KFZ Steuer - Was zählt denn nun?

Moin, habe gerade den Stress mit der Steuer hinter mir. Bei der Zulassung würde 132g eingetragen. Der Bescheid war dann 97€ . Ich habe dann dagegen Widerspruch beim Zoll eingelegt, per E-Mail, Bestätigung nach einem Tag per Brief mit Nr. Parallel Einspruch bei der Zulassungsstelle, E-Mail ohne Antwort, persönlich, ohne Erfolg. Dann per Brief an die Zulassungsstelle, bis Heute keine Antwort.
Aber jetzt kam ein Brief vom Zoll, neue Einstufung 62€
 
Dann per Brief an die Zulassungsstelle, bis Heute keine Antwort. Aber jetzt kam ein Brief vom Zoll, neue Einstufung 62€
Die fehlende Fähigkeit, einen Fehler zuzugeben und sich zu entschuldigen (ein allgemeines Problem der Verwaltung: einzugestehen, dass jeder Fehler macht). Aber wenigstens haben sie sich nicht gewehrt und den Fehler still korrigiert.
 
So etwas wie wehren gibt es bei der Verwaltung nicht.
Der Widerspruch wurde von der Zulassungsstelle geprüft und die Einstufung korrigiert und an das zuständige Hauptzollamt weitergegeben. Gemäß den der Steuereinstufung zugrundeliegenden Normen.
Das HZA hat dann einen neuen Steuerbescheid aufgrund der neunen Einstufung erstellt.
Das Eingeständnis, das die Zulassungsstelle einen Fehler gemacht hat, ergibt sich aus dem korrigierten Steuerbescheid.
 
So etwas wie wehren gibt es bei der Verwaltung nicht.
Der verwaltungsrechtliche Laie meint damit vermutlich das Einlegen von Rechtsmitteln.
Nicht jeder ist Fachmann im Verwaltungsrecht. Selbst die Menschen, die beruflich damit zu tun haben, haben hier und da Lücken.
Deshalb finde ich ich die Verwendung des Begriffes "wehren" nicht so tragisch.
 
Der verwaltungsrechtliche Laie meint damit vermutlich das Einlegen von Rechtsmitteln.
Nicht jeder ist Fachmann im Verwaltungsrecht. Selbst die Menschen, die beruflich damit zu tun haben, haben hier und da Lücken.
Deshalb finde ich ich die Verwendung des Begriffes "wehren" nicht so tragisch.
Er meinte das genau anders herum.
Das die Verwaltung sich gegen den widersprechenden Steuerzahler wehrt. Wie auch immer.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aber wenigstens haben sie sich nicht gewehrt und den Fehler still korrigiert.
 
Moin, habe gerade den Stress mit der Steuer hinter mir. Bei der Zulassung würde 132g eingetragen. Der Bescheid war dann 97€ . Ich habe dann dagegen Widerspruch beim Zoll eingelegt, per E-Mail, Bestätigung nach einem Tag per Brief mit Nr. Parallel Einspruch bei der Zulassungsstelle, E-Mail ohne Antwort, persönlich, ohne Erfolg. Dann per Brief an die Zulassungsstelle, bis Heute keine Antwort.
Aber jetzt kam ein Brief vom Zoll, neue Einstufung 62€
wurden deine Zulassungsbescheinigungen 1 + 2 (V7)geändert?
Geht aus Deiner Schreibe jetzt nicht hervor.
 
wurden deine Zulassungsbescheinigungen 1 + 2 (V7)geändert?
Gute Frage! Im internen Verhältnis zwischen Zulassungsstelle und Zoll muss das geändert worden sein. Aber ob der Halter auch entsprechend geänderte Dokumente erhält? Und dann: mit oder ohne Gebührenbescheid :D? Wahrscheinlich liegt das noch auf irgendeinem Schreibtisch und bedarf einer "wichtigen" Entscheidung: wie schicke ich das raus, mit Zahlschein oder ohne?
 
Der Brief muss nicht geändert werden. Der für die Steuer maßgebliche Wert wird in den Kfz-Schein eingetragen.
Die Korrektur erfolgt in der Zulassungsstelle, die dann auch einen neuen Kfz-Schein ausstellt.
War vollkommen unproblematisch: EMail an Zulassungsstelle; 3 Tage später Antwort, Korrektur sei vorgenommen. Kein Termin für den Tausch des Kfz-Scheins erforderlich, Gebühren sind nicht angefallen.

Also: Ausschlaggebend ist der in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung angegebene niedrigste kombinierte WLTP-Wert. Wird teilweise ohne böse Absicht übersehen, da die meisten Fahrzeuge nur einen niedrigsten Wert in der Bescheinigung stehen haben.
sorry, aber der von Dir zitierte Text von @Intrepid bezog sich auf den Beitrag von @ruediger4321 und der Frage ob seine Fahrzeugpapiere korrigiert wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sieht man schön, jede Zulassungsstelle ist anders. @Taipan bekam eine Antwort wie sich das in meinen Augen gehört, bei @ruediger4321 hüllt sich die Zulassungsstellen in Schweigen. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet eben auch kommunale Unterschiede.
 
Bei allen anderen bisher hat der Zoll auf die Änderungen der Zulassungsstelle im digital erfassten Datensatz reagiert. Deshalb die Annahme, dass der digitale Datensatz für Dein Fahrzeug ebenfalls längst geändert wurde.
 
Bei allen anderen bisher hat der Zoll auf die Änderungen der Zulassungsstelle im digital erfassten Datensatz reagiert. Deshalb die Annahme, dass der digitale Datensatz für Dein Fahrzeug ebenfalls längst geändert wurde.
Aber dann sind doch die ausgehändigten Zulaaungsbescheinigungen 1+2 immer noch falsch ?
 
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