Kfz Steuer nach WLTP ab 1.09.2018 [ Achtung Falschberechnungen - Der kleinste kombinierte Wert aus dem CoC muss in der Zulassung bei V.7 stehen]

Sorry, aber da hatte ich mit meinen alten Heizölferrari andere Erfahrung, da wurde der Steuersatz je 100ccm (ich glaube) 3mal angehoben. Immer mit Stichtag:bang:
Ebenso bei Benzinern. Soviel dann also zur viel bemühten "Besitzstandswahrung" :D. Es gibt nix, was ein Gesetz nicht ändern könnte. Sogar rückwirkend, wenn es dem Gesetzgeber (finanziell) in den Kram passt. Man muß halt nur wollen ;).
 
Sogar rückwirkend, wenn es dem Gesetzgeber (finanziell) in den Kram passt. Man muß halt nur wollen ;).
Rückwirkend ist nicht
Ich war 2007 an einer Sammelklage gegen die rückwirkende Steuererhöhung für WoMo`s beteiligt. Die "rückwirkende" Erhöhung von 2005-2007 wurde vom Gericht als "nicht Rechtskonform" gekippt und zurückerstattet.
Als Rechtsanwalt hatte ich einen, der mit dem ADAC zusammenarbeitet.
 
Ist doch momentan nur eine Zeit frage, bald dürfen wir alle den neuen Satz bezahlen.
Nur das Datum steht noch nicht fest und weis auch noch keiner. Billiger wird's in unserem deutschen Lande bestimmt nicht.
Sich darüber Aufzuregen lohnt nicht.
 
Rückwirkend ist nicht
Ich war 2007 an einer Sammelklage gegen die rückwirkende Steuererhöhung für WoMo`s beteiligt. Die "rückwirkende" Erhöhung von 2005-2007 wurde vom Gericht als "nicht Rechtskonform" gekippt und zurückerstattet.
Als Rechtsanwalt hatte ich einen, der mit dem ADAC zusammenarbeitet.
Muß ich aus dem Gedächtnis noch ergänzen
WoMo`s wurden vorher wie PKW (< 2800kg) / LKW ( 2800kg>) versteuert und wurden dann eigenständig eingestuft.
Dabei wurde mein Patrol, Zulassung und TÜV als WoMo für Expedition mit zul. Ges. Masse 3050kg (Steuer 172€) neu als PKW (Steuer neu 3300 ccm = 1500€) eingestuft; wegen fehlender Stehhöhe im "Wohnbereich".
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht grundlos hat der Gesetzgeber gesagt, dass er die steuerliche Einstufung nicht ändern wird, denn um dies für diese Fahrzeuge zu ändern, müsste man eine komplexe Gestezgebung verabschieden, die wiederum nicht länderspezifisch erfolgen kann, sondern auf europäische Ebene erfolgen muss, denn hier kann man nicht die Abgaswerte eines Herstellers ändern, sondern müsste dies für den betroffenen Zeitraum für alle manipulierten Fahrzeuge machen.
Niemand hat hier das Aushebeln von EU-Vorschriften verlangt. Aber der letztlich zur Anwendung kommende Steuerbetrag ist ja wohl immer noch eine rein deutsche Angelegenheit! Beim Diesel wird ja auch im Bund gejault, dass man die armen Fahrer ältererer Fahrzeuge nicht benachteiligen dürfe, z.B. durch Fahrverbote. Da wird dann schon mal versucht, die EU-Grenzwerte einfach kreativ nach oben zu erweitern, wie von Frau Bundeskanzlerin angeregt. Aber die Fahrer neuerer Fahrzeuge stärker zur Kasse bitten, das geht seltsamerweise schon.
Rückwirkend ist nicht
Mein "rückwirkend" bezog sich auf diese unsäglichen "Heilungsgesetze", welche es dann völlig "rechtskonform" erlauben, den Bürgern auch Jahrzehnte später noch das Geld aus der Tasche zu ziehen, obwohl das ursprüngliche Gesetz krachend vor dem Verfassungsgericht gescheitert war, weil z.B. einzuhaltende Fristen versäumt wurden. Das meinte ich "man muss nur wollen", da ist dann später auch kein noch so kompliziertes Berechnungs-Prozedere ein Hindernis. Wenn dagegen der Bürger seine Ansprüche nicht innerhalb gewisser Fristen geltend macht, sind alle Messen gesungen. Z.B. Nebenkostenabrechnungen für Mieter rechtzeitig erstellen. Da hilft dann kein "Heilungsgesetz" gegen den Schlaf des/r Gerechten. Oder z.B. bei einer falschen Eintragung eines CO2-Wertes in die Papiere. Einspruchsfrist versäumt, Pech gehabt, dann zahltst du eben für die Blödheit der Behörde. Da kann der Bürger zur Wahl latschen, bis die Sohlen qualmen. Ändern wird sich da hierzulande nichts...
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für eure Antworten. Habe morgen einen Termin beim Händler, vielleicht weiß der genaueres. Werde euch auf dem laufenden halten.
Schönen Abend noch, muss gleich zur Schicht.
 
Sehe doch einfach in deinem COC nach, da steht dein CO2 Wert, wonach dein Auto versteuert wird.
 
So ich habe jetzt mit dem Händler gesprochen und es ist wirklich so, dass nach dem neuen Abgasverfahren sich die Werte auf 182 g/km erhöhen. Im Verkaufsprospekt steht das nur noch nicht drin. Also wer sich was neues zulegen möchte sollte da vorher fragen um solche unngenehmen Überraschungen zu vermeiden. Danke für eure Antworten
 
Besser wäre gewesen, Du hättest mal den Blick in das COC-Papier geworfen, da steht es nämlich in schwarzer Farbe drin und dann hätte man auch den echten CO2 Wert gehabt.
Würde ich ja. aber da ich das Auto finanziert habe, ist das Dokument bei der Bank
 
Also wer sich was neues zulegen möchte sollte da vorher fragen um solche unngenehmen Überraschungen zu vermeiden.
Wer fragt, bekommt falsche Antworten. Lieber die Übereinstimmungsbescheinigung zeigen lassen. In der aktuellen Phase, wo soviele Behörden Fehler machen und Händler Blödsinn erzählen, würde ich mir alles schwarz auf weiß zeigen lassen ... in der Hoffnung, dass wenigstens die Übereinstimmungsbescheinigung korrekt ausgefüllt ist :).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen, ich habe gestern meinen Steuerbescheid bekommen und bin leicht erschrocken. 198€ für den 1.6l Sce 84kw.
Dazu kommt es, weil 2x16 für Hubraum (1.6l) und 2€x83 für Co2 berechnet wird. auf die 83 kommt man, weil jedes g/km über 95g/km mit 2 Euro multipliziert wird.

Und nun meine Frage: Passt der hohe Preis so?? Laut Zulassung ja, da stehen tatsächlich 178 g/km für das Co2 im FzgSchein...aber Dacia gibt auf der Hompage nur einen Co2 Ausstoß von 149g/km für den 1.6er an? Wie kommen also die 178g/km im FzgSchein zustande?
 
Dacianer.de - die Dacia-Community

Statistik des Forums

Themen
41.252
Beiträge
1.021.707
Mitglieder
70.938
Neuestes Mitglied
ThLue
Zurück