffen das die dann so abrechnen,
anbei denen eine nette Mitteilung geben das du Simpel abrechnen lässt wenn die diese
Angelegenheit " einfach regeln " oder du ansonsten einen freien Gutachter wünschst.

Die berechnen sich dann was ein Fremdgutachter kostet und rechnen zumeist so ab.
So unser Erfahrungswert aus einigen Sachschäden.
 
der aktuelle Wiederbeschaffungswert


Und den kann man bei guter Werkstatt ja berechnen lassen.

Sollte dieser von Seiten der Werkstatt " gut " berechnet sein...

Hat wie gesagt schon mehrmals gut funktioniert.
Macht die Werkstatt insbesondere gern wenn man dortig seine Fahrzeuge beständig kauft
und auch den nächsten Kauf avisiert.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #37
Ich gehe stark davon aus, daß der Sachverständiger nur in die Kofferraumwanne schauen, und das Auto sofort für wirtschaftlich tot erklären wird.
Stoßfänger rauf/runter, Heckblech austrennen, Wanne Ersatzrad richten, Kofferraumklappe einstellen, Lackierung innen/außen, Unterbodenschutz, Hohlraumschutz, Stoßfänger neu (?), Heckblech neu, usw.
Alles mit Originalteilen usw. kalkuliert klingt nicht nach paarhundert EUR.
 
@Basic:
Erstmal: mein Mitgefühl ist dir sicher.Da will man seine Datschi "ewig" fahren, und dann haben üble Zeitgenossen was
dagegen...
Zum Schaden: In Rumänien würde man solch eine "Lappalie" gar nicht beachten und die Kiste locker 10 Jahre weiterfahren...;)
Mach´das allernötigste - streich die paar Kröten von der Versicherung ein- und fahr die Kiste mit stolzer Brust weiter!:yes:
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #39
Ja, das werde ich sicher so machen. :whistle::)
Der Stoßfänger muß runter, damit ich sehe, was genau darunter beschädigt ist, weil solche "Bagatellschäden" unbehandelt gelassen mittelfristig schlimme Rostnäster werden können (wenn z.B. Nahtabdichtungen gerissen sind, usw.). Das ist keine große Sache...
Der Stoßfänger lässt sich sicher schöner einstellen (ein Halter unten ist verbogen), mit der Kofferraumklappe lässt sich sicher auch etwas tricksen, und die kleine Delle in der Reserveradmulde wird mich recht wenig stören. :rolleyes:
 
@Basic:

Damals auf meinen Astra G ist hinten auch einer raufgerutscht...:o

Wir konnten das Heckblech damals vorsichtig unter Einsatz von Holz und einem Wagenheber wieder rausdrücken.;)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #41
Reserverad kommt Gott sei Dank spielend raus :)

Das ist die leicht eingedrückte Reserveradmulde von innen und außen, und die unteren Stoßfängerhalter, die verbogen sind.
Diese längsverstrebung des Stoßfängers (wo der Stoßfänger unten verschraubt ist) hat sich ins Blech gedrückt.
 

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  • Themenstarter Themenstarter
  • #42
Schlecht zu sehen, aber da ist unten ein Knick, was nicht da sein sollte. Leider hat sich das komplette Teil leicht bewegt, weswegen die Klappe jetzt etwas schwer zugeht.
 

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Ich frage mich, was es rechtlich bedeutet, wen die Versicherung das Auto auf "Totalschaden" wertet.

Meine Erfahrungen:
Fall 1:
in 2000 bin ich mit meinem Golf I mal ein bisschen gegen einen Hirsch gefahren. Der Golf war damals 17 Jahre alt und hatte 142.000 km drauf. Der Wagen war scheckheftgepflegt und laut Gutachter in einem guten Zustand. Ein Scheinwerfer war durch den Unfall hin und die Motorhaube etwas eingedellt.
(Zuerst bin ich unverzüglich zur Polizei, um mir den Wildschaden bestätigen zu lassen; wir haben auch zum Glück ein Haar an der Delle gefunden).
Die HUK hat einen Gutachter geschickt, der (glaube ich) sehr entgegenkommend war.
Ergebnis:
Reparaturkosten: 2.433,18 DM.
Wiederbeschaffungswert: 1.200,- DM (Bemerkung im Gutachten: "bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes wurde die geringe Laufleistung berücksichtigt") "Abgelesen" waren 42.000 km; ich glaube, die Anzeige ging beim Golf I nur bis 99.999 km. Wie gesagt, der Gutachter war echt nett :)
Restwert: 0,00 DM (zwei Firmen waren konkret genannt, die nichts zahlen würden; und die Bemerkung: "mit einem Erlös für die Restteile ist nicht zu rechnen")
Abzüglich meiner Selbstbeteiligung von 300,- DM habe ich dann 900,- DM von der HUK erhalten.
Beim Schrotthändler habe ich mir einen Scheinwerfer gekauft (für den Golf I konnte man immer gut was kriegen, und die Schrotthändler im Umkreis kannten mich bald alle), und mein Hofschrauber hat das Teil eingebaut. Von dem Rest habe ich meinen 40. Geburtstag hübsch gefeiert und den Golf noch bis 2006 gefahren.

Fall 2:
in 2015 ist mir eine hinten auf den Dacia gefahren. Das war ganz witzig: es war meine Kollegin im Dienstwagen beim Betriebsausflug. Ich war also verwaltungstechnisch gleichzeitig Geschädigte und Verursacher:lol: Besonders witzig war, wohin unser Betriebsausflug ging: die Firma hatte uns ein ADAC-Fahrsicherheits-Training spendiert zur Vermeidung von Unfällen im Dienst... :rolleyes:
Mein Dacia MCV I war damals 5 Jahre alt und hatte 75.000 km drauf.
Den Gutachter hatte ich in Absprache mit meiner Reparatur-Werkstatt bestellt, er kam von der DEKRA.
Ergebnis:
Reparaturkosten: 3.752,77 Euro
Merkantiale Wertminderung: 150,- Euro
Reparaturdauer: 4 Arbeitstage
Wiederbeschaffungswert: 4.800,- Euro
Restwert: 1.650,- Euro (es liegen drei konkrete Angebote von Firmen vor, das höchste Angebot ist berücksichtigt)
Wiederbeschaffungsdauer: 9 Werktage
Einen Leihwagen habe ich nicht gebraucht und habe dafür glaub ich 50,- Euro pauschal von der VGH (gegnerische Versicherung) erhalten. Den Betrag weiss ich aber nicht mehr genau.
In dem 7-seitigen Bericht (plus 3-seitigen Kostenvoranschlag) steht irgendwo: Reparatur plausibel.
Die Reparatur hat dann 4.391,77 Euro gekostet. Der Gutachter hat noch eine Erläuterung dazu geschrieben, warum es teurer wurde und die Versicherung hat gezahlt.
Meine geliebte Datsche herzugeben wäre überhaupt gar keine Option für mich gewesen!!! :wub:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte mal vor Jahren einen Audi 100 Bj. 1995 Kaufpreis 1200 €, da ist mir ein halbes Jahr vor TÜV-Termin auf dem Parkplatz hinten einer reingefahren. Das Blech unter der Stoßstange war etwas eingedrückt und die selbige unlackierte hatte ein paar Kratzer. Mein erster Weg war dann zur Dekra, Gutachter beauftragen.
Dieser hat dann einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt und alles in allem hab ich dann von der gegnerischen Versicherung 1250 € rausbekommen. 4 Wochen nach Ablauf des TÜVs ging er dann mit kaputtem Bremssattel für 150 € in den Export.
Also lohnen sich alte Autos doch, alles in allem hab ich die Karre vom Sprit und etwas Öl und Steuer/Versicherung abgesehen,2 Jahre für 0 € gefahren.
 
Ich bin als KFZ - Sachverständiger tätig und habe täglich mit solchen fällen zu tun.

Folgende Situationen immer ausgehend vom Fahrzeugwert können auftreten:
1. 1-35% des Fahrzeugswert ist als einwandfreier Reparaturschaden ohne detaillierte Wertermittlung und Restwertermittlung anzusehen.
2. 36 39% des Fahrzeugwert ist als reparaturwürdiger Reparaturschaden mit detaillierter Wertermittlung des Fahrzeugs einzustufen.
3. 70 - 99% wirtschaftlicher Totalschaden. Die Reparaturkosten liegen im vorne angegeben Prozentbereich. Im Rahmen einer fachgerecht durchgeführten Reparatur wird die volle Reparatursumme nach Rechnung durch das Autohaus und Nachweis der Instandsetzung bezahlt. Im Rahmen einer fiktiven Abrechnung wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ausgezahlt. Hier gibt es Restwertbörsen wo auf das verunfallte Fahrzeug geboten wird. Muß man sich ähnlich wie EBay vorstellen. Es wird immer der für die Versicherung günstigste Fall bezahlt: Reparaturkosten niedrig dann das. Wiederbeschaffungswert - Restwer unter den Rep Kosten dann wird dies bezahlt.
100-130% Opfergrenze. Eine fachgerechte Reparatur kann bis 130 % des Wiederbeschaffungswertes erolgen. nach offizieller Rechnung durch einen Reparaturbetrieb wird dies durch die Versicherung bezahlt.
Alle darüber bedeutet: Wiederbeschaffungswert - Restwert. Wichtig ist: Bei Fremdverschulden immer einen Anwalt einschalten UND einen eigenen freien Sachverständigen wählen. Keinesfalls auf die gegnerische Versicherung eingehen und deren Angebote nutzen. Anwalt und SV müssen vom Gegner bezahlt werden.
In deinem Fall des wirtschaftlichen Totalschadens steht als einer Instandsetzung bei voller Kostenübernahme nichts im Wege.

PS: Bei normalen Reparaturschäden und fiktiver Abrechnung wird immer nur OHNE Mehrwertsteuer bezahlt. Wenn das Fahrzeug nicht vollständig beim Hersteller Scheckheft gepflegt ist kann seitens der Versicherung auf eine freie günstige Werkstatt verwiesen werden.

Viele Grüße Klaus
 
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