Vermittler oder Händler!
Hallo Leute,
der Gasikombi hat völlig recht.
Beim Vermittler kauft Ihr kein kein Auto! Ihr kauft das bei dem, für den der Vermittler (wie der Name es schon sagt) Fahrzeuge vermittelt.
Lest euch bitt evorher deren AGB´s durch! Da kann man schnell mal eine Pferdevorwerk bekommen, wobei man doch einen schönen Dacia bestellt hat. Auch sind die Preise nicht fest. Das vermeintlich Schnäppchen kann ruck zuck gleich mal paar euro teurer werden.
Hier mal ein Auszug aus einer Zufällig gefundenen AGB eines Vermittlers:
VIII. Ausstattung, Ausstattungsabweichungen, Schäden
1. Änderungen der Fahrzeugausstattung zwischen Vertragsabschluss und Bereitstellung des Fahrzeugs werden dem Kunden, soweit möglich, sofort nach Kenntnis mitgeteilt.
2. Geringwertige Differenzen zwischen der Ausstattung des Fahrzeugs bei Bestellung und bei Bereitstellung berechtigen den Käufer nicht zur Abnahmeverweigerung oder zur Kaufpreisminderung. Geringwertige Differenzen sind beispielsweise andere, jedoch qualitativ ähnliche Polsterungen, Becherhalter, Fächer, Schubladen oder ähnliche wertmäßig unter 100 Euro liegende Accessoires.
3. Erhebliche Differenzen zwischen der Ausstattung des Fahrzeugs im Vermittlungsauftrag und bei Bereitstellung berechtigen den Käufer zur Minderung des Kaufpreises, bei sehr erheblichen Differenzen auch zur Abnahmeverweigerung.
3a. Erhebliche Differenzen sind beispielsweise fehlende el. Fensterheber, Zentralverriegelungen, Lenkrad mit Lederbezug, Klimaanlage statt Klimaautomatik, Sitzheizung, Mittelarmlehne, Bordcomputer, Alufelgen, Seitenairbags. In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf Erstattung in Höhe des Bestellwertes. Der Wert des Ausstattungsmerkmals entspricht nicht den Kosten einer Nachrüstung, sondern lediglich dem anfallenden Aufpreis bei Neubestellung, sofern es als Extra ab Werk bestellt worden wäre. Ist der Wert anhand einer Preisliste für diesen Typ nicht zu ermitteln, dient zur Wertermittlung ersatzweise eine Preisliste eines von EU-Autogarage ausgewählten Mitbewerbers in der gleichen Fahrzeugklasse.
4. Sehr erhebliche Differenzen sind ausschließlich fehlende Klimatisierung, ABS, ESP, Fahrerairbag, Beifahrerairbag, Schiebedach, falsche Karosserieform oder falsche Getriebeart. In diesem Fall besteht keine Abnahmeverpflichtung des Käufers. Hat der Käufer die Ware schon erhalten, muss er binnen 24 Stunden den Mangel anzeigen, ansonsten hat er nur Anspruch nach Par VII, Abs. 4. Die etwaige Rückabwicklung geschieht Zug um Zug und schließt auch die Erstattung der dem Käufer entstandenen Abholkosten von maximal 400 Euro ein. Mit der Rückabwicklung oder der Annahmeverweigerung erlischt der Vertrag.
Bei Abweichung der Außenfarbe oder der Polsterfarbe ist zur Einstufung nach Abs. 2, 3 oder 4 entscheidend, ob es sich um eine starke oder weniger starke Abweichung handelt. Änderungen seitens der Hersteller, die auf Verlangen nachgewiesen werden müssen, berechtigen den Kunden zu keinerlei Anspruch.
EU-Autogarage hat mehrere Kontrollmechanismen bei der Bearbeitung eines Auftrags eingebaut, um die beschrieben Differenzen so weit als irgend möglich zu vermeiden und verpflichtet sich zu größtmöglicher Sorgfalt.
5. Schäden. Sichtbare Schäden müssen bei Abnahme von der zustellenden Person (Fahrer) auf dem Frachtschein quittiert werden. Im Falle einer Reklamation muss ein kostenfreier Kostenvoranschlag / ein Angebot innerhalb
5 Tage nach Lieferung vorgelegt werden. Nach dieser Frist werden Reklamationen nicht mehr berücksichtigt.
Naja.... da empfehle ich doch den Kauf beim Händler.
Es gibt da einige Direkt-Importeure wo man den Dacia sehr günstig kaufen kann, also ne Menge Geld im Vergleich zur Preisliste vom "deutschen" Modell.
Achten sollte man z.B. darauf, dass der Händler Mitglied in einem Verband z.B. dem
BVFK.DE [Startseite] ist.
Marco