Rücktritt vom Kaufvertrag?

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Bei Abholung des Fahrzeuges am 08.03.2019 wurden erhebliche Beschädigungen an Lack und Verkleidung im Kofferinnenraum festgestellt. Aufgrunddessen wurde das Fahrzeug in Ihrem Autohaus belassen zur Klärung des Vorfalls.

Beim Versuch der Abholung des Fahrzeugs


Am 11.03.2019 wurde das Auto von mir wieder abgeholt.


wurde das Fahrzeug abgeholt


Ich behalte mir die Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. Ersatzlieferung eines mangelfreien Pkws vor.


nebst der Forderung von Schadensersatz betreffend der entstehenden Kosten bei Rückabwicklung

Die hierdurch entstehenden Kosten sind dann ebenfalls von Ihnen zu tragen.


Die hierdurch entstehenden Kosten werden nach Verauslagung durch meine Rechtschutzversicherung dann von Ihnen eingefordert werden.

Kostendeckungszusage für ein ggf. zu führendes Verfahren wurde mir seitens des Schadensnotdienstes meiner Versicherung bereits zugesagt
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Anspruchsgrundlage ist § 439 Abs. 2 BGB.


Hierzu gibt es auch bereits Entscheidungen des EUGH,

welche besagen das der Gewährleistungsgeber alle ( im direkten Zusammenhang und von ihm verschuldeten ) Nebenkosten der Gewährleistungsangelegenheit zu ersetzen hat.
 
Sorry,

wollte dir nicht zu nahe treten,

waren nur einige Anregungen;

bin selbst leidend mit einem Händler.
 
Hmm...
Wenn ich einen Termin habe gehe ich zum Gespräch mit dem Werkstattleiter.
Da wird dann schriftlich festgehalten was gemacht werden soll. :)
Dann geht es raus zum Auto und er schaut es sich an.
Kurzes Abhaken auf der Checkliste ob alles ok ist oder irgendwo Beschädigungen sind.

Dann das Gleiche bei dem Ersatzwagen den ich mitnehme.;)

So kenne ich Das,anders lief es in 10 Jahren in dem AH nie.:think:
So habe ich es auch bei der Abgabe kennen gelernt. Aber bei der Abholung, war nur die Begleichung der Rechnung relevant. Ansonsten habe ich keinen anderen Mitarbeiter mehr gesehen.
 
Wenn Du magst (ist nicht erforderlich) kannst Du die Nennung des Paragrafen konkretisieren. In Deinem Falle wäre das § 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB.
.
Wichtig ist, nicht auf sofortige Rückgabe zu bestehen.
Und den hebel ich dir elegant mit
§ 439 Abs. 4 BGB aus. Soweit zur Ergänzung.

Da du dich bereits für die Nachbesserung entschieden hast, musst du ihm das Recht auf eine weitere Nachbesserung einräumen.

Grundsätzlich sind es zwei Versuche, aber es gibt Entscheidungen, die sogar bei teuren Gütern 3 Versuche fordern.

Der Schaden ist im Vergleich des Wertes zu gering.

Ich habe das Spielchen gehabt. Bei mir wäre es ein Reparaturwert von 5.000 Euro gewesen.

Wasserundichtigkeiten sind meist Kleinigkeiten. Das die Werkstatt wahrscheinlich falsch lag spielt erst einmal keine Rolle.

Schwierig ist die Unsachgemäße Reparatur der Kratzer. Hier würde ich den Wagen auf den Hof stellen, da ich das sogar schon als Betrug werten würde.

Und egal ob die dich mögen oder nicht, das ist bereits ne Unverschämtheit. Du hast denen zwar ein Fahrzeug zur Mängelbeseitigung gegeben, aber die Beschädigungen haben sie selbst verursacht.

Fotos machen. Beweissicherung.
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So ist das nicht
mit diesem Schreiben möchte ich meine Gewährleistungsansprüche aus dem Pkw Kaufvertrag vom 21.02.2019 bzgl. des Pkws Dacia Dokker mit dem amtlichen Kennzeichen ———- geltend machen.


Folgende Mängel liegen an dem betreffenden Fahrzeug vor:


- Schiefstand des Lenkrades

- Die Drehzahlanzeige bleibt zwischen 1 und 2 stehen

- Lenkstockschalter Abdeckung klappert

- Wassereintritt Kofferraum hinten links

- Türen schließen schlecht

Diese Mängel wurden Ihnen erstmals am 01.03.2019 mitgeteilt.

Daraufhin war der Pkw vom 06.03.2019 bis 08.03.2019 bei Ihnen in der Werkstatt zur Mängelbeseitigung.

Bei Abholung des Fahrzeuges am 08.03.2019 wurden erhebliche Beschädigungen an Lack und Verkleidung im Kofferinnenraum festgestellt. Aufgrunddessen wurde das Fahrzeug in Ihrem Autohaus belassen zur Klärung des Vorfalls.


Am 11.03.2019 wurde das Auto von mir wieder abgeholt.


Zuhause wurde dann festgestellt (unter Zeugen), dass die Beschädigungen an der Verkleidung entgegen Ihrer Aussage nicht ausgetauscht sondern lediglich mit Cockpitspray behandelt wurden. Auch die Kratzer im Lack wurden nicht alle fachgerecht beseitigt. Auch die A-Säulenverkleidung steht noch ab und wurde nicht wieder fachgerecht montiert. Das Klappern am Lenkstockschalter wurde nicht beseitigt sondern lediglich eine Knetmasse angebracht. Die Drehzahlanzeige funktioniert ebenfalls nicht richtig.


Am 15.03.2019 wurde aufgrund der Regenfälle erneut Wassereintritt im Kofferraum festgestellt.


Auf meine telefonische Nachfrage nach einem Termin wurde mir ein zeitnaher Werkstatttermin nicht vorgeschlagen.


Ich fordere Sie daher zur Nachbesserung gemäß Paragraph 439 BGB binnen einer Frist


bis zum 22.03.2019


auf. Bitte setzen Sie sich daher zeitnah wegen der Vereinbarung eines Termins mit mir in Verbindung.


Die durch Ihre Verzögerung entstehenden Schäden durch den Wassereintritt sind ebenfalls von Ihnen zu ersetzen.


Ich behalte mir die Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. Ersatzlieferung eines mangelfreien Pkws vor.


Sollte die oben genannte Frist fruchtlos verstreichen, werde ich die Geltendmachung meiner Ansprüche meinem Anwalt übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten sind dann ebenfalls von Ihnen zu tragen.


Mit freundlichen Grüßen
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Das Schreiben erhält das AH
Den Quatsch mit der RS kannst du rauslassen. Warum reinschreiben. Die RS bekommt von deinem Anwalt eine Anfrage wegen der Deckungszusage. Betrifft die nicht weiter. Vielmehr wird der RA dem Autohaus die Rechnung stellen und die RSV nicht in Anspruch nehmen müssen. Also raus.

Fristsetzung ist ebenfalls nicht notwendig wenn der Fall dringend ist. Das muss kenntlich sein. Der Trick ist dabei, dass sie sonst sehr schnell die Frist ausnutzen. 10 Tage kann man nennen, keinesfalls länger.

Da aber bei Wasserschaden EILE geboten ist, um Folgeschäden zu vermeiden, reicht dieser Hinweis aus.

Auch der Hinweis auf EuGH Rechtsprechung ist hier unrelevant, da dies bereits alles über das BGB abgedeckt ist.

Einfach reicht folgendes...

Hiermit reklamiere ich folgende Mängel..

Und bei den Wasserschäden auf sofortiges Handeln bestehen und das Auto dort HEUTE abstellen um Folgeschäden zu vermeiden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da du dich bereits für die Nachbesserung entschieden hast, musst du ihm das Recht auf eine weitere Nachbesserung einräumen. Grundsätzlich sind es zwei Versuche, aber es gibt Entscheidungen, die sogar bei teuren Gütern 3 Versuche fordern.
Ein weit verbreiteter Rechtsirrtum. Entscheidend ist, ob man dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Ist eine angemessene Frist (gesetzlich nicht geregelt, in den meisten Fällen wohl 14 Tage) gesetzt und der Sachmangel nicht innerhalb dieser Frist beseitigt worden, so kann der Käufer unmittelbar vom Kaufvertrag zurücktreten *§§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB*, den Kaufpreis mindern *§§ 437 Nr. 2, 441 BGB* oder Schadensersatz statt der Leistung *437 Nr. 3, 440, 280 Abs. 1, 3 i. V. m. 281/283 bzw. 311a Abs. 2 BGB* verlangen.

Der § 440 S. 2 BGB wird in diesem Zusammenhang regelmäßig falsch verstanden. Daraus ergibt sich nicht, dass der Verkäufer zwei Versuche zur Nacherfüllung hat. Denn § 440 BGB enthält lediglich Tatbestände im Hinblick auf die Entbehrlichkeit der Fristsetzung. Diese Regelung ist also nur relevant, wenn noch keine Frist gesetzt wurde. Hat man dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt, ist § 440 S. 2 BGB nicht anwendbar.

Zur näheren Verdeutlichung zwei Urteile des BGH:

1. BGH Urteil vom 15. November 2006 - VIII ZR 166/06.
2. BGH Urteil vom 11. Februar 2009 - VIII ZR 274/07.

Beides Urteile zum § 440 S. 2 BGB. Mithin zwei Fälle, in denen die Nacherfüllung verlangt, allerdings keine Fristgesetzt worden ist. Keine Frist gesetzt --> § 440 S. 2 BGB ist anwendbar --> Nachbesserung gilt grundsätzlich nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen --> Rechtsprechung des BGH zu den Ausnahmen dieses Grundsatzes (= obige Urteile).

Jetzt gibt es aber auch noch den Regelfall: Der Käufer verlangt vom Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung die Beseitigung des Sachmangels und setzt ihm hierfür eine Frist. Fristsetzung --> § 440 S. 2 BGB nicht anwendbar --> keine zwei Versuche --> keine obigen Urteile. Sondern: Das Rücktrittsrecht nach § 323 Abs. 1 BGB ist bereits dann entstanden, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung nicht innerhalb der Frist erfolgreich durchgeführt hat.

Fotos machen. Beweissicherung.
Ist in diesem Falle nicht wichtig. In den ersten 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, § 477 BGB. D. h. der Verkäufer muss beweisen, dass der Sachmangel nicht bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer vorhanden war.

Fristsetzung ist ebenfalls nicht notwendig wenn der Fall dringend ist. Das muss kenntlich sein.
Die Setzung einer angemessenen Frist ist äußerst wichtig (siehe oben).
 
@Darokta Hui-Hui-Hui! Die haben scheinbar aus dieser Geschichte nichts gelernt, oder lernen wollen..
Auf was bist du jetzt aus? Wandlung oder Reparatur?
 
mit diesem Schreiben möchte ich meine Gewährleistungsansprüche aus dem Pkw Kaufvertrag vom 21.02.2019 bzgl. des Pkws Dacia Dokker mit dem amtlichen Kennzeichen ———- geltend machen.


Folgende Mängel liegen an dem betreffenden Fahrzeug vor:


- Schiefstand des Lenkrades

- Die Drehzahlanzeige bleibt zwischen 1 und 2 stehen

- Lenkstockschalter Abdeckung klappert

- Wassereintritt Kofferraum hinten links

- Türen schließen schlecht

Diese Mängel wurden Ihnen erstmals am 01.03.2019 mitgeteilt.

Daraufhin war der Pkw vom 06.03.2019 bis 08.03.2019 bei Ihnen in der Werkstatt zur Mängelbeseitigung.

Bei Abholung des Fahrzeuges am 08.03.2019 wurden erhebliche Beschädigungen an Lack und Verkleidung im Kofferinnenraum festgestellt. Aufgrunddessen wurde das Fahrzeug in Ihrem Autohaus belassen zur Klärung des Vorfalls.


Am 11.03.2019 wurde das Auto von mir wieder abgeholt.


Zuhause wurde dann festgestellt (unter Zeugen), dass die Beschädigungen an der Verkleidung entgegen Ihrer Aussage nicht ausgetauscht sondern lediglich mit Cockpitspray behandelt wurden. Auch die Kratzer im Lack wurden nicht alle fachgerecht beseitigt. Auch die A-Säulenverkleidung steht noch ab und wurde nicht wieder fachgerecht montiert. Das Klappern am Lenkstockschalter wurde nicht beseitigt sondern lediglich eine Knetmasse angebracht. Die Drehzahlanzeige funktioniert ebenfalls nicht richtig.


Am 15.03.2019 wurde aufgrund der Regenfälle erneut Wassereintritt im Kofferraum festgestellt.


Auf meine telefonische Nachfrage nach einem Termin wurde mir ein zeitnaher Werkstatttermin nicht vorgeschlagen.


Ich fordere Sie daher zur Nachbesserung gemäß Paragraph 439 BGB binnen einer Frist


bis zum 22.03.2019


auf. Bitte setzen Sie sich daher zeitnah wegen der Vereinbarung eines Termins mit mir in Verbindung.


Die durch Ihre Verzögerung entstehenden Schäden durch den Wassereintritt sind ebenfalls von Ihnen zu ersetzen.


Ich behalte mir die Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. Ersatzlieferung eines mangelfreien Pkws vor.


Sollte die oben genannte Frist fruchtlos verstreichen, werde ich die Geltendmachung meiner Ansprüche meinem Anwalt übergeben. Die hierdurch entstehenden Kosten sind dann ebenfalls von Ihnen zu tragen.


Mit freundlichen Grüßen
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Das Schreiben erhält das AH


Mein Lenkrad steht leider auch schief, und das aller anderen wahrscheinlich auch
 
Ne! Meiner ist gerade!
Er hat wirklich ein Montagsauto oder Freitagsauto (5 Min. vor Wochenende) erwischt!
Ich würde,wenn es irgendwie geht, ihn Wandeln. Mit so einen Fahrzeug, wird er nicht glücklich werden.
Reparatur ist ja Gut und Recht, aber wenn sich das Autohaus auch einen Dreck schert.. Kommt es mit dem Reparieren auch nicht gut.
 
Ne! Meiner ist gerade!
Er hat wirklich ein Montagsauto oder Freitagsauto (5 Min. vor Wochenende) erwischt!
Ich würde,wenn es irgendwie geht, ihn Wandeln. Mit so einen Fahrzeug, wird er nicht glücklich werden.
Reparatur ist ja Gut und Recht, aber wenn sich das Autohaus auch einen Dreck schert.. Kommt es mit dem Reparieren auch nicht gut.

ja der ist echt schlecht dran in diesem AH. Bei mir war vorn Spur und Sturz links außerhalb der Toleranz, Lenkrad schief, alle vier Radlaufblenden lösen sich, und wer weis was noch
 
Dann den Achskörper austauschen, fertig! An irgend etwas muss es ja liegen.
ich befürchte das nichts passieren wird. Hab mir einen anderen Neuwagen angesehn und da ist das gleiche, sogar bei anderen FB-Gruppenmitgliedern. Das Lenkrad ist da immer links 1-1,5cm weiter weg vom Fahrer als rechts. Ich glaub damit Dacia da was unternimmt müsste man Druck über ADAC oder Autozeitschriften ausüben
 
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