Tag Zusammen,
vielleicht kann ich etwas zur Klarstellung zwischen Garantie und Gewährleistung beitragen. Garantie ist die Zusage des gewerblichen Herstellers/Verkäufers gemäß seinen Garantiebedingungen. Diese kann er frei wählen und auch kostenpflichtig machen, wenn sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Gewährleistung ist im Gesetz geregelt. Wenn Dacia 2Jahre Garantie gem. den Garantiebedingungen gibt, gilt diese ohne Beweislastumkehr nach 6 Monaten, wenn die Vorgaben der Garantiebedingungen erfüllt sind ( Bestimmungsgem. Gebrauch, Einhaltung von Inspektionsintervallen usw.) Im Schadenfall stellt die Daciawerkstatt einen Garantieantrag bei Dacia. Es muß nicht der Verkäufer sein. Anders bei der gesetzlichen Gewährleistung ( in der Regel ist die Garantie des Herstellers dann schon abgelaufen) Hier ist der gewerbliche Verkäufer in der Verantwortung und es gilt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Die Kontaktaufnahme mit der Schiedsstelle der Kfz Innung ist sicher ein guter Ratschlag.
Grüße
Paulv