Öl im Kühlbehälter

hier rennt das (tote) Pferd mal wieder munter rum.

Gehen wir mal zuück zu den Tasachen.
- Fahrzeug ist ein EU Import
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"Das Fahrzeug ist im Mai 2014 gekauft, habe knapp 20.000 km drauf und es wurde 3x in einer Renaultwerkstatt repariert."

Das sind die einzigen Information, die bis jetzt vorliegen, alles weitere ist reine Spekulation.
 
ärgerlich das Ganze.

Bei solch zweifelhaften/strittigen Fällen,- Garantie ja/nein, Reparatur des selben Fehlers mehrmals ausgeführt ohne Besserung - sollte man die Rechnung -wenn überhaupt- nur "unter Vorbehalt" bezahlen.

Das kann man handschriftlich mit auf die Rechnung setzen,- dann besteht evtl. eher die Möglichkeit, später durch anwaltschaftliche Klärung des Sachverhaltes sein Geld wieder zu bekommen.
Ein Zeuge zu den jeweiligen Abholterminen, der den Einspruch und die vergeblichen Reparaturversuche zur Kenntnis nimmt,- ist sicher auch hilfreich !
Verweigert man die Bezahlung,- wird die Werkstatt das Fahrzeug vermutlich nicht rausrücken.

Ansonsten,- wie Helmut2 ja schon schrieb,- ist die Diagnose einer Undichtigkeit nicht so schwer "Abdrücken" das Zauberwort - die Reparatur kann allerdings, je nach Schaden heftig sein.
Die Werkstatt, die 3 x die selbe Reparatur ohne Erfolg durchführt,- zockt ab - und das würde wohl auch ein Fach-Anwalt so sehen !

Ich drücke die Daumen und rate im Nachgang zu einem Werkstattwechsel !

Glück Auf
Nobby
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #33
Öl im Kühlwasserbehälter

Hallo Ihr Lieben! Besten Dank für all die guten Ratschläge. Habe gar nicht gerechnet mit so einer Reaktion. Sehr erfreut.
Also, hab jetzt mal zuerst beim Kundendienst in Brühl angerufen. Mal schauen, soll spätestens in einer Woche Antwort bekommen. Die setzen sich auch mit dem Autohaus in Verbindung. Wenn es danach immer noch nicht klappt dann werde ich von meinem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag Gebrauch machen. Ich werde euch informieren. Bin übrigens im PLZ Bereich 5. An alle lieben Dank
 
Tag Zusammen,
vielleicht kann ich etwas zur Klarstellung zwischen Garantie und Gewährleistung beitragen. Garantie ist die Zusage des gewerblichen Herstellers/Verkäufers gemäß seinen Garantiebedingungen. Diese kann er frei wählen und auch kostenpflichtig machen, wenn sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Gewährleistung ist im Gesetz geregelt. Wenn Dacia 2Jahre Garantie gem. den Garantiebedingungen gibt, gilt diese ohne Beweislastumkehr nach 6 Monaten, wenn die Vorgaben der Garantiebedingungen erfüllt sind ( Bestimmungsgem. Gebrauch, Einhaltung von Inspektionsintervallen usw.) Im Schadenfall stellt die Daciawerkstatt einen Garantieantrag bei Dacia. Es muß nicht der Verkäufer sein. Anders bei der gesetzlichen Gewährleistung ( in der Regel ist die Garantie des Herstellers dann schon abgelaufen) Hier ist der gewerbliche Verkäufer in der Verantwortung und es gilt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Die Kontaktaufnahme mit der Schiedsstelle der Kfz Innung ist sicher ein guter Ratschlag.

Grüße
Paulv
 
Tag Zusammen,
vielleicht kann ich etwas zur Klarstellung zwischen Garantie und Gewährleistung beitragen. Garantie ist die Zusage des gewerblichen Herstellers/Verkäufers gemäß seinen Garantiebedingungen. Diese kann er frei wählen und auch kostenpflichtig machen, wenn sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Gewährleistung ist im Gesetz geregelt. Wenn Dacia 2Jahre Garantie gem. den Garantiebedingungen gibt, gilt diese ohne Beweislastumkehr nach 6 Monaten, wenn die Vorgaben der Garantiebedingungen erfüllt sind ( Bestimmungsgem. Gebrauch, Einhaltung von Inspektionsintervallen usw.) Im Schadenfall stellt die Daciawerkstatt einen Garantieantrag bei Dacia. Es muß nicht der Verkäufer sein. Anders bei der gesetzlichen Gewährleistung ( in der Regel ist die Garantie des Herstellers dann schon abgelaufen) Hier ist der gewerbliche Verkäufer in der Verantwortung und es gilt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Die Kontaktaufnahme mit der Schiedsstelle der Kfz Innung ist sicher ein guter Ratschlag.

Grüße
Paulv

Schön erklärt, auch wenn das hier im Forum schon gefühlte eine Million Mal erörtert wurde.

Problematisch ist immer, ob ein Defekt als Gewährleistungs- oder Garantiefall
einzustufen ist, da Beides parallel läuft.

Ganz schwierig wird es natürlich bei Re- bzw, Selbstimporten, da dort der Händler nicht immer unmittelbar "greifbar" ist.
 
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