Ölverdünnung, Kraftstoff im Öl, sonstige Verunreinigung, - schlechter Ölcheck Befund

Davon ausgehend, dass (theorethisch) die Garantie auf den Motor erlischt, wenn ein nicht nachgewiesener Ölwechsel durchgeführt wird, kann man das gar nicht ZU wichtig nehmen.
Abgesehen davon dass man entweder die Rechnung vom Ölwechsel aufhebt, oder ihn bei der ersten Inspektion verschweigt, sehe ich trotzdem keine Notwendigkeit die Spezifikation des Öls zu übertreiben. Die Anforderung ACEA A3/B4 wird ja schon von billigen teilsynthetischen (5L ca. 35.- Euro) 10w 40 Ölen erfüllt. Aber mich interessiert natürlich auch eine begründete andere Meinung.
 
(und natürlich bleibt die Garantie dennoch erhalten, sofern es nach Herstellervorgabe gemacht wurde)

Rechtlich richtig. Prozesse dieses Recht durchzusetzen können Jahre dauern und im Falle eines Motorschadens wird es sicherlich Diskussionen geben.

Sofern man nachweisen kann was für Öl eingefüllt wurde (also Kassenbeleg aufheben)

Was beweist ein Kassenbeleg?


In den Garantiebedingungen steht doch drin, dass die Wartungsvorgaben erfüllt werden müssen. Der Ölwechsel ist Bestandteil der Wartung. Selbst wenn eine Woche zuvor bereits ein Wechsel gemacht wurde muss gemäß der Vorgaben bei der Wartung einer gemacht werden.

Aber mich interessiert natürlich auch eine begründete andere Meinung.
Hier ging es ja um einen selbst gemachten Wechsel. Da kann man mit einem Kassenbon fürs Öl nichts nachweisen.
Bei online gekauftem Öl kann man nichtmal nachweisen, dass man kein Plagiat erworben hat. Deswegen lehnen einige Werkstätten auch selbst mitgebrachtes Öl ab.

Dies Alles ist aber schon hinreichend an anderer Stelle diskutiert worden.
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Rechtlich richtig. Prozesse dieses Recht durchzusetzen können Jahre dauern und im Falle eines Motorschadens wird es sicherlich Diskussionen geben.



Was beweist ein Kassenbeleg?



In den Garantiebedingungen steht doch drin, dass die Wartungsvorgaben erfüllt werden müssen. Der Ölwechsel ist Bestandteil der Wartung. Selbst wenn eine Woche zuvor bereits ein Wechsel gemacht wurde muss gemäß der Vorgaben bei der Wartung einer gemacht werden.


Hier ging es ja um einen selbst gemachten Wechsel. Da kann man mit einem Kassenbon fürs Öl nichts nachweisen.
Bei online gekauftem Öl kann man nichtmal nachweisen, dass man kein Plagiat erworben hat. Deswegen lehnen einige Werkstätten auch selbst mitgebrachtes Öl ab.

Dies Alles ist aber schon hinreichend an anderer Stelle diskutiert worden.
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Natürlich kann man es damit nachweisen. Ansonsten ist der Hersteller in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen. Ansonsten darauf spekulieren doch die Hersteller und Vertragswerkstätten, das die Leute durch solches Gerede auf jedenfal zu ihen kommen und für überteuertes Geld dort den Service machen zu lassen.
Ich will Dir sicher nicht zu nahe treten, aber es ist wirklich so, nur diese Angst die Du hier auch vertrittst hat den Herstellern und deren Werkstätten ein gutes Sümmchen eingebracht.
 
Ich will Dir sicher nicht zu nahe treten, aber es ist wirklich so, nur diese Angst die Du hier auch vertrittst hat den Herstellern und deren Werkstätten ein gutes Sümmchen eingebracht.
Ein Kassenbon beweist nur, dass Öl gekauft wurde, nicht aber, dass es auch eingefüllt wurde.
Und ja, ich hätte Angst um meine Garantie.
Prozesse, die über sowas immer wieder geführt wurden begründen diese Angst.
Letztendlich bekommt der Kunde vielleicht meistens Recht, das kann aber Jahre dauern.

Da halte ich mich lieber an die Vorstellungen der Hersteller.
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Natürlich kann man es damit nachweisen. Ansonsten ist der Hersteller in der Pflicht das Gegenteil zu beweisen. Ansonsten darauf spekulieren doch die Hersteller und Vertragswerkstätten, das die Leute durch solches Gerede auf jedenfal zu ihen kommen und für überteuertes Geld dort den Service machen zu lassen.
Ich will Dir sicher nicht zu nahe treten, aber es ist wirklich so, nur diese Angst die Du hier auch vertrittst hat den Herstellern und deren Werkstätten ein gutes Sümmchen eingebracht.
Naja ein Ölwechsel mit Filter und 4,6 Liter Öl für 68€ in der Vertragswerkstatt finde ich aber nicht zu teuer.
Dafür lege ich mich nicht mehr unters Auto und mache es selbst und muß noch Öl, Filter und Werkzeug haben und das Altöl wieder entsorgen.;)
 
Kannst Du machen, ich halte die Angst für unbegründet. Denn erstmal beweist Du damit dieses Öl eingefüllt zu haben, wenn der Hersteller anderer Meinung ist, muss er das Beweisen. Und die Kosten des Prozesses und des Nutzungsausfall trägt dann der Hersteller. Das wissen die sehr genau, daher wird es auch keine Jahre dauern.
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Naja ein Ölwechsel mit Filter und 4,6 Liter Öl für 68€ in der Vertragswerkstatt finde ich aber nicht zu teuer.
Dafür lege ich mich nicht mehr unters Auto und mache es selbst und muß noch Öl, Filter und Werkzeug haben und das Altöl wieder entsorgen.;)
Wenn es nur das wäre. Unsere wollen dafür 190€ und das ist zu teuer!
 
Denn erstmal beweist Du damit dieses Öl eingefüllt zu haben,
Tust Du nicht. Wird Dir auch kein Richter abkaufen.
Ein Kassenbon beweist den Kauf, nicht das Einfüllen.
Du könntest das teure Öl gekauft, wieder verkauft und für einen Bruchteil irgendein Salatöl gekauft und eingefüllt haben.
 
Tust Du nicht. Wird Dir auch kein Richter abkaufen.
Ein Kassenbon beweist den Kauf, nicht das Einfüllen.
Du könntest das teure Öl gekauft, wieder verkauft und für einen Bruchteil irgendein Salatöl gekauft und eingefüllt haben.
Wenn Du wegen Betrugs vorbestraft bist sicher, da wird man es anzweifeln. Andernfalls erstmal nicht und auch ein Richter kann eine Ölanalyse anordnen. Auch das dauert keine Jahre.
 
Wetten, dass sowas Jahre dauert?
Anwälte können das prima in die Länge ziehen.
Ja? Wie genau will man das mit einer Ölanalyse bitte in die länge ziehen? Dazu muss ja auch erstmal der Verdacht geäußert werden, dass falsches Öl eingefüllt wurde. Und das kann man eben recht schnell und einfach entkräften. Da dauerts keine Jahre.
Und wenn der Hersteller will, kann er dir auch sonstwas unterstellen egal ob du bei einem Vertragshändler warst oder nicht. Das Risiko das es länger dauert bleibt da ganz genauso.
 
Ja? Wie genau will man das mit einer Ölanalyse bitte in die länge ziehen? Dazu muss ja auch erstmal der Verdacht geäußert werden, dass falsches Öl eingefüllt wurde. Und das kann man eben recht schnell und einfach entkräften. Da dauerts keine Jahre.
Und wenn der Hersteller will, kann er dir auch sonstwas unterstellen egal ob du bei einem Vertragshändler warst oder nicht. Das Risiko das es länger dauert bleibt da ganz genauso.
Der Vertragshändler ist ausführendes Organ des Herstellers, der ist eh ausen vor.

Es geht ja auch nur darum, wenn DU selbst zugibst, da erwas gemacht zu haben.

In die Länge Ziehen bedeutet Gutachten, Gegengutachten, Gegengutachten zum Gegengutachten, und wenn das nicht Reicht vermutet man halt, dass Du zu wenig Öl eingefüllt hast, was wieder mit Gutachten belegt werden muss.

Gerichte haben oft auch nicht viele Termine. Da geht dann schon mal ein dreiviertel Jahr rum, ohne dass was frei ist uswusw.
 
Selbst wenn der Ölwechsel mit zugelassenem Öl durchgeführt wurde wird es schwierig dies nachzuweisen.
Am Besten man verschweigt den selbst gemachten Wechsel.
Der jährliche Wechsel innerhalb der Wartungsvorgabe MUSS natürlich während der Wartungsarbeiten gemacht werden.
Ähm, muss nicht während ..... entweder ein Jahr oder 20TD km. Wenn das vorher gemacht wurde gibt es keine Notwendigkeit das nochmal zu machen. Wobei mir jetzt auf Anhieb nichts einfällt warum man nur den Ölwechsel vorher machen lassen sollte. Vor allem würde man sich den Wartungszyklus ziemlich durcheinanderbringen.

Das Problem ist eher dass man einen privaten Ölwechsel kaum nachweisen kann. Eine Werkstatt trägt den Wechsel ja ein, Stempel darunter und versichtert die Richtigkeit als Fachwerkstatt.
 
Ähm, muss nicht während ..... entweder ein Jahr oder 20TD km. Wenn das vorher gemacht wurde gibt es keine Notwendigkeit das nochmal zu machen. Wobei mir jetzt auf Anhieb nichts einfällt warum man nur den Ölwechsel vorher machen lassen sollte. Vor allem würde man sich den Wartungszyklus ziemlich durcheinanderbringen.

Das Problem ist eher dass man einen privaten Ölwechsel kaum nachweisen kann. Eine Werkstatt trägt den Wechsel ja ein, Stempel darunter und versichtert die Richtigkeit als Fachwerkstatt.
Die Begründung für die Diskussion (zusätzlicher Ölwechsel) findest Du in Beitrag #137
Ansonsten stimme ich dir zu.
 
In den Garantiebedingungen steht doch drin, dass die Wartungsvorgaben erfüllt werden müssen. Der Ölwechsel ist Bestandteil der Wartung. Selbst wenn eine Woche zuvor bereits ein Wechsel gemacht wurde muss gemäß der Vorgaben bei der Wartung einer gemacht werden.
Wo steht, dass die Wartung an einem einzigen Tag geschehen muss? Wo steht, dass die Wartung an einem einzigen Ort geschehen muss? Wo steht, dass die Wartung von einer einzigen Person ausgeführt werden muss?
 
Wo steht, dass die Wartung an einem einzigen Tag geschehen muss? Wo steht, dass die Wartung an einem einzigen Ort geschehen muss? Wo steht, dass die Wartung von einer einzigen Person ausgeführt werden muss?
Ich gestehe Dir zu, dass Du es am notwendigen Ernst fehlen lässt.
Theoretisch wäre es vielleicht möglich die Wartung aufzuteilen.
Das wird aber Niemand tun, denn der Ausführende übernimmt auch die Verantwortung für die ausgeführten Arbeiten.
Zusätzlich lässt aber weder die Dokumentation eine Teilung zu, noch die Kostenberechnung.
 
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