nein, können sie nicht. 11 Tonnen Max.
Können sie doch.
Auf diesen Führerscheinen basieren eben die " alten 3er " 18.49 to Zuggespanne
die ( jetzt ) nur noch für private Fahrten genutzt werden können, da für
gewerbliche Fahrten die Fahrerkarte benötigt wird.
Habe den 3er selbst 1989 gemacht ( Niedersachsen ) und damit eben diese 18.49 to
Gespanne ( damalig gewerblich ) geführt.
Fahrgespann bestehend aus Zugfahrzeug 7.49 to und Tandemachser - Hänger bis max
11 to Gewicht unter der Einschränkung das dessen Tandemachse die 0.99 m nicht
überschreiten durfte.
Damalig sehr beliebt in der Zulieferstruktur bei Automobilherstellern im Nahverkehrsbereich.
Zulässiges Anhängegewicht durfte bis 1.5 - Faktor des Zugfahrzeuges haben,
jedoch nicht mehr wie eben 11 to.
Diese Führerscheine behalten bis zur gesetzlichen Umtauschregelungsfrist ihre
volle Gültigkeit unter der
Ausnahme gewerblicher Nutzung, für die eben die Fahrerkarte
vorgeschrieben wird, zu deren Voraussetzung die Führerscheinumschreibung gehört.