Vollbremsung im Winter?

Ist das verboten?

Driften Sie beispielsweise im Kreisverkehr, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld auf dieses Verhalten folgen, weil Sie vermeidbaren Lärm und eine Belästigung durch Abgase verursacht haben. Auf beides steht ein Bußgeld von jeweils 10 Euro. Gefährden Sie durch dieses Verhalten jemanden oder führt es zu einer Sachbeschädigung oder zu einem Unfall, fallen die Sanktionen deutlich höher aus.

Auch wenn das Driften keinen eigenen Tatbestand im Bußgeldkatalog darstellt, steht der Polizei ein gewisser Interpretationsspielraum zur Verfügung, der Ihrem Verhalten ein schnelles Ende setzen kann. Das Driften ist im Schnee etwa nicht verboten (Fett, aber kein Schreien), allerdings müssen Sie Ihre Fahrweise den Umständen und den Witterungsbedingungen anpassen.
Driften im Straßenverkehr - Neuer Bußgeldkatalog 2021.
 
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Ist das verboten?
Ja....son Parkplatz ist öffentlicher Verkehrsraum. Eine nicht so gut gelaunte Einsatzkraft kann das zum Anlass nehmen, dir einen Bon zu verpassen. Der Besitzer kann wegen Besitzstandsstörung gegen dich vorgehen. Bei Real war zB irgendwann die Schranke unten, kamst nicht mehr drauf.
Alles kann, nicht muss. Vor 30 Jahren war das halt alles etwas entspannter, da hats keinen gejuckt, auch wenn die Regeln damals schon die gleichen waren.
 
Eine nicht so gut gelaunte Einsatzkraft kann das zum Anlass nehmen, dir einen Bon zu verpassen.
Ich werfe da zwei mal ein Nein in die Runde.
Einerseits ist der Parkplatz eines Supermarktes ein Privatgelände, weshalb der Besitzer auch eine private Parkraumüberwachung engagieren kann und zweitens haben Städtische Bedienstete der Parkraumüberwachung da keinerlei Befugnisse.
Das auch nur, um die kommende Diskussion anzuschieben und vielleicht findet ja auch Irgendjemand einen Gesetzestext, der meinem Wissen widerspricht. ICH lerne ja gerne dazu.
 
Das ist ein rechtlich ein sehr kompliziertes Thema, aber eindeutig. Es handelt sich um tatsächlich-öffentlichen Verkehrsraum. Der Besitzer duldet, dass Besucher für seinen Zweck den Parkplatz oder Verkehrsraum befahren dürfen. Nämlich zum Einkaufen. Es ist rechtlich außerhalb dieser Nutzung nach dem Willen des Besitzers nicht erlaubt, für andere Zwecke den Parkplatz zu benutzen. Gleiches gilt z. B. für Tankstellen. Das ist auch Privatgelände, aber jeder kann es zum Tanken nutzen. Aber nicht zum Driften!
Als Beispiel: Ich verkaufe auf meinem Grundstück was weiß ich! Dafür dürfen die Kunden in meiner Einfahrt parken. Aber nicht driften! Weil mein Wille ist, sie dürfen parken, um bei mir einzukaufen. Aber nicht sonstwas! Eigentlich vom normalen Menschenverstand sehr einfach. Das gilt auch für Lidl, Aldi, Real, Kaufland, Rewe, Wasgau und alle anderen!
Und trotzdem konnten wir früher im Winter driften.
Wir haben ja auch keine Abfälle hinterlassen und auch nicht im Sommer den ganzen Parkplatz voll Abrieb gemacht.
 
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Driften und andere Übungen, sein Auto kennen zu lernen, geht halt an vielen Orten nicht mehr. Früher hatten wohl viele die Gelegenheit und haben diese auch genutzt, wie man oft hier im Forum lesen kann. Der Ersatz heute nennt sich Fahrsicherheitstraining.

Und zur Vollbremsung: ich habe noch nicht verstanden, was das Problem ist, bei geeigneter Gelegenheit eine solche zu machen. Ob auf trockener Fahrbahn oder im Schnee. Insbesondere, wenn man schon längere Zeit gezwungener Weise keine Vollbremsung mehr machen musste, sollte man das mal wieder übungshalber tun.

Wer hat in den letzten sechs Monaten noch keine Vollbremsung gemacht (also so feste gebremst, dass das ABS eingreift)?
 
Ich hab ne 1200er BMW, da musst Du ab und zu in ABS-Betrieb bremsen. Ansonsten kostet es Deinen ABS-Modulator. Ich weiß aber nicht, ob das bei PKW auch so ist. Bei der 1200er ist es sicher, ohne es zu Nutzen, versottet das Ding. Und damit machen viele Aufbereiter ihr Geld!
 
Wer hat in den letzten sechs Monaten noch keine Vollbremsung gemacht (also so feste gebremst, dass das ABS eingreift)?
Ich, weil in den letzten sechs Monaten sitze ich im Homeoffice und habe mit dem Auto so 600 km zurückgelegt. Und nur auf Kurzstrecke.
Aber vor Jahren habe ich auf der Autobahn mit dem Moped ne ABS-Notbremsung von 240 auf 80 km/h h hingelegt. Weil mir jemand auf die Überholspur davorgefahren ist, der natürlich nicht wissen konnte, was für ein Irrer da hinten ankommt.
 
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