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Dacia-Alsace
Bei Abholung des Fahrzeuges am 08.03.2019 wurden erhebliche Beschädigungen an Lack und Verkleidung im Kofferinnenraum festgestellt. Aufgrunddessen wurde das Fahrzeug in Ihrem Autohaus belassen zur Klärung des Vorfalls.
Beim Versuch der Abholung des Fahrzeugs
Am 11.03.2019 wurde das Auto von mir wieder abgeholt.
wurde das Fahrzeug abgeholt
Ich behalte mir die Rückabwicklung des Kaufvertrages bzw. Ersatzlieferung eines mangelfreien Pkws vor.
nebst der Forderung von Schadensersatz betreffend der entstehenden Kosten bei Rückabwicklung
Die hierdurch entstehenden Kosten sind dann ebenfalls von Ihnen zu tragen.
Die hierdurch entstehenden Kosten werden nach Verauslagung durch meine Rechtschutzversicherung dann von Ihnen eingefordert werden.
Kostendeckungszusage für ein ggf. zu führendes Verfahren wurde mir seitens des Schadensnotdienstes meiner Versicherung bereits zugesagt
Beitrag automatisch zusammengeführt:
Anspruchsgrundlage ist § 439 Abs. 2 BGB.
Hierzu gibt es auch bereits Entscheidungen des EUGH,
welche besagen das der Gewährleistungsgeber alle ( im direkten Zusammenhang und von ihm verschuldeten ) Nebenkosten der Gewährleistungsangelegenheit zu ersetzen hat.