Etwas OT:
Eine Garage ist kein Carport. Die Einschränkungen für Garagen gelten nur wegen der nicht gegebenen seitlichen Sicht in Richtung Straße. Eine Garage hat seitlich Wände, während ein Carport normalerweise eine freie Sicht zulässt. Darum sind Carports, soweit sie vom Bebauungsplan nicht ausgeschlossen werden, normalerweise (nicht immer) bis an die Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche errichtbar.
Das macht aber kaum jemand, weil dadurch sowohl die seitliche Carportwand wie auch die vordere Wand zur Grenzbebauung gerechnet werden müssen und man so allein durch das Carport 9-10m der gesamt erlaubten 15m verbraucht, wodurch selbst eine mittelkleine Gartenhütte in der hinteren Grundstücksecke nicht mehr möglich wäre.
Gerichtsverfahren mit seitlich verkleideten Carports stehen mehrfach an und wurden bereits unterschiedlich entschieden. Die Definition eines Carports wird dabei unterschiedlich ausgelegt. Dabei gibt es Unterschiede zwischen den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer und sogar unterschiedliche Auslegungen der Bauämter innerhalb eines Bundeslandes.
Soviel zu "mein Carport endet an der Straße" und "eine Garage darf nicht ...".
So, wieder BTT:
Meine Probefahrt war auch nur "Einsteigen, Ausparken, Einparken, Passt". Ich hätte zwar weiter fahren dürfen, dann aber mit Probefahrtzettel und Schreibkram. Normalerweise hätte ich das auch gemacht, aber den Motor hatte ich im Kangoo getestet und den Dokker brauchte ich nur noch für das "Sitzgefühl" und den Test der Erreichbarkeit aller Hebel bei idealer Sitzposition.
Die Garage war bei mir allerdings ein Risiko, von den reinen Zahlen her hatte ich oben nur 2cm Platz ohne Relingträger. Darum war mein erster Tuningartikel auch eine Kurzantenne von OBI und mein erster echter Umbau war die Entfernung des Briefkastens im Garagentor.
Gruß
MadGyver