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Eher nicht.Für alle vorderen Windabweiser wird eine ABE benötigt, da ansonsten die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz für das Fahrzeug erlischt.
Für die hinteren Windabweiser sind keine ABE erforderlich!
Eher nicht.
Da es kein sicherheitsrelevantes Teil ist wird nicht gleich die Betriebserlaubnis erlöschen.
Beim Versicherungsschutz ist höchstens die Kasko betroffen.
Nur bei einem Unfall könnte es Probleme geben.
Das haben wir doch recht oft durchgekaut.
Das würde bedeuten, dass ein Fahrzeug mit Windabweisern ohne ABE bei einer Polizeikontrolle stehen bleiben müsste.
Welche Abweiser zerkratzen (bauartbedingt?) den oberen Scheibenrand auf lange Sicht?
Alle bisher angesprochenen Modelle?
Wenn er weiterfahren durfte ohne sie vor ort abzumachen weiß die Polizei wohl auch nicht, dass die Bezriebserlaubnis erloschen war.Ich hab gestern Abend nochmal einen Thread zu dem Thema im Nachbarforum gelesen und dort meinte einer, die Polizei hätte ihn bei einer Kontrolle explizit nach den Papieren für die Windabweiser gefragt - entweder Einzelabnahme oder ABE wollten die AFAIR haben. Er durfte zwar weiterfahren, aber es hieß eintragen lassen oder abmachen.