Nur Privatpersonen sind Prämienberechtigt! Ein Autohaus ist keine Privatperson.
Ja und? Wo ist das Problem, wenn das Autohaus (entsprechend der Richtlinie) als Bevollmächtiger auftritt und für den Käufer die Prämie beantragt?
In der vorliegenden Sache kommt es darauf an, dass die Auszahlung der Prämie eben nur mit dem originalen Reservierungsbescheid beantragt werden kann.