kfz-steuer für 1,4liter 75ps

wird daran liegen, dass die Steuersätze gleich hoch sind. 5,11 Euro pro 100ccm.
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #3
also kann man bedenkenlos ein euro3 logan kaufen!! oder?
preislich sind sie ja gleich(steuern):lol:
 
ja , beim Benziner gibt es zwischen e3 und e4 diesbezüglich keinerlei unterschied
 
Das gilt aber nur für 1.4 MPi die noch nach Hubraum besteuert werden.Nach dem Stichtag zugelassen,Steuer auf CO2 Ausstoßbasis ist der 1.4 MPI teurer.;)
 
  • Themenstarter Themenstarter
  • #8
Aber nur wenn er nicht länger als 1 Jahr abgemeldet war/ist
Dann ist eine große Prozedur für die Zulassung erforderlich (Erstzulassung)
Geht aber warscheinlich nur dann noch mir Euro5?

Korrigiert mich bitte wenn es nicht so stimmt

Gruß
Ansgar

man findet eig. keine exemplare bei mobile.de oder autoscout.de die ein jahr abgemeldet sind/waren!

Korrigiert mich bitte wenn es nicht so stimmt:rolleyes:
 
Aber nur wenn er nicht länger als 1 Jahr abgemeldet war/ist
Dann ist eine große Prozedur für die Zulassung erforderlich (Erstzulassung)
Geht aber warscheinlich nur dann noch mir Euro5?

Korrigiert mich bitte wenn es nicht so stimmt

Gruß
Ansgar

Ist nicht so schlimm, ist ja keine Erstzulassung. Kriegst dann auch noch Autos zugelassen, die nicht der aktuellen Euro-Klasse entsprechen.

Auswirkungen könnte es auf die Umweltplakette haben, wobei beom Benziner Euro3 wohl auch für Grün reicht
 
Aber nur wenn er nicht länger als 1 Jahr abgemeldet war/ist
Dann ist eine große Prozedur für die Zulassung erforderlich (Erstzulassung)
Geht aber warscheinlich nur dann noch mir Euro5?

Korrigiert mich bitte wenn es nicht so stimmt

Es sollte immer noch so sein, daß "nach 12 Monaten" abgemeldet sein, automatisch der Brief verfällt.

Wiederzulassung ist dann nur noch in einer Hauptabmahme möglich, bei der die Prüfkriterien eine Neuzulassung angelegt werden und bei der auch ein vollkommen neuer KFZ-Brief (heute heißt das Ding ja anders) ausgestellt wird.

So haben Euro3 und Euro4 Fahrzeuge keine Chance mehr, eine Zulassung zu erhalten, weil mit dem Brief auch die Besitzstandswahrung abgelaufen ist.

Bei Wohnwagenbesitzern wird ja ähnliches praktiziert, wobei es hier auschließlich um die hohen Kosten bei einer Hauptabnahme geht.

Wird der WW z.B. 3 oder 4 Jahre nicht genutzt, geht man 1x jährlich zur Zulassung und macht eine Tageszulassung.
Der WW wird also AN- und sofort wieder ABgemeldet.

Der Brief wurde damit vor dem Verfall bewahrt und gilt wieder 1 Jahr.

...... Verfall bewahrt .........? :think:
Ich sollte mir eigentlich auch mal eine Tageszulassung gönnen. B)
 
das stimmt alles so nicht, darfst 7 !! Jahre abmelden, danach Vollabnahme

Die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges:

Nach § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) vom 01.03.2007 wird nicht mehr zwischen einer vorübergehenden Stilllegung und einer endgültigen KFZ-Abmeldung unterschieden. Seit dem 01.03.2007 werden Fahrzeuge nach der Kfz-Abmeldung außer Betrieb gesetzt.

Bisherige Kennzeichen können bei einer Wiederzulassung nur dann verwendet werden, wenn sie ausdrücklich reserviert wurden. Die Reservierung von Kennzeichen erfolgt personen- und fahrzeugbezogen für 12 Monate.

Die Löschungsfiktion, also die Löschung eines stillgelegten Fahrzeuges nach 18 Monaten, entfällt im Zuge dieser Neuregelung. Die Betriebserlaubnis bleibt mindestens 7 Jahre nach der Abmeldung des Fahrzeuges bestehen. Um wieder zugelassen zu werden, muss das Fahrzeug eine gültige Hauptuntersuchung (HU) aufweisen.
 
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