Reifendimension

Hipfer

Mitglied
Fahrzeug
Dacia Logan MCV 1.2 16V
Tach liebe Gemeinde,

wahrscheinlich ist dieses Thema schon oft genug behandelt worden...
Aber wer kann mir sagen (bzw. Tipps geben) welche Reifengröße ich beim Logan MCV 1.2 16V fahren darf?
Im Schein und auf der EG-Erklärung stehen die 185/65/15, sehe ich allerdings im Türholm der Fahrerseite nach, dürfte ich auch die 205er fahren die der Steppi drauf hat.
Was ist jetzt erlaubt, nur die kleinen oder auch die großen Reifen? Und wenn die Großen erlaubt sind, muss ich die dann nochmal zusätzlich im Schein nachtragen lassen obwohl sie im Fzg selbst vermerkt sind?

Danke schon mal für die Antworten.

Grüße aus Hessen,

Hipfer
 
Der Aufkleber ist wohl allgemein gültig. Soll heißen, wird auf alle Modelle gepappt...:mellow:
Die COC/ FZG-Papiere sind ausschlaggebend für dein Modell. Sind die 205er nicht explixid für dein Auto dort eingetragen, mußt Du wohl oder übel den TÜV/
Dekra aufsuchen.
Vieleicht kennt sich aber der ein oder andere Member hier besser aus...?

Gruß,
Murphy
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Achso... Tja, da sind nur die 185er drin. Naja, nicht schlimm. Danke für eure Hilfe.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
@wf...Die 185er sind eingetragen, die 205er sind zusammen im Türholm mit eben diesen aufgeklebt (da wo der Reifendruck angegeben ist) von den 195er hab ich nichts gefunden.

@helmut2...wo finde ich die Info von dir?

----------

@wf... Ich hab Interesse an alus und ggfls. anderen Reifen
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Ich dachte immer ich muss Reifen u Felgen die von der werksseitigen Eintragung abweichen nachtragen lassen.
 
Ich dachte immer ich muss Reifen u Felgen die von der werksseitigen Eintragung abweichen nachtragen lassen.
Das musst Du.

Frueher war es auch moeglich auf einer Felgengroesse verschiedene Reifen zu fahren/eintragen zu lassen. Ob das heute noch erlaubt ist entzieht sich meiner Kenntnis.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #11
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der

Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit

den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis

bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung

der Fahrzeugpapiere enthält."

So stehts in der ABE. Also muss ich doch ne Eintragung vornehmen... (dämliches Beamtendeutsch) :eek::D
 
ABE:
Du kannst das Teil montieren und betreiben und mußt NICHT damit zum TÜV.
Die ABE muß aber immer im Fahrzeug mitgeführt werden (im Fall einer Kontrolle)

Gutachten:

die zu montierenden Teile sind bereits technisch abgenommen und haben die Erlaubnis zur Montage.
Die ordnungsgemäße Montage muß allerdings dann durch den TÜV überprüft und abgenommen werden.
Dazu erhält man ein Gutachten über den ordentlichen Einbau.

Dieses TÜV-Gutachten (ich glaub so um die 70.-€) wird auch zusammen mit dem Teilegutachten im Fahrzeug mitgeführt.

Durch die Mitführung spart man sich die Eintragung in die Fahrzeugpapiere, die ihrerseits auch wieder kostenpflichtig wäre.
 
Bin 2 Jahre im Winter ohne ABE gefahren, weil ich falsche Reifengrösse gefahren bin. Orginal 185/65/15 und gefahren habe ich vom Renault Megane 185/60/15 verstehe nicht was da so schlimm dabei ist. Bitte um Klärung
 
In dem Fall wuerde bei einem Unfall nicht nur die Versicherung auf der Kippe stehen.
Welche Strafe steht auf Fahren mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis?

Sollten allerdings Personen geschaedigt werden wirds eng.
 
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