Loganer123
Mitglied
Macht das jemand wirklich? Auf 40 "beschleunigen", gang raus und dann Motor aus? Wirklich?
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In Österreich ist das vielleicht erlaubt, in Deutschland nicht. Wir haben eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die - wenn möglich - auch gefahren werden soll.Bei meiner Fahrt Salzburg Wien am 7. April hatte ich fast durchgehend den selben LKW vor mir. Da standen bei der Ankunft in Wien senationelle 2,7 l/100 km am BC.
...Wir haben eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die - wenn möglich - auch gefahren werden soll.
Da irrst Du Dich aber gewaltig. Eine Richtgeschwindigkeit ist kein Unsinn.
Wenn man zu langsam fährt, führt das zu Staus, weil zu viele PKW gleichzeitig die Autobahn nutzen.
Wenn es zu einem Unfall kommt, hast Du, wenn Du schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährst, automatisch immer eine Mitschuld.
Wenn man deutlich schneller unterwegs ist, als die Richtgeschwindigkeit vorgibt, muss man stets davon ausgehen, bei einem Unfall die entstehenden Kosten anteilig mittragen zu müssen. Hintergrund ist, dass bei einem Unfall mit hoher Geschwindigkeit automatisch davon ausgegangen wird, dass den jeweiligen Fahrer auf jeden Fall eine Teilschuld trifft. Einem Autofahrer, der mit mehr als 130 km/h über die Autobahn fährt, kann selbst dann eine Teilschuld am Unfall zugesprochen werden, wenn der Unfallgegner aufgrund eines Fahrfehlers maßgeblich für die Entstehung des Unfalls verantwortlich ist. Demnach fällt dem zu schnell Fahrenden allein durch ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit eine Mithaftung zu. Dies geht aus einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: 13 U 712/10) des Oberlandesgerichtes Nürnberg hervor.
Von wegen Schmarn. Wenn Du keine Ahnung hast, so sei doch bitte vorsichtig mit der Verbreitung Deines nicht vorhandenen Wissens:
Quelle: Autobahnraser tragen Teilschuld im Falle eines Unfalls
Und natürlich ist die Richtgeschwindigkeit nur einzuhalten, wenn möglich. Bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m redet auch keiner von Richtgeschwindigkeit. Bauartbedingt muß es auch möglich sein. Ich dachte mir bei meinem Post, daß die Mitglieder hier auch etwas mitdenken ....
Nochmal aus Wikipedia Urteile bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit:
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit_(Straßenverkehr)
Macht das jemand wirklich? Auf 40 "beschleunigen", gang raus und dann Motor aus? Wirklich?
In Österreich ist das vielleicht erlaubt, in Deutschland nicht. Wir haben eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die - wenn möglich - auch gefahren werden soll.
Wer unnötig langsam auf der Autobahn fährt, kann einen Strafzettel bekommen, wenn die Autobahnpolizei kontrolliert. Schon gesehen im TV!...
Aber lass es gut sein.... Du hast recht und ich bin jetzt hier raus...
Gruß gaggel
In Österreich ist das vielleicht erlaubt, in Deutschland nicht. Wir haben eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die - wenn möglich - auch gefahren werden soll.
Wer unnötig langsam auf der Autobahn fährt, kann einen Strafzettel bekommen, wenn die Autobahnpolizei kontrolliert. Schon gesehen im TV!