Meine Sparsamkeitstests und Frau am Steuer

Ich achte bei 35000 km im Jahr nur zu arbeit wirklich auf den Verbrauch, aber 3.9 L halte ich für fast unmöglich, wenn man auch noch fahren möchte!
 
Bei meiner Fahrt Salzburg Wien am 7. April hatte ich fast durchgehend den selben LKW vor mir. Da standen bei der Ankunft in Wien senationelle 2,7 l/100 km am BC.
In Österreich ist das vielleicht erlaubt, in Deutschland nicht. Wir haben eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die - wenn möglich - auch gefahren werden soll.

Wer unnötig langsam auf der Autobahn fährt, kann einen Strafzettel bekommen, wenn die Autobahnpolizei kontrolliert. Schon gesehen im TV!

Ich stelle meinen Tempomaten immer auf 130 km/h bei freier Fahrt und lass cruisen. Was mir aufgefallen ist: Die mobilen Radargeräte sind sehr genau eingestellt. Tempomat auf 126 km/h in der 120 km/h Zone eingestellt und es blitzt! Allerdings bekomme ich kein Ticket, weil die Geschwindigkeitsübertretung zu gering ist. :)
 
Richtgeschwindigkeit - so einen Unsinn gibt es nur in Deutschland !
Entweder die Autobahn ist frei , ohne Einschränkungen zu befahren oder eine Mindest bzw. Maximalgeschwindigkeit wird durch Schilder vorgegeben .
Nach was richten ist nicht !
Da sist wie mit den Kann -bestimmungen in Tarifverträden oder den beliebten, ersten Motorölwechsel , nach der ersten Runde um den Wohnblock .

Wir sind freie Menschen , aber manche brauchen immer einen Leithammel !
 
Da irrst Du Dich aber gewaltig. Eine Richtgeschwindigkeit ist kein Unsinn.

Wenn man zu langsam fährt, führt das zu Staus, weil zu viele PKW gleichzeitig die Autobahn nutzen.

Wenn es zu einem Unfall kommt, hast Du, wenn Du schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährst, automatisch immer eine Mitschuld.
 
...Wir haben eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die - wenn möglich - auch gefahren werden soll.

Stimmt..... - ...stimmt nicht...

Wie der Name schon sagt: Richtgeschwindigkeit... aber gemeint ist "Richthöchstgeschwindigkeit"!!! Auf deutschen Autobahnen dürfen Fahrzeuge fahren, die bauartbedingt 60 km/h und mehr erreichen können...

Und stell Dir mal vor, jeder LKW und jedes Gespann müsste 130 fahren....:o :D:D:D


Gruß gaggel

----------

Da irrst Du Dich aber gewaltig. Eine Richtgeschwindigkeit ist kein Unsinn.

Wenn man zu langsam fährt, führt das zu Staus, weil zu viele PKW gleichzeitig die Autobahn nutzen.

Wenn es zu einem Unfall kommt, hast Du, wenn Du schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fährst, automatisch immer eine Mitschuld.

Und jetzt schreibst Du einen Schmarrn....

Da LKW sowieso nicht schneller als 80 km/h fahren dürfen, führt 130 bei dichtem Verkehr viel eher zu Stau`s als 90 auf der linken Spur.... ausgelöst durch den Ziehharmonika Effekt kommt der Verkehr dann weiter hinten partiell zum Stehen!!! Dazu gibt es genug Verkehrsuntersuchungen.

siehe dazu z. B. hier und hier

Und auch mit Deiner Behauptung schneller als 130 = immer Teilschuld ist absoluter Quatsch!!!


Gruß gaggel
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Von wegen Schmarn. Wenn Du keine Ahnung hast, so sei doch bitte vorsichtig mit der Verbreitung Deines nicht vorhandenen Wissens:

Wenn man deutlich schneller unterwegs ist, als die Richtgeschwindigkeit vorgibt, muss man stets davon ausgehen, bei einem Unfall die entstehenden Kosten anteilig mittragen zu müssen. Hintergrund ist, dass bei einem Unfall mit hoher Geschwindigkeit automatisch davon ausgegangen wird, dass den jeweiligen Fahrer auf jeden Fall eine Teilschuld trifft. Einem Autofahrer, der mit mehr als 130 km/h über die Autobahn fährt, kann selbst dann eine Teilschuld am Unfall zugesprochen werden, wenn der Unfallgegner aufgrund eines Fahrfehlers maßgeblich für die Entstehung des Unfalls verantwortlich ist. Demnach fällt dem zu schnell Fahrenden allein durch ein Überschreiten der Richtgeschwindigkeit eine Mithaftung zu. Dies geht aus einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen: 13 U 712/10) des Oberlandesgerichtes Nürnberg hervor.

Quelle: Autobahnraser tragen Teilschuld im Falle eines Unfalls

Und natürlich ist die Richtgeschwindigkeit nur einzuhalten, wenn möglich. Bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m redet auch keiner von Richtgeschwindigkeit. Bauartbedingt muß es auch möglich sein. Ich dachte mir bei meinem Post, daß die Mitglieder hier auch etwas mitdenken ....

Nochmal aus Wikipedia Urteile bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit:

https://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit_(Straßenverkehr)
 
Von wegen Schmarn. Wenn Du keine Ahnung hast, so sei doch bitte vorsichtig mit der Verbreitung Deines nicht vorhandenen Wissens:



Quelle: Autobahnraser tragen Teilschuld im Falle eines Unfalls

Und natürlich ist die Richtgeschwindigkeit nur einzuhalten, wenn möglich. Bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m redet auch keiner von Richtgeschwindigkeit. Bauartbedingt muß es auch möglich sein. Ich dachte mir bei meinem Post, daß die Mitglieder hier auch etwas mitdenken ....

Nochmal aus Wikipedia Urteile bei deutlicher Überschreitung der Richtgeschwindigkeit:

https://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit_(Straßenverkehr)

Das Urteil vom OLG Nürnberg kenne ich.... und ich kenne auch die Rechtsauslegung dazu.... Und ich kenne Urteile, die nach dem Urteil von Nürnberg gefällt wurden....

Die Teilschuld tritt NICHT automatisch ein.... soviel sei Dir gesagt.


Aber lass es gut sein.... Du hast recht und ich bin jetzt hier raus...

Gruß gaggel
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #39
Macht das jemand wirklich? Auf 40 "beschleunigen", gang raus und dann Motor aus? Wirklich?

Das bezog sich auf das Beispiel an der Ampel stehen, 300 m voraus ein Stauende, es wird grün.

Beschleunigen auf 40 km/h sind, bei 1350 kg, Leergewicht und bißchen was im Auto, 22,5 Wh. wenn man die im günstigen Bereichen des Kennfeldes einkauft, so 230 g/kWh benötigt man 6 cm³ Diesel dafür.

Wer hinngegen sanft auf 30 km/h beschleunigt und dann im 3. Gang die 300 m fährt und dann noch am Stauende 1 Minuten mit laufenden Motor steht,
benötigt dafür 23 cm³ Diesel. Eine Start / Stop Automatik kann dies auf 15 cm³ verringern.

Dies ist übrignes eine typische Verhaltensweise von VW 3 Liter Lupo fahrern.

Siehe Start/Stop Automatik, rollen bei geöffneter Kupplung

Gerade dieser Teil, Start/Stop und rollen bei geöffneter Kupplung, dürfte für den größten Teil des Verbrauchsunterschieds zwischen normalen Lupo und 3 Liter Lupo verantwortlich sein.
 
In Österreich ist das vielleicht erlaubt, in Deutschland nicht. Wir haben eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die - wenn möglich - auch gefahren werden soll.

Wer unnötig langsam auf der Autobahn fährt, kann einen Strafzettel bekommen, wenn die Autobahnpolizei kontrolliert. Schon gesehen im TV!...

Deine Erläuterungen interpetiert hieße, daß bei günstigen Wetterbedingungen und wenig Verkehrsaufkommen 130 Km/h gefahren werden müsse.:huh:

Sowas - um höflich zubleiben - hab ich noch nie gehört.

Was aber auch nichts dran ändert, das ich auf der Autobahn als Reisegeschwindigkeit meine 100-110 nach Tacho erhöhe!
 
Aber lass es gut sein.... Du hast recht und ich bin jetzt hier raus...
Gruß gaggel

nanana. War doch richtig was du geschrieben hast.

In Österreich ist das vielleicht erlaubt, in Deutschland nicht. Wir haben eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die - wenn möglich - auch gefahren werden soll.

Wer unnötig langsam auf der Autobahn fährt, kann einen Strafzettel bekommen, wenn die Autobahnpolizei kontrolliert. Schon gesehen im TV!

Für unsere Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h. Ist im Fahrzeugschein die Höchstgeschwindigkeit mit 60km/h oder mehr angegeben darf man die befahren.
Man muss keine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h einhalten. Man kann gemütlich mit 90 -100 auf der Autobahn dahingleiten.
Es gibt auf 3 Spurigen Autobahnen bei Steigungen oder so eine Mindestgeschwindigkeitanzeige rechte Spur frei, mittlere Spur 80, linke Spur 100 z.B. Da muss man in der Spur min. so schnell fahren wie es vorgeschrieben ist.
Verkehrsschild Blau Rechteck mit Geschwindigkeit: Richtgeschwindigkeit> kein muss
VS Blau Rund mit Geschwindigkeit: Mindestgeschwindigkeit> muss eingehalten werden.
(OT Rein Technisch gesehen kann man auch mit einer Simson auf die Autobahn fahren. Die sind auch mit 60km/h angegeben)

Und bevor my Beitrag zu OT verschoben wird.
My Frau hat ein sparsamen Fuß wenn Sie will. Die setzt jeden Tip sofort um. Schaltet bei 1700 Umdrehungen hoch und fährt vorausschauend.
Die war auch ganz Begeistert als ich ihr was von 5. Gang verlängern und Sprit sparen gesagt habe.
Aber umso voller ihr Tank ist umso schwerer werden ihre Füsse. Bei my Frau darf ich echt nicht Volltanken :)
 
Mit einer 50er Simson darf man nicht auf Autobahnen da die zulässige Höchstgeschwindigkleit 60 km/h beträgt...
Bei 61km/h sähe es anders aus;)

§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; [ ... ]
 
Ich bin schon öfters mit 35-40 KM/h auf der BAB unterwegs gewesen...
Und das bei guten bis sehr guten Wetter !:p
 
Hui. Das muss ich einen verrückten weiter geben. Da hat der sich wohl falsch Beraten lassen. Wenn der mit seinen Simson auf die Arbeit kommt fährt der immer über die Autobahn(nur 1 km).
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.296
Beiträge
1.023.017
Mitglieder
71.031
Neuestes Mitglied
ThomasDaciaDriver
Zurück