Aber nur wenn er nicht länger als 1 Jahr abgemeldet war/ist
Dann ist eine große Prozedur für die Zulassung erforderlich (Erstzulassung)
Geht aber warscheinlich nur dann noch mir Euro5?
Korrigiert mich bitte wenn es nicht so stimmt
Es sollte immer noch so sein, daß "nach 12 Monaten" abgemeldet sein, automatisch der Brief verfällt.
Wiederzulassung ist dann nur noch in einer Hauptabmahme möglich, bei der die Prüfkriterien eine Neuzulassung angelegt werden und bei der auch ein vollkommen neuer KFZ-Brief (heute heißt das Ding ja anders) ausgestellt wird.
So haben Euro3 und Euro4 Fahrzeuge keine Chance mehr, eine Zulassung zu erhalten, weil mit dem Brief auch die Besitzstandswahrung abgelaufen ist.
Bei Wohnwagenbesitzern wird ja ähnliches praktiziert, wobei es hier auschließlich um die hohen Kosten bei einer Hauptabnahme geht.
Wird der WW z.B. 3 oder 4 Jahre nicht genutzt, geht man 1x jährlich zur Zulassung und macht eine Tageszulassung.
Der WW wird also AN- und sofort wieder ABgemeldet.
Der Brief wurde damit vor dem Verfall bewahrt und gilt wieder 1 Jahr.
...... Verfall bewahrt .........?

Ich sollte mir eigentlich auch mal eine Tageszulassung gönnen.
