Letzte Fahrt.

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pemax

Viele fahren ja mit dem Bus odermit geliehenen Autos und den Nummernschildern des abzumeldenden Wagens zum Strassenverkehrsamt.
Ich habe nun, meine Versicherung gefragt ob ich mit meinem alten Wagen zum Strassenverkehrsamt fahren könnte und abgemeldet meine letzte Fahrt antreten darf.
Die Versicherung wusste es nicht und rief beim Strassenverkehrsamt an,und mich zurück.

Also, es ist erlaubt mit seinem abgemeldeten Wagen die kürzeste Strecke zu seinem letzten Standort zu fahren.

Nur mal so für Leute die das nicht wussten!.
 
Moin,

Du kannst mit dem abgemeldeten KFz und den montierten Kennzeichen am Tag der Abmeldung eine letzte Fahrt nach irgendwo unternehmen. Schliesslich ist das KFz für diesen Tag noch versteuert und versichert.

Ähnlich verhält es sich bei ner Anmeldung: Wenn Du das neue Kennzeichen (bei Anmeldung in einem anderen Kreis oder Stadt) bereits hast, die Versicherungszusage und HU-Bescheinigung mitführst, z. B. in München wohnst und das KFz in Hamburg abholst, so darfst Du es mit nicht abgestempelten Kennzeichen zur Zulassung fahren. Die muss allerdings noch am Tag der Überführungsfahrt stattfinden.
 
Das ist doch ein alter Hut, ich kann genau so mit dem abgemeldeten Auto im Landkreis zur Zulassung und oder Tüv fahren. Ich habe das letzte Auto vormittags abgemeldet und war dann noch zur Spätschicht und habe den Haufen dann 23:30 beim Schrott vor die Tür gestellt. Am nächsten Morgen die 2 km mit dem Rad hin, Auto rein, Papiere dazu und 75 € rausbekommen :D.
 
Moin,

Du kannst mit dem abgemeldeten KFz und den montierten Kennzeichen am Tag der Abmeldung eine letzte Fahrt nach irgendwo unternehmen. Schliesslich ist das KFz für diesen Tag noch versteuert und versichert.

Ähnlich verhält es sich bei ner Anmeldung: Wenn Du das neue Kennzeichen (bei Anmeldung in einem anderen Kreis oder Stadt) bereits hast, die Versicherungszusage und HU-Bescheinigung mitführst, z. B. in München wohnst und das KFz in Hamburg abholst, so darfst Du es mit nicht abgestempelten Kennzeichen zur Zulassung fahren. Die muss allerdings noch am Tag der Überführungsfahrt stattfinden.

Das ist so nicht richtig. Mit ungestempelten Kennzeichen hast Du den Versicherungsschutz nur für Fahrten von und zur Zulassungsstelle/TÜV im gleichen oder in direkt angrenzenden Kreisen auf dem direkten Weg von und zur Halteradresse. Ansonsten musst Du dir ein Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Fasemann hat hier vollkommen recht, dass du nicht quer durch die Republik gondeln darfst.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #5
Zufällig

Zufällig bekam Ich heute mit wie einer ein Auto abmeldete und fragte.
Er kam aus Köln.
Und die Frau vo StVA sagte, den kürzesten Weg und in kürzester Zeit dürfte er den Wagen noch nach Köln fahren!.
Obwohl durch Köln zu fahren ist manchmal ,wie durch 4 Zeitzonen zu fahren!. :D:D:D
 
Zulassung

Moin,

merkwürdig----warum durfte ich dann mein Auto mit Genehmigung der Zulassungsstelle nach beschriebener Manier beim Händler abholen und ca 500 km zur Zulassung fahren??
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #7
Moin,

merkwürdig----warum durfte ich dann mein Auto mit Genehmigung der Zulassungsstelle nach beschriebener Manier beim Händler abholen und ca 500 km zur Zulassung fahren??

Das nun erstaunt mich auch, denn ich wollte vor Jahren meinen Berlingo bei Dresden abholen. Lt. Zulassungsstelle sollte ich rote Kennzeichen nehmen oder das Fahrzeug vorher anmelden. So hatte der Händler mir die Papiere geschickt, ich zur Zulassung, Nummernschilder geholt, Auto angemeldet, die Schilder abgestempelt und nach Dresden gefahren und die Kennzeichen am Auto angebracht.

Was mir bisher bekannt ist, kann ich ein auf mich zugelassenes Fahrzeug nach Abmeldung auf dem kürzesten Wege zu meiner Adresse fahren oder bei Wiederzulassung mit einer Deckungskarte von meiner Adresse auf dem kürzesten Wege zur Zulassung fahren.

---------- Post added at 19:14 ---------- Previous post was at 19:09 ----------

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Ähnlich verhält es sich bei ner Anmeldung: Wenn Du das neue Kennzeichen (bei Anmeldung in einem anderen Kreis oder Stadt) bereits hast, die Versicherungszusage und HU-Bescheinigung mitführst, z. B. in München wohnst und das KFz in Hamburg abholst, so darfst Du es mit nicht abgestempelten Kennzeichen zur Zulassung fahren. Die muss allerdings noch am Tag der Überführungsfahrt stattfinden.

Das neue Kennzeichen kann ich mir nicht einfach so holen, sondern bei einem Anmeldevorgang wird mir das Kennzeichen zugeteilt. Und die Schilderfabrik in unserer Stadt fertigt nur dann neue Kennzeichen, wenn die Quittung der Zulassungsstelle vorliegt.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
...
Was mir bisher bekannt ist, kann ich ein auf mich zugelassenes Fahrzeug nach Abmeldung auf dem kürzesten Wege zu meiner Adresse fahren oder bei Wiederzulassung mit einer Deckungskarte von meiner Adresse auf dem kürzesten Wege zur Zulassung fahren.

Zulassungsstelle angerufen, Auskunft bekommen:

Mit dem abgemeldeten Auto kann man auf dem schnellsten Wege ( nicht mal einkaufen ist mehr erlaubt) zu dem Platz fahren, wo das Auto verbleibt. Das kann in dem Kreis sein, wo das Fahrzeug gemeldet ist bzw. in einem der angrenzenden Kreise. Sonst nichts!
Bei der Wiederzulassung ist die Fahrt vom Stellplatz direkt ohne Umwege zur Zulassung erlaubt, bzw. eine notwendige Fahrt zum TÜV und umgehende Fahrt zur Zulassung. Sonst nichts. Anderslautende Informationen sind Gerüchte.
 
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  • Themenstarter Themenstarter
  • #9
Nun ist mein alter Max weg.

1ter Schrottplatz:Ne will ich nicht,zu alt.
2ter Schrottplatz:50 Euro wenn überhaupt.
3ter Schrottplatz:Stand schon fast auf der Waage als mich einer ansprach ob ich ihn verschrotten wolle,bejate dies und dann sagte er, er würde ihn mir abkaufen,ich solle rausfahren.
Ohne was zu sagen 150 Piepen gemacht ohne Papiere und Nummernschilder aber mit Kaufvertrag auf die schnelle.
Und ab ging es auf einen Hänger.
Das nenn ich mal einen Abfangjäger!.:D
 
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